1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

AMS - Schulung - Krankenstand

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 5 März 2014.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Ich frage hier für eine Bekannte, weil ich in diesem Fall auch überfragt bin:

    Es ist ja so, dass eine Krankheit, die länger als 3 Tage anhält, als Unterbrechung beim Bezug des ALG gilt, die Tage, die man Krankengeld direkt von der Krankenkasse bekommt, werden dann am Ende des Arbeitslosenbezugs drangehängt.
    So weit, so gut.

    Wie verhält sich das bei einer AMS-Schulung?
    Die Bekannte hatte im Zuge einer AMS-Schulung einen längeren Krankenstand, bekam für mehr als einen Monat Krankengeld von der Krankenkasse.
    Sollte diese Zeit nicht auch nach Ende der Schulung an die Zeit des ALG-Anspruchs drangehängt werden?
    Die Schulung ist bereits zu Ende und sie bekam den Bescheid, dass sie eben nur noch die Differenz zwischen Kursbeginn und Ende des eigentlichen ALG-Anspruchs Geld bekommt und dann Notstandshilfe einreichen muss.

    Das AMS hat sie bereits kontaktiert, die haben den totalen Überblick :rolleyes: und meinen, man hätte ja eh 20 Tage berücksichtigt - diese 20 Tage sind aber die Differenz zwischen Schulungsbeginn und ALG-Ende, Krankengeld bekam sie für 34 Tage - eine weitere Erklärung blieb bislang unbeantwortet.

    Für meine Begriffe müsste es drangehängt werden, denn während der Schulung musste sie für alles Bestätigungen bringen, musste dem AMS zur Verfügung stehen, usw.

    Hat da jemand vl. Erfahrungswerte?
    Bitte - Danke ;)
     
  2. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Während der Schulung hat sie aber nicht Arbeitslosengeld bezogen, sondern Arbeitslosengeldschulung. Bei dem wird nix verlängert.
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Mit welcher Begründung? Denn die versäumten Schulungswochen konnte sie ja auch nicht nachholen.
     
  4. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Ich probiere es mit einem Beispiel, vielleicht ist es dann verständlicher. Ist aber nur für Arbeitslosengeld und nicht für Notstandshilfe.

    Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bis 2. März.
    Mit 1. März wird ein Kurs angefangen der bis 20. März gehen soll.
    Mit 1. März wird die Leistung von Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeldschulung umgestellt. 2 unterschiedliche Leistungen.
    Das heißt, es bleiben 2 Tage Anspruch Arbeitslosengeld stehen. Die werden dann nach Ende Kurs drangehängt - 21.+22. März Arbeitslosengeld.
    Krankenstand von 8.-15. März. AMS zahlt 8.-10. noch das Schulungsgeld, 11.-15. zahlt GKK Krankengeld und von 16.-20. wieder AMS Schulungsgeld.
    Somit kein Verlust von den Tagen reinen Arbeitslosengeld.
     
  5. anroma

    VIP: :Silber

    Ich versteh schon, wie es läuft, aber eigentlich ist jeder langzeiterkrankte Schulungsteilnehmer ein Gewinn für Schulungsinstitut und AMS.
    Dem Schulungsinstitut wird dein Kurs bezahlt, ob du krank bist oder nicht - die fehlenden Kursteile können nicht nachgeholt werden und das AMS spart sich das Arbeitslosengeld-Schulung + Beihilfe zur Schulung.

    Das kann es ja auch nciht ganz sein, oder?
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Nein, sie hat eh noch Restzeit bis zur Notstandshilfe, weil sie vor ALG-Ende den Kurs begonnen hat, es geht ja nur darum, dass sie wegen Erkrankung kein ALG-Schulung bekommen hat, sondern eben Krankengeld.

    Das bedeutet, das AMS hat sich diese 34 Tage an Geld erspart.
    Jetzt ist mir klar, warum immer mehr Leute in für sie völlig sinnfreie Kurse gesteckt werden und Kurse, die einem Weidereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern würden, nicht bezahlt werden.
     
  7. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Das Krankengeld hat ja die gleiche Höhe wie das Schulungsgeld.

    Wäre der Kursbeginn nicht vor dem Ende Arbeitslosengeld gewesen, dann hätte sie schon früher Notstandshilfe einreichen müssen. Ein Kurs kann aber eventuell wiederholt werden, kommt halt auf den Kurs an.
     
  8. Belico

    VIP: :Silber

    ja, ich hab den Beitrag dann eh gelöscht, weil ich gesehen habe, dass ich da möglicherweise auf der falschen Fährte bin. hmmm, oder doch nicht? Aber grundsätzlich.... hat sie jetzt xxx Tage zu wenig Geld bekommen? Oder eh genug, nur dass es anders heißt? Irgendwo steh ich vermutlich auf der Leitung. Weil während der Erkrankung kriegt sie natürlich kein ALG-Schulung weil da ist sie ja nicht auf Schulung sondern Krankengeld....
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Es war ein modular aufgebauter Kurs, mit einwöchigen Modulen, der Einstieg war jeden Montag möglich - die fehlenden Module ließ man ihr nicht an den Kurs anhängen, weil die Kursdauer eben nur eine gewisse Zeit ist - und den gesamten Kurs wegen einzelner Module nochmal machen, mag sie verständlicherweise auch nicht,
     
  10. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Da musst du dich an die Gesetzgeber wenden. Das AMS und die GKK müssen sich da an die Gesetzeslage halten, wer wann etwas ausbezahlt.
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    Nein, sie hat nicht zuwenig Geld bekommen, aber:
    Kurs dauerte 12 Wochen, davon war sie insgesamt rund 6 Wochen krank. Die ersten 3 Krankenstandstage zahlte das AMS, 34 Tage bekam sie direkt von der Krankenkasse.
    Da sie weder die fehlenden Module an den Kurs anhängen kann, noch diese 34 Tage an ihren ALG-Bezug angehängt werden, hat sich das AMS das ALG-Schulung + Beihilfe zu Kursnebenkosten für 34 Tage erspart.

    Ist doch für das AMS ein gutes Geschäft, oder?
     
  12. anroma

    VIP: :Silber

    Von Seiten der Krankenkassa ist eh alles bestens. Dort hat sie ja alles sehr rasch bekommen.
    Die Frage ist halt nur, warum können bei einem modular aufgebauten Kurs die fehlenden Module nicht am Kursende angehängt werden - oder - warum wird nicht zumindest der Grundbezug (ohne Nebenkosten) für jene Zeit, in der Krankengeld bezogen wurde, angehängt?
     
  13. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Weil laut Gesetzeslage beim Krankenstand die GKK auszahlende Stelle ist. Krankengeldbezug und gleichzeitig AMSleistung ist nicht erlaubt. Krankenstand ist ein Ruhenstatbestand. Nachzulesen auf der AMS Homepage. Und warum sollte sie doppelt Geld bekommen? Einmal Höhe Leistung AMS und in gleicher Höhe Krankengeld?
     
  14. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Und warum soll sie die 34 Tage angehängt bekommen? Sie hat die vollen Anspruchstage Arbeitslosengeld und zusätzlich noch ArbeitslosengeldSCHULUNG erhalten?
     
  15. anroma

    VIP: :Silber

    Weil das AMS sich durch das Krankengeld die Auszahlung der 34 Tage ArbeitslosengeldSCHULUNG erspart hat.

    Wäre die Bekannte nicht erkrankt, hätte das AMS alle 12 Wochen voll zahlen müssen, durch die Erkrankung musste das AMS 34 Tage weniger zahlen.
     
    #15 anroma, 5 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 5 März 2014
  16. anroma

    VIP: :Silber

    Davon war ja nie die Rede.
     
  17. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Das man aber nur bekommt, wenn man eine Schulung macht.
     
  18. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Arbeitslosengeld = Leistung
    Arbeitslosengeldschulung = Förderung. Förderung gibt es nur für den Förderzeitraum = Schulungszeitraum.
     
  19. anroma

    VIP: :Silber

    Ja, schon klar - aber geht der Förderungsempfänger länger als 3 Tage in Krankenstand, erspart sich das AMS für diesen Zeitraum die Förderung.

    Ich sehe da den Grund, warum Kurse, die der Arbeitslose selbst wählt, weil er sie für sinnvoll erachtet, nicht genehmigt werden und man diesen Arbeitslosen stattdessen in Kurse steckt, wo sich der Arbeitslose fragt, was er dort eigentlich macht.
     
  20. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Das ist eine Logik wo ich nicht mitkomme.
     
    Privatrice gefällt das.

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden