1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Alimente während Praktikum?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 13 Januar 2014.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Hab da mal eine Frage: Kind macht nächsten Sommer für 3 Monate ein Praktikum im Ausland. Dh sie wird dort wohnen und dort essen. Sie verdient dort ca. Euro 1400,-- netto pro Monat. Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum, welches von der Schule im Zuge ihrer Ausbildung vorgeschrieben wird. Muss der Vater in dieser Zeit auch Alimente zahlen oder ist er für diese Zeit davon befreit?
    Bitte, weiß das wer? Möchte nicht bei Gericht nachfragen...
     
  2. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Grundsätzlich ist es so, das jenes Geld, das bei einem Ferialjob verdient wird, die
    Berechnungsbasis der Alimente nicht verändert.
    Bei euch dürfte es aber ein Grenzfall sein, weil 3 Monate doch ein deutlich längerer Beschäftigungszeitraum sind, als bei einem normalen Ferialjob.
    Weiters bekommt das Kind zusätzlich Kost und Logis, was bei den meisten Ferialjobs ebenfalls nicht gegeben ist.
    Zu den von Dir genannten 1400.-/Monat, kommt rechnerisch also sicher noch ein Betrag dafür dazu.
    Weiters wahrscheinlich noch die anteilsmässigen Sonderzahlungen.
    Ob die Sache mit diesen Gegebenheiten auch noch als Ferialjob, der nicht berücksichtigt wird durchgeht, ist meiner Meinung nach sehr fraglich.
    Vermutlich wirst Du um eine Nachfrage beim BG nicht herumkommen
     
  3. Silmum1

    VIP: :Silber

    So, ich hab jetzt gerade beim Gericht angerufen und die haben mir (zwar etwas schwammig) erklärt, dass dieser Sachverhalt so ähnlich abgehandelt wird, als wenn das Kind zum Bundesheer kommt. Logischerweise zahlt der Vater dann keinen Unterhalt für das Kind, weil es a) ja nicht bei mir wohnen wird und b) für 3 Monate ein nicht gerade geringes Einkommen bezieht. Bin froh, dass das so ist, weil sonst hätte ich mir wieder wochenlang die Hasstriarden meines Ex anhören müssen... :sneaky:
     
  4. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Was mich interessieren würde...hat man dir gesagt, ob die alimentationspause nur genau diese drei monate betrifft, oder ob die gesamtsumme (gehalt + anteilige sonderzahlungen + verköstigung/quartier) auf ein jahr aufgeteilt, also für 12 monate und dann jeden monat ein zwölftel gerechnet wird?
     
  5. Silmum1

    VIP: :Silber

    Nein, das hat mir niemand gesagt. Wie schon geschrieben - ich habe nur angerufen und normalerweise geben die telefonisch gar keine Auskunft. Aber ich denke, dass sich mein Ex sicher genau erkundigen wird und uns genau das zukommen wird lassen, was uns zusteht. Er ist nämlich so geizig, dass er unserer Tochter nicht mal zu Weihnachten was geschenkt hat. Sie war so traurig und enttäuscht, aber man kann es eh nicht ändern. Ich mische mich da gar nicht mehr ein, schliesslich wird sie bald 18.
     
  6. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Oje, na das ist traurig...
     
  7. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn es so ist wie beim Bundesheer/ Zivildienst, dann wird die Zeit des Einkommens herangezogen und für diesen zeitraum sind keine Alimente fällig.
     
  8. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    habt ihr schon die Nachricht bekommen vom JA?


    Mit der Änderung weil sie 18 Jahre wird?

    Sie soll sich auch erkundigen, wie das ist, wenn er danach wieder anfangen muss, ev. ob sie neuberechnen lassen soll. Und wie das von statten geht, denn sie muss dann alles übers Gericht laufen lassen.
    Wie lang das ganze dauert, ect... damit sie dann net da steht und erst klagen muss .
     
    Hexi68 gefällt das.
  9. Silmum1

    VIP: :Silber

    Nein - welche Nachricht denn? Ich versteh leider nur Bahnhof?
    Heißt das, Kind wird 18 und wir müssen das alles neu berechnen lassen? Muss der KV bei der Neuberechnung dort hingehen oder alles hinschicken? Bei meiner Stieftochter haben wir kein Schreiben bekommen, als sie 18 wurde! Ist da irgendwas geändert worden?
     
  10. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also mein GG hat vom JA einen Brief bekommen, wo er aufmerksam gemacht wurde, dass er ab dem 18. Geburtstag, dass Geld auf das Konto des Kindes überweisen soll.
    Und dass, das JA ab dem 18. Geburtstag nicht mehr zuständig ist.

    Neu Berechnung nicht zwangsläufig, weil die 22% sind eh schon zu zahlen, und erhöhen sich nicht mehr.
    Allerdings kann sich aber am Gehalt des Vaters etwas ändern, und somit wäre eine Neuberechnung Sinnvoll.

    Leider kann ich dir nicht sagen, ob es da etwas schrifltiches geben soll, damit er dann wieder zahlen muss.
    Mein GG zahlt trotz Zivildienst weiter die Alimente.
    Darum auch mein Ratschlag sich da bei Gericht schlau zu machen, damit sie nach den 3 Monaten wieder Geld bekommt.

