1. Reden wir miteinander ...

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anrechnung pensionsversicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von stella73, 13 Juli 2011.

  1. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    mein mann und ich würden gerne das einkommensabhängige modell bei unserem zweiten kind wählen (80%, 12 +2), aber insgesamt wieder zwei jahre daheim bleiben (jeweils 12 monate). das würde bedeuten, dass er (der ja als zweites in karenz geht) nur für zwei monate versichert ist und sich danach bei mir mitversichern müsste. was an sich kein problem darstellt. aber was ist mit den restlichen 8 monaten, die wir kein kinderbetreuungsgeld beziehen in bezug auf die anrechnung auf seine pensionsversicherung? fällt er um die um? weiss das vl jemand?
     
  2. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Nach derzeit gültiger Gesetzeslage werden bis zu 48 Monate für die Pension angerechnet. Und zwar für's Jahr 2011 mit ca. 1560 Euro im Monat. Angerechnet werden sie jenem Elternteil, der überwiegend mit der Kinderbetreuung beschäftigt ist (also von der Logik her jenem Elternteil, der das KBG bezieht, wobei das monatsweise wechseln kann).
    Vorzeitig beendet wird die Anrechnung der 48 Monate dann, wenn in diesem Zeitraum ein 2. Kind geboren wird, dann beginnen die 48 Monate für das 2. Kind neu zu laufen.
    Schön nachlesen kannst du das hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270215.html
     
  3. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    @ela975 hats eh schon schön erklärt.

    Möchte nur ergänzen, dass man darüber hinaus auch "Pensionssplitting" machen kann, d.h. einen Teil der Pensionsbeiträge des (voll) arbeitenden Elternteils kann für das Pensionskonto des in Karenz befindlichen (bzw. Teilzeit-arbeitenden) Elternteils übertragen werden.

    Siehe: http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270215.html#Pensionssplitting
     
  4. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    ah, sehr lieb von euch, herzlichen dank für die infos!!!! aber ich muss noch mal doof nachfragen: kinderbetreuungsgeld würde ja von uns nur bis zum 14. monat des kindes bezogen werden, danach bliebe mein mann ohne kbg und bei mir mitversichert noch bis zum 2. geburtstag unseres kindes daheim. bekäme er für diesen zeitraum eine anrechnung? oder ist das an den bezug des kinderbetreuungsgeldes gebunden? (ich checks leider nicht, sorry, wenn ich da jetzt so begriffstutzig bin, ich werde auch aus dem netz nicht schlau. :()
     
  5. treble.clef

    VIP: :Silber

    nein ist nicht dran gebunden, meines wissens nach. sonst würd's ja nicht für 4 jahre gehen.
     
  6. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in


    ahhhhh.... rotwerd. hab nicht gerechnet. bin davon ausgegangen, dass die angeführten monate das maximum an kbg-bezugszeit darstellen, aber das sind ja 36 monate.

    dank dir!!!!!! :)
     
  7. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, hat - wie eh auch terble.chef schon geschrieben hat, nix mit Kinderbetreuungsgeld zu tun.
    Ist eben für 4 Jahre - unabhängig von allem anderen (außer erneuter Geburt).
    Aber ACHTUNG: Wird im allgemeinen automatisch der Frau angerechnet, wenn der Mann die Anrechung kriegen soll, muss man das beantragen (da fragt normal keiner!)!
    Außerdem aufpassen ev. wegen der Höchstbeitragsgrundlage (wenn der Verdienst Vollzeit recht gut ist). Diese 1.560 € werden nämlich zum Verdienst hinzuaddiert - also ev. beantragen, dass es der bekommt, der weniger verdient, damit man nix "verschenkt" (wenn man damit über die Höchstbeitragsgrundlage drüber kommen würde).
     
  8. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    aber die frau ist ja da gar nicht in karenz und kriegt sowieso angerechnet, weil sie ja arbeitet. :confused: (also ich in dem fall)

    verwirrt bin, sorry, ich checks nicht. ich bin arbeiten, der mann geht in karenz. kriegt noch zwei monate kbg. danach bleibt er ohne kbg-geld und bei frau mitversichert noch weitere acht monate daheim. da muss er also extra beantragen?
     
  9. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Tschuldigung, wenn ich etwas verwirrend war:

    Im allgemeinen nimmt "man" (=Staat, Pensionsversicherunganstalt, etc.) an, dass die Frau die Kinder betreut. Und der Wechsel des KBG bzw. der Karenz wird da NICHT gemeldet.
    D.h. es wird in erster Linie die 4 Jahre zu je 1.560 € im Monat der Frau draufgeschlagen bei der Pension.
    Will man das ändern, dann muss man das extra beantragen! Ebenso, wie man ein etwaiges Pensionssplitting beantragen muss!
    Da diese Anrechnung aber eh erst in der Pension dann zählt, muss man das - meines Wissens nach - nicht vorher machen, sondern kann das irgendwann innerhalb dieser 4 Jahre dann beantragen.

    Am besten ist also, ihr einigt euch darauf, wer in welchem Zeitraum die 1.560 € angerechnet kriegen soll und beantragt das dann genau so bei der Pensionskassa! Ist aber (auch wieder meines Wissens nach) unabhängig davon, wer jetzt wirklich beim Kind zu Hause ist. Es reicht, glaub ich, dass ihr euch beide einig seid!
    Automatisch geht da leider nix - außer eben ganz klassisch: alles die Frau.

    Vielleicht wird das auch noch geändert, die Informationen hab ich aus einer Vorlesung letztes Jahr :)

    Hoffe, es ist jetzt etwas klarer!

    Also Fazit (wie der Professor immer sagte): Ohne Antrag keine Leistung :D
     
  10. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    okay, kenn mich halbwegs aus. wobei.... hieße das im klartext, dass wir bei unserer letzten karenz, die wir auch ein jahr/ein jahr geteilt haben, auch noch was nachreichen sollten für meinen mann? der war ja da auch ein jahr daheim, hat da aber kbg-geld bezogen, da wir das 20 + 4 modell hatten. da gabs das andere noch nicht zum wählen.

    danke im übrigen für deine mühe. ich glaub, ich bin ein härtefall. ich hab mich bis dato noch kein bisschen mit pensionsversicherung/-kassa auseinander gesetzt. ehrlich gesagt, ich wüsst nicht mal, an wen ich mich da dann genau wende. :eek:
     
  11. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Kindererziehungszeiten werden nicht aufgrund der Annahme des Staates oder der Pensionsversicherung der Frau einfach so angerechnet, sondern aufgrund einer wahrheitsgemäßen Erklärung mittels Formular. Die Zeiten werden dann dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat, zugerechnet. In der Praxis ist das -vor allem bei älteren Semestern-fast immer die Frau, Automatismus ist das aber keiner. (Die Möglichkeit des Splittings ist hier schon sehr gut beschrieben worden.)

    Es werden maximal 48 Monate angerechnet, kann durchaus auch weniger sein, und die 1.560 € sind die Beitragsgrundlage für diese Monate, d.h. pensionsmäßig entspricht es einem Job mit 1.560 € brutto.

    (Wollte das nur schreiben, bevor jemand zum Taschenrechner greift, die 1560x48 nimmt, das auf seine imaginäre Pension draufschlägt und sich auf einen Lebensabend in Wohlstand freut....:cool:)
     
  12. montag

    montag Gast

    und das beantrag ich bei der pva oder bei der jeweiligen krankenkasse?
     
  13. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja sorry, meinte ich eh - aber ich glaub, ich bin ein wenig schlecht im erklären :eek:

    Und so wie ichs gelernt hab ist es eben so, dass man - wenn man was anderes will als dass alles die Frau angerechnet kriegt - eben so ein Formular, Antrag, was auch immer ausfüllen muss. Ansonsten wirds eben der Frau draufgeschlagen - da kommt keiner extra nachfragen bzw. muss man das Formular ja nicht zwingend ausfüllen. Oder? Hat sich da was geändert?
    Also ohne dass man was beantragt, kriegts eben die Frau - oder täusch ich mich da?

    Und ja, natürlich sind die 1.560 € nur die Beitragsgrundlage - wär ja sonst wirklich sehr nett :D

    Ah ja: Meines Wissens nach muss man das bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen bzw. halt das Formular ausfüllen.:wave:
     
  14. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Ah ja, als Ergänzung bzw. Tipp:
    Man kann sich einen persönlichen Auszug seines imaginären Pensionskontos von der Pensionsversicherungsanstalt zuschicken lassen (einfach dort anrufen bzw. mail schreiben).
    Achtung: Dauert nur ein wenig, ich habs auch vor kurzem mal gemacht :)

    Da müsstest du drauf dann das mit den Kindererziehungszeiten sehen - und wenns eben nicht passt, dann eine Änderung beantragen!
     
  15. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    ich danke euch vielmals für die mühe und die aufschlussreichen infos!!!! ich hab jetzt mal an die pv meines mannes geschrieben und nachgefragt, wie das in seinem karenzjahr war und ob wir was nachreichen müssen oder nicht.

    :hug::)
     
  16. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Die wahrheitsgemäße Erklärung ist zur Anrechnung unbedingt nötig, nicht nur in Fällen, wo die Zeiten ausnahmsweise nicht der Mutter zugerechnet würden, sondern in jedem Fall. Denn selbst wenn der Staat automatisch jeder Frau ungeprüft Kindererziehungszeiten anrechnen würde (was er nicht darf, denn das wäre Ungleichbehandlung der Männer), wäre damit noch lange nicht geklärt, wer das Kind nun tatsächlich erzogen hat. Das kann der Vater gewesen sein, die Großeltern, das Kind kann in Pflegefamilien oder Heimen gewesen sein, etc.

    Also ohne wahrheitsgemäße Erklärung keine Anrechnung. (Allerdings habe ich mir 2007 selbst einen Versicherungsverlauf ausdrucken lassen und zu meinem Erstaunen darauf schon Kindererziehungszeiten entdeckt-mit dem Vermerk "vorläufig".) Rechtlich bindend ist das nicht, vielleicht dient das zur besseren Übersicht für die GKK, ausgelöst von der Meldung der Geburt bzw. KBG-Bezug.

    Und, wie Du richtig schreibst, die Feststellung der Zeiten muss beantragt werden. Bei einem eventuellen Pensionsantrag würden sie auch erhoben , wer gerne abwarten möchte: derzeit wird aufgrund einer Gesetzesänderung für alle ab 1955 geborenen ein "Pensionskonto" mit allen Versicherungszeiten eingerichtet, da werden diese Zeiten auch festgestellt und Fragebögen verschickt. Derzeit dran ist, soweit ich weiss, der Jahrgang 1966.

    LG
     

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