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Alleinerzieherabsetzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von plusminus, 14 September 2011.

  1. plusminus

    plusminus Gast

    bekommt man ja wenn man mehr als 6 Monate im Kalenderjahr FBH bezieht und quasi keinen offiziellen Partner hat.

    Wie ist das jetzt, wenn man einen Partner hat, mit dem aber offiziell nicht zusammenwohnt, weil es einfach nicht so ist. Aber trotzdem übernachtet der Freund regelmäßig bei einem.

    Mein Freund ist aus meiner Wohnung ausgezogen in der nur ich und mein Sohn gemeldet ist. Wir wollen es jetzt ganz langsam angehen, deshalb ist er zurück in die leerstehende Wohnung von seinem Papa (in der er immer gemeldet war) und übernachtet 2-4 Nächte bzw das Wochenende und dafür unter der Woche mal bei uns.

    Klarerweise wird er Wechselgewand mitnehmen, ein eigenes Zahnbürsterl und Shampoos. Ev auch ein zweites Paar Schuhe.

    Jetzt hab ich aber gehört, das wenn man den Alleinerzieher bezieht das es zu stichprobenartigen Kontrollen kommt, die man hineinlassen muss, tut mans nicht ist mal automatisch schuldig.

    Ist das nur ein Ammenmärchen oder gibts diese Kontrollen wirklich?

    Und wenn ja, wie erklär ich das hier kein Mann wohnt, sondern nur gelegentlich hier übernachtet, mir aber keinerlei finanzielle Hilfe gibt (was ja auch so ist!!)

    Bitte um Hilfe!! :wave:
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    also von solchen kontrollen habe ich noch nix gehört, vor allem nicht wegn dem aeab, aber wissen kann man es natürlich nie. verlieren tust du ihn, wenn du mit einem partner mindestens 6 monate zusammelbst. tust du das nicht, bist du alleinerzieherin. ist natürlich eine beweisfrage.
     
  3. -kLoiNee

    -kLoiNee Gast-Teilnehmer/in

    wenn er nicht gemeldet ist, und du prinzipell allein in der wohnung wohnst mit dem Kind/Kindern
    dann könnens da garnichts machen ;)

    bei dir übernachten darf er sooft er/du will/st! solange er woanders gemeldet ist....

    mit den kontrollen wollens einem nur angst machen...hab noch nie gehört das jemand
    mal tatsächlich besuch von jemanden vom finanzamt hatte.
     
  4. Baloo31

    Baloo31 Gast-Teilnehmer/in

    gilt das auch, wenn man verheiratet ist und getrennt wohnt?
     
  5. plusminus

    plusminus Gast

    Ich denk es geht nur um die Meldung.
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    bei verheirateten wird glaube ich eine aufrechte partnerschaft angenommen. da nützt das getrennt leben nichts.
     
  7. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    ach das ist doch ein schwachsinn.

    1. das finanzamt prüft doch bitte nicht ausgerechnet alleinerziehende.

    2. ich lass in meine wohnung überhaupt niemanden, wenn er nicht mit der polizei daherkommt und selbst die nur mit durchsuchungsbefehl.

    3. was sollen die genau kontrollieren? scauen ob 2 zahnbürschtln da liegen?


    also neinnein, wir leben ja nicht im jahr 1984.
     
  8. plusminus

    plusminus Gast

    es hat sich alles erledigt, sind mit heute eh in-und offiziell getrennt.
     
  9. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Naja nicht so ganz denn du musst ja für mindetens 6 Monate Ae gewesen sein um den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen zu können ;)

    Wünsch dir und deinem kleinen Alles Gute :hug:
     
  10. plusminus

    plusminus Gast

    war ich eh, er war ja nie gemeldet bei mir.

    und der Ex ab mai nicht mehr...
     

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