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Alleinverdienerabsetzbetrag - einige Fragen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zestfully, 15 Juni 2010.

  1. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebes Forum!

    Da ich mit den Informationen im Internet einfach nicht weiter komme, möchte ich mich an euch wenden - vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

    Meine Freundin und ich bekommen Ende Juli/Anfang August unser 2. Kind - derzeit erhält sie noch Wochengeld. Dass dieses zur Einkommensgrenze von € 6.000 hinzugerechnet werden muss weiss ich bereits - die Frage ist nur, wie lange?! Muss ich das Wochengeld wirklich bis zur tatsächlichen Entbindung rechnen? Ab wann kann ich dann den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen?

    Es heisst ja, dass "jährlich" nur € 6.000 dazu verdient werden können - wenn ich jetzt von Jänner weg rechne, dann hat meine Freundin mit dem Wochengeld die Grenze im Juni schon erreicht - heisst das, dass ich heuer gar keinen Absetzbetrag mehr erhalte?

    Blick' da irgendwie voll nicht durch ...

    DANKE euch für Ratschläge und Tipps.
     
  2. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wenn sie drüber ist, kannst du heuer den Absetzbetrag nicht geltend machen.
    Wenn sie nächstes Jahr nicht arbeiten geht, oder weniger als 6000 verdient, kannst du ihn einreichen.

    Lg Marion
     
  3. edelfee

    edelfee Gast

    Für den AVAB mußt du immer das jeweilige Jahreseinkommen heranziehen, vollkommen egal, wieviel Monate gearbeitet wurde. Da kommt es nur darauf an, wieviel deine Freundin in dem gesamten Jahr an Einkommen hatte. Wenn sie da über 6.000 Euro liegt, kannst du den AVAB nicht beantragen. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen, Wochengeld schon.
     
  4. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    DANKE für die Antwort - oh, das ist also wirklich so?! Und das Wochengeld wird tatsächlich bis zum Entbindungstermin gerechnet? Irgendwie eine Frechheit, finde ich ... weil 8 Wochen vor dem Geburtstermin ist man ja automatisch im Mutterschutz oder?
     
  5. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Das wochengeld bekommt man auch nach der Geburt.
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    es ist insoferne keine frechheit, weil wochengeld ein ersatz für den verdienstentgang ist - quasi gehalt also.

    und es wird nicht bis zum entbindungstermin gerechnet, sondern alles was sie an wochengeld erhält (bis zum ende des mutterschutzes nach der geburt) wird zusammengezählt. dabei ist es völlig egal über wieviele monate sie das wochengeld erhält, es zählt nur die summe! bitte nicht mit diesen ganzen herumrechnereien beim kbg verwechseln!

    lg

    sonnengelb
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ausschlaggebend ob der AVAB zusteht oder nicht ist das Partnereinkommen im jeweils beantragten Veranlagungsjahr, d.h. das Einkommen (Lohn, Wochengeld - nicht jedoch KBG, FBH) deiner Partnerin darf im jeweiligen Kalenderjahr 6000,-- nicht übersteigen.

    Nachdem das Wochengeld während des Beschäftgungsverbots (Mutterschutz) als Einkommensersatz ausbezahlt wird, gilt dieses sowohl vor als auch nach dem Geburtstermin als Einkommen.
    Wieso sollte dies eine Frechheit sein, wenn es berücksichtigt wird? Wäre deine PArtnerin nicht schwanger, hätte sie ja im Gegenzug zum WG ihr Einkommen welches ja ebenfalls für die Einkommensgrenze berücksichtigt wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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