1. Reden wir miteinander ...

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Alimente bei Tätigkeit im Gastgewerbe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ildiko, 11 März 2013.

  1. ildiko

    ildiko Gast-Teilnehmer/in

    hi!
    mein mann und ich trennen uns und gestern kam die sprache auf die alimente.
    er arbeitet im gastgewerbe und sein verdienst setzt sich aus einem (sehr geringem) fixum und dem trinkgeld zusammen.
    weiß jemand von euch, ob man in diesem fall einen pauschalbetrag zum fixum dazurechnen kann?
    er hat von sich aus gesagt, dass er mehr zahlen möchte, aber es würde mich auch für die zukunft interessieren, wenn das verhältnis mal nicht mehr so gut ist...

    danke!
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das Trinkgeld zählt zum Einkommen und ist der Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt auf alle Fälle hinzuzurechnen.

    Ich würde dir empfehlen, dass du dich am Pflegschaftsgericht erkundigst wie das zu berechnen ist.
     

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