1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Alte Urlaubsansprüche

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Anna0206, 15 Oktober 2007.

  1. Anna0206

    Anna0206 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nach 5 Jahren Karenz fange ich nächsten Monat in Teilzeit (13,5 Stunden) wieder zu arbeiten an. Ich habe laut Personalabteilung noch 33 Tage alten Urlaub.
    Nun kann ich aber den Urlaub nur mehr in meiner Teilzeit ausnützen. Das heißt folgendes: ich brauche meine 2 Teilzeit-Tage nicht zu arbeiten, benötige dafür aber 5 Tage Urlaub (Teilzeit wird aliquot auf die ganze Woche umgelegt) - ist ja ok; aber der alte Urlaub ist ja auf Basis meiner Vollzeit-Beschäftigung entstanden. Wäre ich vor meiner Karenz soviele Tage in Urlaub gegangen, hätte ich mein Vollzeit-Gehalt während meines Urlaubs gehabt, wenn ich den Urlaub erst jetzt nehme, dann ist er ja nur mehr das Teilzeit-Gehalt "wert".
    Laut Arbeiterkammer habe ich keinen Anspruch, dass mir die Firma den alten Urlaub auf Basis meiner Vollzeitbeschäftigung auszahlt. Aber irgendwie kann ich es trotzdem nicht ganz glauben, dass es so sein soll. Hat jemand von Euch gleiches erlebt?
    Danke für Eure Hilfe.

    LG Anna
     
  2. tricky

    VIP: :Silber

    ja, das gleiche. wurde nicht so gerechnet, als wäre ich noch vollzeit dort. ich wär auch gar nicht auf die idee gekommen, ehrlichgesagt!
     
  3. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    hm ich dachte immer dass urlaubsansprüche spätestens nach dem mutterschutz in anspruch genommen werden müssen.

    weiß nicht, wie das in karenz ist, aber wenn man arbeitet erlöschen urlaubsansprüche 2 (oder 3?) jahre nach entstehen der ansprüche und der dg hat das recht, den ganz ersatzlos zu streichen. also so gesehen, sei froh, dass du den überhaupt noch kriegst.

    und die ak hat dir ja schon gesagt, dass das rechtlich in ordnung ist so.
     
  4. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    genau aus diesem grund empfielt unsere firma den gesamten urlaubsanspruch vorher zu verbrauchen bzw nach dem mutterschutz zu nehmen!
    damit der urlaub eben nicht weniger wert wird!
     
  5. Milkyway

    Milkyway Gast-Teilnehmer/in

    war gestern bei einem infoabend und dort wurde das erklärt:

    also urlaub nach mutterschutz zu nehmen ist nur sinnvoll, wenn man weniger als 1100 € brutto verdient - denn sonst kommt man über die zuverdienstgrenze und verliert für ein jahr das kinderbetreuungsgeld

    und da der urlaub in wochen gerechnet wird, ist es gesetzlich richtig, dass vor der karenz eine woche urlaub 5 tagen entsprach und nachher nur mehr 2 tagen

    d.h. am besten den ganzen urkaub (die vollen 5 Wochen) vor dem mutterschutz nehmen - da steigt man am besten aus, da er nicht allequotiert wird - tja wurde in frühzeitigen mutterschutz gestellt - daher hab ich auch noch 2 jahre urlaub stehen und den kann ich mir erst nach der karenz nehmen.
     
  6. ellela

    ellela Gast

    Es ist so. Es ist auch umgekehrt so, wenn du von TZ auf Vollzeit wechselst.
     
  7. ellela

    ellela Gast

    Du kannst aber eines tun. Du kannst den Urlaub (oder einen Teil) konsumieren BEVOR du Teilzeit antrittst.

    Meine Karenz war zB am 21.02. zuende. bin mit 1.3.2007 in TZ gegangen. Die eine Woche dazwischen habe ich (Vollzeit)Urlaub genommen.

    Vielleicht wäre das eine Option.
     
  8. JONAS-E

    JONAS-E Gast

    Also ich hab wegen vorzeitigem Mutterschutz meine restlichen 19tage urlaub (40stunden woche) nicht nehmen können,ausbezahlt haben sie ihn mir auch nicht, und ich bin jetzt seit drei wochen wieder zurück, und habe auch 25tage neuen urlaub bekommen(20std woche) und mir wurde gesagt das die 19tag doppelt gerechnet werden, also dann 38tage sind....

    noch dazu arbeite ich jetzt nur mehr 4tage die woche, also habe ich 25neuen urlaub und 38 alte urlaubstage..also wenn man das durch meine 4tage woche dividiert, dann habe ich super tolle 15,75wochen urlaub....genial oder????

    ich meine 19tage urlaub ausbezahlen wäre super, aber das tun die nicht...:(
     
  9. ellela

    ellela Gast

    Wäre rechtlich auch nicht zulässig.
    Sei froh, dass du so eine großzügige Firma hast :)
     
  10. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    na das is ja ein blödsinn - musst nur das kbg halt erst für NACH dem urlaub beantragen. was du nicht darfst ist gleich anschließend an den mutterschutz gehalt (= urlaub) + kbg beziehen.

    und dann steigst finanziell besser aus, als den urlaub VOR dem mutterschutz zu konsumieren, weil da kriegst ja auch nicht mehr geld als wenn'st arbeiten gehst & danach kbg...

    vorteil bei der variante VOR dem mutterschutz oder direkt NACH der karenz ist, du hast länger "urlaub"...
     
  11. ellela

    ellela Gast

    auch blödsinn;)
    Die Zuverdienstgrenze gilt fürs Kalenderjahr nicht pro Monat. Dh. selbst wenn man sich 2 Monate Urlaub zu je € 3000 brutto auszahlen läßt kann man daneben KBG beziehen, wenn in dem restlichen Jahr KEIN weiteres Einkommen anfällt.
     
  12. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    :D

    hast natürlich recht (deswegen muss man dzt auch fürs ganze jahr zurückzahlen auch wenn man die zuverdienstgrenze mit ein paar monaten arbeit überschritten hat)

    wollen's aber vielleicht ändern nächstes jahr hab ich ghört.
     
  13. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    außer natürlich der urlaub fällt dann genau in die letzten wochen des kalenderjahres...

    :D jetzt wird's wirklich kompliziert!!! lass ma des theoretische :D
     
  14. Happy-mum

    Happy-mum Gast-Teilnehmer/in

    lt. Aussage der Arbeiterkammer wird der Urlaub zwar alliquotiert, bei Teilzeit nimmst Du aber auch weniger Urlaubstage in Anspruch. Das wird auf die Stunden hochgerechnet.
    Der Endeffekt ist gleich, man verliert also nicht.
    Mir habens es vorgerechnet und es hat plausibel geklungen.
     
  15. Anna0206

    Anna0206 Gast-Teilnehmer/in


    Nein, so wird das bei mir nicht. Auch wenn ich nur 2 Tage pro Woche arbeite und ich mir dann eine Woche frei nehme, benötige ich 5 Urlaubstage. Es wird so getan, als wenn ich jeden Tag arbeiten würde (nämlich nur 2,7 Stunden - auf die Woche gerechnet sind das 13,5 Stunden, die ich halt auf 2 Tage "verarbeite"). Und das ist das gemeine. Jetzt ist ein Urlaubstag nur mehr 2,7 Stunden "wert", vorher war er eben 8 Stunden wert - was gehaltsmäßig natürlich ein Riesen-Unterschied ist.
    Weiß wer was anderes? LG Anna
     
  16. Happy-mum

    Happy-mum Gast-Teilnehmer/in

    ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas legal ist. Hast schon bei der AK nachgefragt?
    Das wär ja total ungerecht! Erkundig Dich da mal!
     
  17. Anna0206

    Anna0206 Gast-Teilnehmer/in

    Hab ich schon getan - der von der AK meinte, dass der Arbeitgeber so richtig handelt. Einzige Möglichkeit wäre, dass ich vorerst wieder Vollzeit angestellt werde, meinen alten Urlaub verbrauche und mich erst nach diesem Urlaubsverbrauch (wo ich dann natürlich mein altes Vollzeit-Gehalt ausbezahlt kriege) auf Teilzeit umstellen lasse. Ist aber natürlich auch nicht so einfach möglich. Scheinbar ist es tatsächlich so. LG Anna
     
  18. ellela

    ellela Gast

    Wenn ich das richtig verstehe arbeitest du jetzt 13,5 Stunden pro Woche und hast 5 Wochen Urlaub a 13,5 Stunden.

    Vorher hast halt 40 Stunden/Woche gearbeitet und 5 Wochen Urlaub a 40 Stunden gehabt.

    Da wie dort hast du 5 Wochen Urlaubsanspruch.
    Und genau das sieht das Gesetz vor. 5 Wochen. Die Stundenanzahl ist irrelevant.
     
  19. Mama-Aaron

    Mama-Aaron Gast

    Ich gebe mal Ellela recht - der Alte Urlaub - zb. 33 Tage sind auch im neuen arbeitsverhältnis noch immer 33 Tage (nur halt kürzere - dh. ja - ein urlaubstag ist weniger wert als vorher)

    Im Endeffekt musst du 5 Wochen auf Urlaub gehen können - wenn du also 2 Tage die Woche arbeitest hast du 10 Urlaubstage - bei 3 Tagen sind´s 15 ect.

    lg
    Mama-A.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden