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Alleinverdienerabsetzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Leyla, 2 Februar 2010.

  1. Leyla

    Leyla Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich blick da nach wie vor nicht ganz durch. Ich bin 2009 das ganze Jahr in Karenz gewesen. Da war es für mich logisch, dass mein GG den Alleinverdiener hatte.
    Momentan läuft er aber noch immer weiter. (Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn nämlich gleich bei der LV.)
    Jetzt weiß ich aber schon, dass ich ab 1.4.2010 wieder arbeiten gehe und über diese Grenze von 6000 Euro komme (aufs Jahr gerechnet).
    Soll ich jetzt dem Arbeitgeber meines GG jetzt schon bescheid geben, dass der Alleinverdiener nicht mehr berücksichtigt wird? Ich hab' nämlich Angst, dass wir dann eine Nachzahlung haben, wenn ich wieder die Arbeitnehmerveranlagung für 2010 mache.

    lg
     
  2. austriancat82

    austriancat82 Gast-Teilnehmer/in

    würde ich auf jeden fall schleunigst machen und den teil für jänner müsst ihr auch retour zahlen. wenn du es anstehen lässt, darfst nächses jahr an die 700 euro ans finanzamt zurückzahlen!
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Entweder schnellstens dem Arbeitgeber melden, dass er den AVAB bei der LV nicht mehr berücksichtigt oder monatlich den Betrag des AVAB zur Seite legen wo ihr ihn nicht angreift und dann bei der ANV im Jahr 2011 die Rückforderung damit bezahlen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Leyla

    Leyla Gast-Teilnehmer/in

    VIELEN DANK!!!
    Schönen Abend!
    lg
     
  5. pepina-w

    pepina-w Gast-Teilnehmer/in

    Hier darf ich mich auch bitte kurz mit einer Frage anschließen:

    Bei der Lohnverrechnung meines GG wird beim laufenden Lohn der AVAB berücksichtigt.

    Sein Jahreseinkommen: 25.242,19
    Mein Jahreskeinkommen: lediglich KG und KBH
    Sonderausgaben: 400,-- Versicherungen; 3600,-- Kreditzahlungen; 96,-- Kirchenbeitrag

    Hacken bei "Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag." setzen?

    Wenn er den Hacken nicht setzt, kommt bei der Vorberechnung nur ca. 100,-- raus (trotz des neuen Kinderfreibetrages?) ???

    vielleicht kann uns ja jemand helfen....

    lg
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Was ist bei deinem Einkommen mit KG und KBH gemeint? Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?
    Wenn ja, so zählen diese beiden NICHT als steuerpflichtiges Einkommen wodurch der AVAB deinem GG zustehen würde.

    Da der AVAB bei seiner Lohnverrechnung bereits berücksichtigt wurde, hat er übers laufende Jahr diesen bereits im Zuge der Gehaltsauszahlung erhalten und bekommt durch das Anhaken bei der ANV keine Gutschrift zusätzlich dafür.
    Hakt er ihn allerdings nicht an, wird er im Zuge der ANV auch nicht berechnet und wäre somit rückzuzahlen und wird mit seinen anderen Absetzposten gegengerechnet wodurch die geringe Auszahlungssumme zustande kommt.

    Ihr geht folgendermaßen vor:
    -GG hakt AVAB an
    -eure gemeinsamen Sonderausgaben macht ihr beim seiner ANV geltend.
    -Kinderfreibetrag 220,-- ebenso bei ihm (220,-- ist aber nicht der Auszahlungsbetrag, sondern um diesen wird die LStBMG vermindert.)

    Liebe Grüße
    Mats
     

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