    Ich weiss auch, dass die Mutter vom Kind verständigt wurde, sie hatte das Sorgerecht, dass eben das Kind jetzt die Alimente selbstbekommt, und nicht mehr sie.
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Wenn das Kind 18 ist muss es sich selbst um diese Angelegenheiten kümmern - wenn es einen Unterhaltstitel gibt behält er aber die Gültigkeit - damit kann z.B. Exekution beantragt werden.

    -Fleur-
     
  12. Silmum1

    VIP: :Silber

    Sorry, so kenn ich das gar nicht! Warum soll das Kind die Alimente auf sein Konto bekommen, wenn es doch zur Schule geht und immer noch bei der Mama wohnt? Wenn das Kind eine eigene Wohnung hat und noch in Ausbildung ist, bekommt es von Mutter und Vater Alimente und auch die KBH kann es selber auf´s Konto haben. Aber solange es daheim gratis wohnt, Essen, Trinken, Kleidung, Fortgehen, Schule und alles andere von der Mutter bezahlt wird, warum soll der Vater das Geld dann auf´s Konto vom Kind überweisen?
    Ich werde nächste Woche mal einen Termin beim JA ausmachen... vielleicht können die ja ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...
     
  13. Silmum1

    VIP: :Silber

    Das find ich halt auch heftig, aber leider wahr... Das Kind hat noch eine paar Jahre Ausbildung vor sich und wohnt weiterhin daheim bei mir. Falls er die Zahlungen einstellt, muss sie vor Gericht ziehen und ihren eigenen Papa klagen - traurig eigentlich...:(
     
  14. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Weil das Kind 18 Jahre ist, und es gilt als Volljährig.
    Aussderm stehen dem Kind die Alimente zu und nicht der Mutter, wenn das Kind Hotel Mama geniesst, dann muss sich ab jetzt die Mutter zwecks Kostgeld, mit dem Kind einigen.

    Ab 18 Jahre ist das Kind nun selbst für die Alimente zuständig, auch für sämtliche Klagen die anfallen.

    Sollte das Geld weiter auf das Konto der Mutter überwiesen werden, muss die MUTTER es dem Kind überweisen und zwar in voller Höhe.

    google mal, da findest genug und immer das selbe.

    Alles Gute
     
  15. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    jein, eigentlich reicht es bei kostenlosen Gerichtstag hinzugehen und ein Schriftstück aufsetzen zu lassen.

    Erkundigt Euch genau, denn soviel ich weiss, muss der Vater nicht ewig zahlen. D.H. sie kann einmal oder 2 mal ihr Studium wechseln, und er kann auch Nachweise verlangen ob sie wirklich die geforderte Leistung erbringt.
    Ist das nicht der Fall, kann er ebenfalls die Zahlungen einstellen.

    Wie schon mal erwähnt, geht gemeinsam zu Gericht und erkundigt Euch genau, das JA wird Euch dazu nichts mehr sagen können, die sind nämlich raus.
     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Außer das Kind ist damit einverstanden dass es alles so bleibt wie es bisher war und der U-Pflichtige MUSS weiterhin dort hin überweisen und der U-Pflichtige muss weiterhin an die Mutter überweisen.

    -Fleur-
     
    #16 -Fleur-, 20 Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 20 Januar 2014
  17. Q

    Q Gast

    Deb JA Termin kannst dir sparen, die beraten keine Eltern von volljährigen Kindern. Unterhaltspflichtige Elternteile übrigens auch nicht.
     
  18. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, das Kind kann das nicht mit der Mutter bestimmen, das Kind kann das mit dem Vater vereinbaren, und wenn dann muss das schriftlich sein.
    Denn im Härtefall kann es zum Nachteil vom Vater sein, denn wenn die Mutter z.b. sagt sie hat das Geld nicht bekommen, muss der Vater nochmal bezahlen.
    Gesetzlich ist eine Überweisung an die Mutter nicht gedeckt, gesetztlich muss die Überweisung an das Volljährige Kind gehen.
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Jeder Erwachsene bestimmt selbst wohin die ihm zustehenden Gelder überwiesen werden sollen - da kann man sich nicht weigern - es sich bestätigen lassen (Mutter wie auch Vater) schadet aber nicht - Belege aufheben mit Verwendungszweck Unterhalt/Datum/Name auch nicht.

    -Fleur-
     
    #19 -Fleur-, 20 Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 20 Januar 2014
    Hexi68 gefällt das.
  20. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Naja einerseit stimmt es, allerdings weiss ich nicht inwieweit sich dann der vater ev. weigern kann, die Alimente zu überweisen.
    Denn es ist so, dass wenn er weiterhin das Geld an die Mutter überweist, er Schwierigkeiten bekommen kann, bei Unstimmigkeiten.
    Weil er gesetztlich verpflichtet ist, die Alimente dem volljährigen Kind zu überweisen/auszubezahlen.

    Das sollte man ebenfalls bedenken.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden