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Alleinverdienerabsatzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babulein3, 25 Mai 2011.

  1. babulein3

    babulein3 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    bin gerade dabei den netto brutto rechner zu nutzen und es gibt die möglichkeit ja oder nein beim Alleinverdienerabsatzbetrag - kann ich den mit ja beantworten wenn mein erstes kind aus der ersten ehe ist und ich jetzt nur in partnerschaft lebe und zusammen 1 kind haben??

    und bitte was ist ein freibetragsbescheid??

    habe bei der ANV folgenden Brief bekommen - wie ist der zu verstehen? bekomme ich die monatliche summer vom gehalt abgezogen?

    Außergewöhnliche Belastungen:
    Kinderbetreuungskosten .................................................................................................. € €
    Jahresfreibetrag ............................................................................................................... €
    Monatsbetrag ..................................................................................................................... €€
    Hinweise: Wenn Sie die angeschlossene MITTEILUNG an Ihren Arbeitgeber weiterleiten, hat dieser den
    Freibetrag bei der Lohnverrechnung 2012 zu berücksichtigen. Dies ist jedoch nur eine vorläufige Maßnahme,
    die tatsächlichen Aufwendungen des Jahres 2012 sind bei der Veranlagung für das Jahr 2012 beim
    Finanzamt geltend zu machen.
    Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein, als die im Freibetragsbescheid angeführten, so
    müssen Sie mit einer Nachforderung rechnen.
    danke!!!!!!!!

    lg Babulein
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Den AVAB kannst du beantragen, wenn du im Kalenderjahr mind. 7 Monate in Ehe bzw. LG lebst und mind. 7 Monate FBH für 1 im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind bezieht und dein GG/LG nicht mehr als 6000 Euro LStBMG im Kalenderjahr an Einkommen hat.

    Was den Freibetragsbescheid betrifft, gibst du diesen beim AG ab und im Zuge der Lohnverrechnung wird der Monatsbetrag bei jedem Lohnzettel steuermindernd angerechnet wodurch du ein höheres NEttoeinkommen ausbezahlt bekommst.
    Dafür bist du jedoch zur ANV verpflichtet und musst die bereits berücksichtigten Absetzposten im jeweiligen Kalenderjahr wiederum nachweisen können. Ansonsten wird dir eine Nachzahlung bei der ANV blühen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. babulein3

    babulein3 Gast-Teilnehmer/in

    hallo mats

    die bereits berücksichtigten Absetzposten im jeweiligen Kalenderjahr wiederum nachweisen können.
    meinst du damit die rechnungen oder was?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Aufgrund der abgesetzten Posten aus der ANV 2010 wird der Freibetragsbescheid erstellt.
    Wenn du im Kalenderjahr wo der FBB bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird nicht wiederum Absetzposten in selber Höhe nachweisen kannst, sondern geringere oder gar keine dann musst du die Differenz im Zuge der verpflichtenden ANV zurückzahlen.
    NAchweise müssen nicht zwingend Rechnungen sondern können auch Finanzamtsbestätigungen (z.B. Sonderausgaben) bzw. Einzahlungsbelege sein.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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