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Anspruch Arbeitslosengeld trotz Freiberufschein

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ninidanimum, 7 Juli 2011.

  1. ninidanimum

    ninidanimum Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hätte eine frage.
    Hat man Anspuch auf Arbeitslosengeld obwohl man einen Freiberuflerschein hat?
    Es wird zwar keinerlei Versicherung, Steuern oä. bezahlt/verrechnet - da der schein noch nie "in verwendung" war, aber ich war mir jetzt nicht sicher ob das ams da überhaupt was zahlt?!

    Hoff irgendwer kann mir weiter helfen - danke:wave:
     
  2. Krueml

    Krueml Gast-Teilnehmer/in

    Ja hast Du. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung in die man einzahlt und im Bedarfsfall dann auch bekommt.
     
  3. ninidanimum

    ninidanimum Gast-Teilnehmer/in

    ja das schon, aber wenn ich jetzt mich als bsp nehm, ich wa im büro dann arbeitslos, aber da ich einen Gewerbeschein hab und der auch in verwendung ist (wenn auch nur geringfügig) habe ich keinen Anspruch aufs Arbeitslosengeld.

    Oder is ein Freiberuflerschein ganz anders zu behandeln als ein gewerbeschein?
     

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