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Anspruch auf Wochengeld bei geringfügiger Anstellung?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mama022, 14 März 2011.

  1. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,ich bin derzeit beim Ams gemeldet und hab den Verdacht schwanger zu sein. Bis ich die Bestätigung bekomme dauert es noch mindestens 2 Wochen. Ich hab ein Jobangebot für eine geringfügige Anstellung,wenn ich dieses annehme und dann eine SS festgestellt wird, bekomm ich dann das Alg weiter und dann das WOchengeld???

    Danke jetzt schon für eure Antworten!
     
  2. Maja821

    Maja821 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du geringfügig beschäftigt bist und dich zusätzlich bei der GKK versicherst
    (geringfügigen Versicherung 52,-/ pro Monat), dann bekommst du ein Wochengeld.
    Das sind (sehr traurige) 8,- pro Tag.

    Wenn du dich nicht zusätzlich versicherst, bekommst du kein Wochengeld.

    LG Maja :wave:

    .....mit dem Arbeitslosengeld kenn ich mich nicht aus.
     
  3. Lemur

    Lemur Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    dazu hätte ich auch noch eine Frage: Wielange muss man selbstversichert bei der GKK sein? Ich bin in der 6 Schwangerschaftswoche und geringfügig selbständig.

    Lg
     
  4. Maja821

    Maja821 Gast-Teilnehmer/in

    Wie das bei selbständigen Frauen ist kann ich dir leider nicht sagen.
    Ruf am besten bei deiner zuständigen GKK an.

    LG Maja
     
  5. ninale

    ninale Gast

    Also ich glaube mind. 3 Monate, weil das Wochengeld wird aus dem durchschnitt der letzen 3 Monaten berechnet!!
     
  6. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Man ist doch wenn man geringfügig beschäftigt ist sowieso versichert?! Oder??? Weil man wird ja von der entsprechenden Firma angemeldet!
    Beim Ams ist man ja dann auch krankenversichert! Das versteh ich jetzt nicht ganz!
     
  7. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt ich werd mir vom Alg jede Menge auf die Seite sparen,weil beim Wochengeld nicht viel rausschaut?? Danke für die Info :eek:.
     
  8. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Bei geringfügiger Anstellung bist du ausschließlich UNFALLversichert, nicht krankenversichert! Deshalb gibt es die selbstversicherung....

    Bei Selbständigen ist man nur versichert (und zwar alles, also UV, KV, PV!) wenn man sich selbst versichert oder aber wenn man über der Geringfügigkeit sowieso Pflichtversichert ist oder wenn man Kinderbetreuungsgeldbezieherin ist (keine Unfallversicherung).

    Wochengeld bekommt man als Selbständige dann, wenn man Pflichtversichert war.
     
  9. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin bei der Merkur privatversichert! Naja beim Ams bin ich ja eh krankenversichert!
     
  10. miki27

    miki27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Soweit ich weiss bekommst du dann Wochengeld berrechnet von dem ALG (180:wacky: und Wochengeld aus der geringfügigen Beschäftigung. Zumindest ist das die Aukunft die man auf der GKK bekommt.
    LG Michaela
     
  11. pepples

    pepples Gast

    bei geringfügiger beschäftigung ist man nicht versichert!

    @ te: wenn du alg beziehst, bist du selbst versichert und hast somit anspruch auf wochengeld.
     
  12. miki27

    miki27 Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub das gilt nur dann wenn man ausschliesslich geringfügig beschäftigt ist.
    Bin ich geringfügig beschäftigt und beziehe ALG bzw gehe einer anderen Tätigkeit nach dann wird das schon mitgerechnet.
    Lg Michaela
     
  13. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Na bei mir wäre es dann so,dass ich Alg beziehe und geringfügig beschäftigt bin! Das heißt ich hab Anspruch! Das ist sehr beruhigend!

    Jetzt seh ich dem Ganzen um einiges entspannter entgegen!

    Danke euch!
     
  14. ninale

    ninale Gast

    Aber du bist ja nicht sicher, ob du überhaupt schwanger bist, oder?
     
  15. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Hm,wir arbeiten daran ;)!
     
  16. SaraSaphira

    SaraSaphira Gast-Teilnehmer/in

    Solange du ALG beziehst hast du auch Anspruch auf Wochengeld und wenn du dann später Notstandshilfe beziehst hast du auch Anspruch auf Wochengeld. Wenn du aber aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf Notstandshilfe, dann kriegt man auch kein Wochengeld.

    Wäre mir fast passiert. Mein ALG ist ausgelaufen bevor der Mutterschutz angefangen hat und hätte ich nicht für die 5 Wochen Notstandhilfe bekommen, hätte ich auch kein Wochengeld bekommen (Hab damals extra mit der GKK telefoniert)

    Die Notstandshilfe waren zwar nur heiße 2 Euro pro Tag, aber es hat gereicht um Wochengeldanspruch zu haben und der wurde dann aus den letzten 3 Monaten berechnet und war so mit mehr als nur die 180% von den 2 Euros, weil ich davor ja noch ALG bekommen hatte.
     
  17. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Wie beantrage ich dann die Notstandshilfe??? Bzw wo beantrage ich die dann?!
     
  18. jasia

    jasia Gast-Teilnehmer/in

    ich beziehe derzeit auch notstandshilfe. gsd geht es sich bei mir von der zeit her aus, sodass ich ab 15.06. das wochengeld beantragen kann. d.h. wenn ich dich richtig verstanden habe, bekomme ich 180 % von meinem letzten tagessatz der notstandshilfe. ist das richtig?

    also bei mir war es so, dass das ALG auf vier monate befristet war. da ich ja jeden monat einen kontrolltermin hatte, habe ich beim vorletzten besuch mit meinem betreuer über die notstandshilfe gesprochen und hat er mir sodann ein formular dafür mitgegeben. dieses habe ich dann samt allen unterlagen (lohnbestätigung meines mannes der letzten 3 monate), kreditbestätigungen etc. (aber das erklären sie dir da ja sowieso genau) vor ablauf des ALG abgegeben.
     
  19. Mama022

    Mama022 Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt, beim AMS geb ich das Formular ab und muss dann nicht aufs Sózialamt oder so?! Okay,danke für die Infos!
     
  20. SaraSaphira

    SaraSaphira Gast-Teilnehmer/in

    Genau. Sobald dein Anspruch auf ALG abläuft bekommst du vom AMS das Formular für Notstandshilfe.

    Bei mir war es halt sehr knapp, weil mein Mann eigentlich gut verdient, aber mit dem Kredit fürs Hausi ist sich dann grad noch was ausgegangen. 2 Euro sind zwar ein schlechter Witz. Aber es war nur für 5 Wochen. Und jetzt mit dem Wochengeld gehen sich meine Versicherungen, Kindergarten und co. wieder aus.

    Und ja. Wochengeld bei Bezug von ALG oder NSH sind 180% davon
     

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