1. Reden wir miteinander ...

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Alimente

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nicole-Mario, 18 April 2008.

  1. Nicole-Mario

    Nicole-Mario Gast-Teilnehmer/in

    Halloo

    Kenn mich da leider nicht so aus, hoffe ihr könnt mir helfen!! DANKE!!

    Mein Freund und ich bekommen in ein paar Wochen unser 1. Baby :D

    Wir leben zusammen, wollen aber das er von anfang an Alimente zahlt!!

    Geht das wenn man zusammen ist??

    Oder muss man da getrennt sein??

    DANKE

    lg Niki
     
  2. sony24

    sony24 Gast-Teilnehmer/in

    Ganz genau weis ich das nicht,aber mir wurde damals erklärt das wenn Vater und Kind zusammen leben(zusammen gemeldet sind) geht der Gesetzgeber davon aus das der Vater das Kind mitversorgt,ist deshalb nicht verpflichtet Alimente zu zahlen.

    Im falle einer Trennung kannst du sie ab der Abmeldung des Kindesvaters verlangen.

    Du kannst sie nicht rückwirkend von Geb an beantragen.

    Hatte ich selbst und haben gezwungener weise zusammen gelebt,somit war der Anspruch nicht da.:wave:
     
  3. sucky

    sucky Gast-Teilnehmer/in

    meine eltern haben das auch gemacht, das mein vater meiner mutter alimente gezahlt hat. sie hat ihm das jedes monat bestätigt. eerst wie sie geheiratet haben hat er ihr keine mehr gezahlt. er wollte es so.
     
  4. poison

    poison Gast

    bei uns wars damals so: er musste zur vaterschaftsanerkennung zum jugendamt und dort musste er eben für die alimente die ausgerechnet wurden, unterschreiben.

    hab ich auch beim 2. kind so machen lassen.

    nur, bekommen hab ich nie was. kinder waren immer meine angelegenheit.
     
  5. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Zum Jugendamt musst im normalfall nicht, nur die Vaterschaft beim Amt anerkennen, und dann zum Bezirksgericht eine freie Vereinbarung machen auf einen Betrag dem beide Zustimmen, ist ja eh vorläufig mehr oder weniger nur am Papier, denn durchs zusammenleben fällt eh mehr an als nur die Alimente ;), Vorteil ist er kanns beim Steuerausgleich geltend machen wenn sie ihm es monatlich bestätigt, schreibst einmal im Jahr 12 Zetteln am PC und passt schon ;)
     
  6. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht richtig!
    Den Unterhaltsabsetzbetrag kann man nur geltend machen, wenn man GETRENNTE Wohnsitze hat. Solange Vater, Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, kann man die Alimente beim Lohnsteuerausgleich nicht berücksichtigen!

    Unterhaltsabsetzbetrag

    Der Unterhaltsabsetzbetrag steht Personen zu, die Alimentationszahlungen leisten. Alimentierender oder Alimentierende ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm oder ihr noch seinem oder ihrem mit ihm oder ihr im selben Haushalt lebenden (Ehe-)Partner oder (Ehe-)Partnerin Familienbeihilfe . gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) . leistet.

    http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270221.html
     
  7. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ihr es offiziell machen wollt, dann geht aufs Bezirksgericht (nicht Jugendamt), lasst euch dort die Alimente ausrechnen und ihr bekommt einen Beschluss vom Gericht. Im Streitfall hättest du dann alles schwarz auf weiß.

    In eurem Fall (nicht getrennt) reicht es aber völlig aus, wenn ihr euch einen gewissen Betrag ausmacht und dein Freund dir dann monatlich diesen Betrag überweist. Die Zahlungen sollten z.B. als "Alimente für XXX" bezeichnet werden.

    Üblich sind für ein Baby 16% des Nettoeinkommens (inkl. Urlaub und Weihnahtsgeld)

    Siehe hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html
     
  8. Nicole-Mario

    Nicole-Mario Gast-Teilnehmer/in

    DANKE FÜR EURE ANTWORETEN!!

    Wir werden uns da einfach mal erkundigen gehen wie es damit aussieht!! ;)

    Aber danke an alle nochmal

    lg Niki:wave:
     
  9. Q

    Q Gast

    Was noch nicht beantwortet ist: und wozu soll das gut sein?
     
  10. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

    17 jahre später sag ich dir, wozu das gut ist: für jeden depperten wisch brauch ich eine bestätigung, wieviele alimente ich bekomme und wieviel ausgemacht wurde - schülerbeihilfe, zuschuss zur sprachwoche, kindergartenbetreuungszuschuss für die halbschwester der großen (die alimentiert wird). das nö familienreferat ist so dreist mir vorzuschlagen, um erhöhung anzusuchen, weil der jugendamtswisch von 17 jahre alt ist usw usw.

    alles liebe q, nix für ungut, aber ich erlebe grad schikanen pur

    eva
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    oh, das klingt ja nach vielen rennereien.

    was mich interessieren würde: der ganze schlamassel gilt ja nur für getrennt lebende oder? bei der TE war nämlich nicht ersichtlich ob sie jetzt alleinerziehend ist oder nicht.

    wir haben auch gemeinsame, uneheliche kinder. allerdings zusammen wohnend. wir haben bis jetzt null in diese richtung ausgemacht...

    lg

    sonnengelb

    edit: bim im moment wirklich auf antworten - nachlesen - editieren
    die TE wohnt mit ihrem freund zusammen, sind also nicht getrennt. braucht man in dem fall auch diese ganze zettelwirtschaft wie du sie (leider) brauchst? lg
     
  12. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

    ich dachte vor 17 jahren nicht daran, das kind alleine zu erziehen - das ergab sich erst jahre später.

    du weißt nie, wozu du sie brauchst, und es ist ungemein gut, wenn der vater sich zur vaterschaft bekennt und einmal ein unterhaltstitel steht. lg
    eva
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    verstehe :)

    ich dachte, dass die unterhaltsberechnung sowieso erst ab trennung erfolgt. die natürlich hoffentlich bei mir nie eintreten wird aber leider niemals auszuschließen ist.

    und die vaterschaftsanerkenntnis rennt ja sowieso extra, abgesehen davon ist bei uns sohnemann papa aus dem gesicht geschnitten :)

    lg
     
  14. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

    auch wenn sie einander zum verwechseln sind, muss der uneheliche papa die vaterschaft anerkennen. uns haben sie damals am jugendamt gleich den vergleich zu den alimenten nahegelegt - jahre später hat es sich bezahlt gemacht, denn da hatten wir null gesprächsgrundlage und dennoch war klar, dass es einen vergleich vor dem jugendamt gegeben hat.

    alles gute
    eva
     

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