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Anspruch auf Wochengeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tala, 4 Mai 2009.

  1. tala

    tala Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich weiß, die Frage ist ähnlich zu einer die gerade gestellt wurde.

    Ich bin zur Zeit in Karenz, beziehe aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr. Der Beginn der Schutzfrist der kommenden Geburt fällt also in die Karenz, ich habe aber keine Einkünfte in den letzten 3 Monaten gehabt.
    Meine Annahme wäre, dass ich demnach kein Wochengeld bekäme. Trotzdem habe ich von meinem Arbeitgeber ein Formular für das Wochengeld bekommen, das ich vom Arzt bestätigen lassen soll und das der Arbeitgeber dann weiterleitet :confused:

    Kennt sich da wer aus? Bekomme ich doch Wochengeld?

    Danke, tala
     
  2. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wie ich schon in einem anderen Thread schrieb:

    "Im Mutterkindpaß gibt es ein kleines Begleitheft, da stehts sogar drinnen:

    32 Wochen vor Mutterschutz-Beginn muß man pflichversichert sein um Wochengeld zu erhalten.
    Mein KBG-Bezug lief Sept. 08 aus. Mutterschutz begann Nov.08. Dazwischen eine Lücke ohne Arbeit. Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte ich nicht, weil selbstständig.
    Ich habe bei der WGKK mit drei verschiedenen Personen gesprochen. Alle wiesen mich auf diese Regelung hin. Wichtig ist, dazwischen versichert zu sein. Ich war mitversichert.
    Frag doch in deiner Bezirksstelle nach!"

    lg
    Sophie
     
  3. tala

    tala Gast-Teilnehmer/in

    danke für deine antwort!

    ich war heute nachfragen und habe die auskunft bekommen, dass ich in meinem fall NUR dann wochengeld erhalte, wenn der beginn des mutterschutzes noch in den zeitraum fällt in dem ich kinderbetreuungsgeld erhalte. das geht sich leider bei mir nicht aus.
    von pflichtversichern/mitversichern habe ich nichts erfahren.

    trotzdem lieben dank!
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Über das KBG ist man pflichtversichert, daher gibt´s bei KBG-Bezug zu beginn des Mutterschutzes Wochengeld aus KBG (180 :wacky:, sofern du fürs KBG-Kind schon Wochengeld bezogen hast.
    Ansonsten ist man pflichtvrsichert, wenn man arbeitet.
    Aber zB geringf beschäftigt und selbstversichert (ca EUR 50 pm) = Wochengeldanspruch (Fixbetrag von ca. EUR 7 pro Tag).
    Mitversichert beim Ehepartner zB = keine Pflichtversicherung.

    LG
    S.
     
  5. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    Hätte ja sein können, daß es sich ausgeht mit den 32 Wochen. Das wissen nämlich die Wenigsten. Beim Arbeitslosen-Bezug od. Notstandshilfe ist man ja, soweit ich mich nicht irre, auch pflichtversichert?

    lg
    Sophie
     
  6. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Die 32-Wochen-Regelung ist eine Ausnahme, nur in best. Fällen gilt sie. Vor kurzem gab es da auch eine OGH-Entscheidung dazu.
    Ich würde sagen: einfach Wochengeld bei KK beantragen und prüfen lassen.

    LG
    S.
     

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