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Alimente Neuberechnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bradford, 7 Oktober 2011.

  1. Bradford

    Bradford Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich bin männlich, 27 alt und habe eine 4 jährige Tochter!
    Ich bin seit einem Jahr geschieden und hab mich mit meiner Exfrau darauf geeinigt dass ich das Sorgerecht für unsere Tochter habe! Meine Tochter war anfänglich von Mittwoch 15 Uhr bis Samstag 13 Uhr bei meiner Exfrau.
    Wir haben aufgrund ihres neuen Jobs (2 "Diensträder" die jede woche wechsen) die Situation geändert wie folgt:
    Jede Woche wechselnd, einmal Mi 12:30 bis Do 18:30, und die Woche darauf von Freitag 12:30 bis Samstag 18:30!
    Sie ist nun etwas weniger als 2 Tage in der Woche bei ihrer Mutter.

    Meine Frage ist folgende, bei der Scheidung wurde bei einem Jahreszwöftel von 586 ein monatlicher Alimentebetrag von 70 Euro festgelegt.
    Das monatliche Einkommen meiner Exfrau hat sich mittlerweile auf etwa 1600 Euro erhöht!
    Ich werde mir nächste Woche einen Termin beim Jugendamt holen und nachfragen bezüglich Antrag auf Erhöhung der Alimente - ich möchte mich hier im Vorfeld erkundigen was mich erwarten wird!
    :)
     
  2. Bradford

    Bradford Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den Link, aber wird in dieser Bechnung auch berücksichtigt dass ich die Familienbeihilfe bekomme und dass unsere Tochter knapp 2 Tage in der Woche bei ihrer Mutter verbringt?
     
  3. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    beim unterhaltsrechner kann man die einberechnung der fbh eh gleich mit einrechnen lassen, einfach alle werte eingeben.

    und wegen des übermäßigen besuchsrechts und einer evt. unterhaltsreduktion schau doch mal hier:
    http://familienrecht.at/index.php?id=1583

    nachdem es aber nie ganz 2 tage sind, die das kind bei der mutter ist, keine ahnung, ob man das auch anteilig berechnen kann, dass man zB für einen halben tag mehr 5% abziehen dürfte oder ähnliches. grundlage ist auf jeden fall 10% möglicher abzug für einen tag mehr pro woche zusätzlich zum "normalen" 14tägigen besuchsrecht.
     
  4. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    kleiner tipp noch: geh bitte lieber gleich zum bezirksgericht und nicht zum jugendamt, denn nur dort bekommst du rechtlich fundierte auskünfte. das ja ist diesbezüglich nicht immer sehr zuverlässig und gerade bei so spezialdingen wie überdurchschnittliches besuchsrecht und daraus abgeleitete alimentsberechnungen würde ich auf jeden fall nur dort erhöhungsanträge stellen bzw. mich erkundigen.
     
  5. Bradford

    Bradford Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube ich unterliege einem Irrtum -> Reduziert die Tatsache dass ich die Familienbeihilfe bekomme nicht den Unterhaltsanspruch an meine Exfrau für unsere gemeinsames Kind?
    Bei der Berechnung mit FB Anrechnung bekomme ich einen höhren Betrag als ohne!?

    Besuchsrecht: 2 Tage die Woche wären quasi 8 Tage im Monat - somit 4 Tage mehr als gesetzlich vorgeschrieben, und somit eine Reduktion von 40%!?
    Wow, wer hätte das gedacht!
     
  6. muell23

    muell23 Gast

    nein, du unterliegst einem Irrtum.


    Bitte geh zum Bezirksgericht und lass es dort neu berechnen.

    Die Mehrzeit bei der Mutter und damit die Abzugsfähigkeit fängt nicht ab dem 5 Tag im Monat an. Diese liegt bei ca. 11 Tagen im Monat.

    Die Familienbeihilfe verringert die Alimente, du hast falsche Daten eingegeben.

    Du müsstest ohne FBh ca. 300 Euro bekommen und mit Einrechnung der FBH ca. 280 Euro bei einem Verdienst von rund 1600 Euro im Monat netto.
     
  7. Bradford

    Bradford Gast-Teilnehmer/in

    Alles klar, danke für die reichlichen Antworten der Forumsuser hier :)
     

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