1. Reden wir miteinander ...

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ams bezug für 2 Wochen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kroko82, 4 November 2011.

  1. kroko82

    kroko82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich habe in der Firma einvernehmlich gekündigt, da ich eine Zusage einer neuen Firma habe, die mich gerne schon mit 15.Nov. haben wollten.

    Die wollen mich immer noch, das geht schon in Ordnung, nur, es geht sich administrativ nicht aus mit 15., sie stellen mich erst mit 1.Dez. ein, das heißt ich schwebe 2,5 Wochen in der Luft (ist ja auch blöd wg. Pensionszeiten).

    Prinzipiell kann ich schon für die zwei Wochen um Arbeitslosengeld ansuchen, oder? Es ist aber so, dass ich auch schon das ganze Jahr selbständig arbeite, das ist für mich persönlich schon auch ein wichtiges Einkommen (aufs Jahr gesehen weit über der Geringfügigkeitsgrenze), in den zweieinhalb Wochen komme ich aber nicht über die Geringfügigkeit für das Monat! Abgesehen davon, könnte ich das erst am Ende des Jahres sagen, wieviel wirklich übrigbleibt!

    Kann mir da jemand helfen? Warum muss es bei nebenberuflichen Tätigkeiten immer so kompliziert werden, das frag ich mich wirklich!

    Ich hab jetzt 7 Jahre für die Firma gearbeitet, in meinem Leben (auch wg. Überbrückung zw. Arbeit und Studium) 2 Mon. AMS-Geld bezogen, fühl mich also nicht als Sozialschmarotzer, möchte den legalen Weg gehen, aber auch kein Geld liegen lassen, das mir hoffentlich zusteht!

    Bitte um Hilfe!

    Lg und danke

    kroko
     
  2. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich kann dich sehr gut verstehen.

    Aber ich glaube, dass du beim AMS keine Chance hast. Auch, wenn du in diesen 2,5 Woche für das Monat nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommst.
    Die rechnen das dann mit dem gesamten Jahr ab, vom dem, was übers Finanzamt hineinkommt. Dann musst du wieder alles zurückbezahlen.

    Eventuell funktioniert es, wenn du in diesen 2,5 Wochen das Gewerbe stilllegst? Aber das weiß ich nicht, da müsstest du dich erkundigen.

    Lg,

    Birgit
     
  3. kroko82

    kroko82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    danke für die Antwort, kann mein Gewerbe nicht stilllegen, weil kein Gewerbe sondern freiberuflich, nennt sich glaub ich neue Selbständige oder so, bin Ergotherapeutin. Ich meine, wenn das Schlimmste ist, dass ichs zurückzahlen muss, dann werd ichs glaub ich machen, ist halt eine Lauferei!
     
  4. kroko82

    kroko82 Gast-Teilnehmer/in

    Finde es halt allgemein recht unfair, einerseits empfiehlt die Sozialversicherung, da man ja ohnehin 20 Stunden angestellt ist, nicht in die Arbeitslosenvers. einzuzahlen, andererseits bekommt man dann ja nicht mal das, wo man sehr wohl jahrelang eingezahlt hat, nur weil man auch selbständig tätig ist!

    Meine Fixkosten und Grundlebenskosten decke ich mit dem 20h-Gehalt ab, alles andere ist äußerst unsicheres Zubrot (von 1 Patienten die Woche bis 8 Pat. die Woche hatte ich schon alles dieses Jahr!).

    Und ja, da geht mir in meiner Jahresplanung dieses Geld eigentlich ab!

    Lg

    kroko
     
  5. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn du an die GSVG nur die Unfallversicherung bezahlst (meistens Kleinunternehmer) dann kannst du durchaus anfragen beim AMS. Kommt halt dann auf deinen Verdienst an.
     

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