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Alleinverdienerabsetzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dorli73, 4 Februar 2010.

  1. dorli73

    dorli73 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir haben jetzt erst erfahren, daß wir vergessen haben 2006 und 2007 den Alleinverdienerabsetzbetrag beim Jahresausgleich anzugeben.

    Wißt ihr ob man diesen so lange Zeit nachher noch nachfordern kann?

    Würde mich über Antworten sehr freuen.
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nachfordern im sprichwörtlichen Sinn könnt ihr den AVAB nicht, es besteht jedoch die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt anzufragen die ANV der betreffenden Jahre aufzurollen und somit den AVAB nachträglich geltend machen zu können.
    Desweiteren solltet ihr jedoch überlegen ob mit dem Anspruch auf AVAB eventuell auch höhere Sonderausgaben vorhanden sind, in deren Genuß ihr mit dem Anspruch auf AVAB kommen würdet.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. dorli73

    dorli73 Gast-Teilnehmer/in

    Kinderbetreuung hätten wir auch noch abzusetzen.

    danke für deine antwort.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Diese fällt unter aussergewöhnliche Belastungen und bei der ANV 2006, 2007 kann grundsätzlich die Kinderbetreuung nur für Alleinerzieher geltend gemacht werden.
    Bei Paaren mit Kindern sind Kosten für Kinderbetreuung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, diesbezüglich schaust am Besten auf der Seite des Finanzministeriums www.bmf.gv.at und suchst unter Downloads nach dem Steuerbüchern 2007 und 2008.
    Darin findest du beschrieben, wann Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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