1. Reden wir miteinander ...

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Änderungen bei Genossenschaftsgärten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Paquette, 26 Juli 2007.

  1. Paquette

    Paquette Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Im Herbst werden mein Freund und ich ein Genossenschaftsreihenhaus in NÖ beziehen (10 Jahre Miete, dann Kaufoption).

    Heute bin ich vorbeigefahren (meine Eltern wohnen in der Nähe) und habe gesehen, dass in unserem Garten auf einer Zaunseite Sträucher gepflanzt worden sind. Nun ist es aber so, dass wir auf dieser Zaunseite keine Sträucher haben wollen - Weiß jemand von Euch, wie das rechtlich ist (sind ja anfangs nur Mieter), ob wir diese Sträucher versetzen dürfen? Eigentlich dürfte das ja kein Problem sein oder? Falls wir wieder ausziehen würden, was wir ja eh nicht vorhaben, müssten wir halt dort wahrscheinlich STräucher einsetzen, so dass das Haus + Garten im Ursprungszustand ist...

    Noch eine Frage hätt ich: Weiß jemand, ob man sich in seinen Garten einen kleinen Holzunterstand bauen darf?

    LG Julia
     
  2. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Kommt auf die Genossenschaft an (siehe Mietvertrag). Vermutlich ist es so, dass man es genehmigen lassen muss. Wenn man das schriftlich anmeldet und es kommt kein Einspruch, ist man auf der sicheren Seite und spart sich im Fall des Falles Ärger und Geld...
     

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