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Änderung Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Naluma, 20 Juni 2011.

  1. Naluma

    Naluma Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Vielleicht gibt es jemanden hier, der sich mit dem Mietrecht auskennt?

    Unsere Wohnung läuft auf den Namen meines Vaters, der hat vor gut 20 Jahren diese C-Kategorie Wohnung in einem Altbau in eine A-Kategorie Wohnung umgebaut. Da wir dadurch eine sehr niedrige Miete zahlen haben wir bis jetzt nicht über eine Änderung des Mietvertrages nachgedacht.

    Da mich aber vor einiger Zeit eine Freundin darauf angesprochen hat, wie das denn wäre, wenn, Gott behüte, meinem Vater etwas zustöße, hab ich mir überlegt, den Mietvertrag auf meinen Namen ausstellen zu lassen.

    Nun zu meiner Frage, um wieviel darf die Hausverwaltung die Miete erhöhen? Gibt es hier irgendeinen Prozentsatz oder passt sie dann die Miete einfach der "neuen" Wohnung an? Zahlt sich so eine Änderung dann überhaupt aus? (zahlen momentan gesamt 300,- für 75qm), aber was passiert, wenn es meinen Vater irgendwann nicht mehr gibt, dann könnte uns die Wohnung ja weggenommen werden, oder?

    Wie sparen uns natürlich total viel durch die niedrige Miete, wenn ich mir denke, dass wir durch die Änderung mind. 700,- zahlen müssen...

    Danke und lg,
    Naluma
     
  2. goodgirl

    goodgirl Gast-Teilnehmer/in

    mein vater hat einen uralt-mietvertrag (von meiner mutter übernommen), meine schwester wohnt auch noch bei ihm in der wohnung..

    bei ihm ist es so, dass die mietrechte laut mietvertrag nur entweder an den ehepartner (was sie eben damals vor der scheidung auch gemacht haben), oder an ein noch nicht volljähriges (!) kind überschrieben werden kann.... dh wenn mein vater sterben sollte, muss meine (längst volljährige) schwester entweder ausziehen, oder sie kann einen neuen mietvertrag zu derzeit gültigen mietpreisen abschließen... was in ihrem fall wohl etwa eine verdreifachung der derzeitigen miete ausmachen würde...

    in eurem (bzw dem von deinem vater) mietvertrag steht sicher auch drinnen wie das mit weitergabe etc. aussieht!
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wenn nichts drinsteht im mietvertrag (obwohl, in dem fall von goodgirl würd ich das von der mietervereinigung prüfen lassen ob das nicht wider die guten sitten ist ...) ist es so, dass direkte nachfolge (also kinder wie bei dir) mit den gleichen konditionen den mietvertrag bekommen. die ak kann dich da auch rechtlich beraten.
     
  4. Naluma

    Naluma Gast-Teilnehmer/in

    danke,
    morty, wie sicher bist du dir da? muss gleich auf die ak-seite schauen!
     
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

  6. Adelaide

    Adelaide Gast-Teilnehmer/in

  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    dort musst aber mitglied sein ... oder?
     
  8. Naluma

    Naluma Gast-Teilnehmer/in

    ich denk auch, dass man da mitglied sein muss.
    aber die help-seite hilft mir schon mal sehr weiter, weil es scheinbar ein limit gibt, welches die erhöhung der miete anbelangt!
    danke!
     
  9. Adelaide

    Adelaide Gast-Teilnehmer/in

    Ja, bei der Mietervereinigung zahlt man Mitgliedsbeitrag (bin zwar selbst nicht Mitglied, weil nicht notwendig), bin mir aber zu 100% sicher, wenn man in Wien privat eine Wohnung mietet, zahlt es sich aus (schon allein wegen der Betriebskostenüberprüfung jedes Jahr).
     

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