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Alleinerzieherabsetzbetrag - Patchworkfamilie

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von susanne, 7 September 2011.

  1. susanne

    susanne Gast-Teilnehmer/in

    liebe leute,
    hoffe ihr könnt mir meine frage betreffend des alleinerzieherabsetzbetrages beantworten:
    ich habe 2 kinder (13 und 2 jahre). mit dem vater des kleineren lebe ich in einer lebensgemeinschaft.
    meine ältere tochter erziehe ich aber alleine und bekomme von ihrem vater gerichtliche allimente. kann ich beim alleinverdienerabsetzbetrag wenigstens ein kind geltend machen? und wie mache ich das?

    vielen dank für euer feedback:herz2:
    susanne
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sobald du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft (LG) lebst, bist du NICHT alleinerziehend im Sinne des EStG und deshalb steht dir der AEAB nicht zu.

    Unter der Voraussetzung dass dein Jahreseinkommen (LStBMG) 6000 Euro nicht übersteigt, kann dein LG den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen indem allerdings alle Kinder im gemeinsamen Haushalt berücksichtigt werden für die FBH bezogen wird.

    Die Beantragung erfolgt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und kann rückwirkend für die letzten 5 Kalenderjahre (heuer also bis max. 2006) durchgeführt werden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Stiefelette

    Stiefelette Gast-Teilnehmer/in

    Das heisst wenn ich heuer, mit 1. September, mit meinem jetzigen LG zusammen gezogen bin, kann ich für heuer den Alleinerzieher noch beantragen?? Klingt gut.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja unter der Voraussetzung dass du nicht noch vorher 2 Monate im Kalenderjahr in einer anderen LG gelebt hast. ;)

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Stiefelette

    Stiefelette Gast-Teilnehmer/in

    haha, nein hab ich nicht:) danke!1
     

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