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Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 19 November 2011.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 2 aufeinanderfolgenden Karenzen (wo ich KBG bezogen habe)? Weil ich gelesen habe, wenn man schon einmal arbeitslos gemeldet war bzw KBG bezogen hat, gilt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld dann, wenn man von den letzten 12 Monaten mind. 28 Wochen arbeitlosenversichertes Berufstätigkeit nachweisen kann.
    Wie unlogisch ist denn das bitte????
    Oder verstehe ich da was falsch?

    Wenn man in einer Firma ca. 5 Jahre tätig war, dann nach 2 Kindern/Karenzen kündigt, entlassen wird oder was auch immer, und man arbeitssuchend IST, und das beim AMS meldet, warum sollte man dann keinen Anspruch auf Arbeitslose haben, nur weil man im letzten Jahr keine 28 Wochen gearbeitet hat(logischerweise, weil man ja in Karenz war!) !

    Ich versteh das nicht!:boes:
     
  2. Belico

    VIP: :Silber

    Wär wirklich unlogisch, ist es auch.
    Die karenzzeit gilt da nicht. Sie nehmen Bezug auf die Berufszeit VOR der Karenz.
    Lg
    Beli
     
  3. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    es ist richtig, dass du, um arbeitslosengeld-anspruch zu haben, eine gewisse zeit gearbeitet haben musst (ob das 28 wochen sein müssen, weiß ich nicht, aber das kann man auf der ams-seite ja nachlesen). ABER karenz ist da ausgenommen. rechtlich gesehen bist du ja in einem arbeitsverhältnis während der karenz.
    aber selbst wenn du kein aufrechtes arbeitsverhältnis während der kinderbetreuungszeit hast, hast du anspruch aufs ALG, wenn du DAVOR die zeiten, die voraussetzung sind, gearbeitet hast.
     
  4. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

  5. puppilein05

    puppilein05 Gast-Teilnehmer/in

    die vorgängerinnen haben das richtig geschrieben, es gilt das, was vorher war. die karenz ist eine "pause".
    du musst aber eine kinderbetreuung der kinder, ich glaube von 16 stunden pro woche nachweisen, sonst bist du nicht vermittelbar u. hast auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
     
  6. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ja klar das habe ich, da sist mir eh klar!:wave:
     

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