1. Reden wir miteinander ...

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Achtung gegenüber Eigentum anderer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Heliamphora, 16 November 2009.

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  1. Nein, auf keinen Fall

    65 Stimme(n)
    94,2%
  2. Ja, warum nicht

    2 Stimme(n)
    2,9%
  3. Ja, aber mit schlechtem Gewissen

    1 Stimme(n)
    1,4%
  4. Weiß nicht, kommt auf die Situation an

    0 Stimme(n)
    0,0%
  5. sonstiges

    1 Stimme(n)
    1,4%
  1. Folgende Situation:

    Ein noch nicht eröffneter Weihnachtsmarkt in einer größeren Stadt.
    Die Standeln sind schon aufgebaut aber noch nicht geöffnet.
    Dort steht auch ein großes, altes (oder auf alt gemachtes) Ringelspiel, auch noch nicht geöffnet.

    Rund um das Ringelspiel wurden Planen (an Stehern befestigt) aufgestellt. Höhe der Plane ca. einen Meter.

    Eltern kommen mit Kindern vorbei, die Kinder möchten gerne auf das Ringelspiel.
    Die Eltern klettern über die Plane heben die Kinder rüber, dann reißen zwei Ösen und die Plane ist an einer Stelle nur mehr halb so hoch. Was andere Eltern dazu ermutigt auch darüber zu steigen und die Kinder klettern auf das Ringelspiel gehen herum oder setzen sich auf die diversen Figuren.

    Ich persönlich hab geglaubt ich seh nicht recht, erstens hat die Plane wohl den Sinn, dass niemand den Bereich um das Ringelspiel und das Ringelspiel selbst benützt und zweitens wurde die Plane beschädigt.

    Wurde die Absperrung mißachtet weil diese auf öffentlichen Grund steht oder machen Menschen das auch auf Privatgründen?


    Würdet ihr dem Wunsch eurer Kinder nachgeben und die Absperrung mißachten?
     
  2. Grinsekatze

    Grinsekatze Schnucki-Katz
    VIP: :Silber

    Nein, auf keinen Fall.

    Ich kapier das nicht, dass das eine Frage aufwerfen kann. Man klettert ja auch nicht auf fremden Autos rum, die stehen auch auf öffentlichem Grund (z.B. in ner Parkbucht an ner öffentlichen Straße) und gehören jemand anderem!

    Diese Mißachtung fremden Eigentums, die Selbstverständlichkeit, mit der Grenzen überschritten werden und die Frechheit, dann auch noch Sachbeschädigung dabei zu begehen und den Schaden nicht zu ersetzen, finde ich einfach zum :vomit:
     
  3. bergie

    VIP: :Silber

    Nein, würde dem Wunsch der Kinder nicht nachgeben.

    Ich tendiere sowieso dazu, meinen Kindern beizubringen, dass nicht jeder Wunsch sofort erfüllt werden kann. In diesem Falle würde ich wohl versprechen, an einem anderen Tag herzukommen, an dem das Ringelspiel eröffnet hat.
     
  4. kotuko

    kotuko Gast-Teilnehmer/in

    sehe das genauso.
     
  5. M.Berger

    VIP: :Silber

    Sehr seltsame Umfrage. Die Antwortoptionen passen ja überhaupt nicht zur Frage.

    Zum Vorfall: ich hätte die Polizei gerufen. Die haben sich allesamt strafbar gemacht.
     

  6. :eek:
    So, abgeändert.
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich oute mich als buh-frau: ja, aber mit angemessenem schlechten gewissen;)

    (ich denk mir zur selbstverteidigung währenddessen vielleicht, mein kleinkind macht ja nix kaputt, indem es sich kurz draufsetzt...)
     
  8. Maca8

    Maca8 Gast

    Nein auf keinen Fall. Ich verstehe nicht wie man seinen Kindern das vorleben kann einfach fremdes Eigentum zu benützen, Absperrungen zu übersteigen usw.
     
  9. Darf ich dich nach den Beweggründen fragen?

    Naja, die Plane wurde ja schon mal beschädigt, was wäre wenn dein Kind unabsichtlich etwas beschädigen würde, würdest du den Schaden ersetzen?
     
  10. M.Berger

    VIP: :Silber

    Hast du einen Garten? Wenn ja, setz ich mich das nächste Mal bei euch rein. Mach ja nichts kaputt.
     
  11. dani30

    VIP: :Silber

    Seh ich genauso, ich kann auch nicht mit meinen Kindern über einen Gartenzaun klettern weil da ein Trampolin steht und meine Kinder wollen ja so gerne hüpfen, man muss ihnen beibringen das einem fremdes Eigentum nicht gehört und nur benutzt werden darf wenn er von den Besitzern erlaubt ist, ob es sich jetzt um die Sachen des Nachbarn handelt oder um ein Ringelspiel.
     
  12. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    kannst gern (nebst deinen kindern) auf einen kaffee kommen.
    und, ja, wir haben einen total großen garten - mit trampolin, riesiger sandkiste, bäumen, die zufällig fußballtorartig stehen...

    was glaubst du, wo sämtliche kinder der nachbarschaft tag für tag sich versammeln und spielen ;)(teils weil sie auch von den eigenen eltern samt ihren freunden aus den anderen gärten verjagt werden)

    ich hasse diese kleinbürgerliche persönliche draufhockerei auf jedem quadratmeter grund.
     
  13. M.Berger

    VIP: :Silber


    der Unterschied ist aber, dass du das willst. Wenn du es aber nicht wolltest und ich würde mich über deinen Willen hinwegsetzen - was wäre dann?
     
  14. josephine2

    josephine2 Gast

    nein, natürlich nicht ist die antwort.

    ich erklär dann auch seit jeher lautstark meinem kind dass das falsch ist was gemacht wird. vorbildwirkung null.
     
  15. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    wer sind all diese schrecklichen leute:confused:

    es scheint hier nur ganz anständige zu geben. durch mein ganz alleiniges zutun bitte ist diese plane nicht hinuntergerutscht:D
     
  16. Grinsekatze

    Grinsekatze Schnucki-Katz
    VIP: :Silber

    Das ist aber Deine Entscheidung und Deine Einladung und Dein Garten. Der Ringespielbesitzer hat das Ding ja nicht aus Böswilligkeit umzäunt. Denkt auch mal an die Haftungsfrage: da fällt dann einer beim Überklettern der Absperrung hin oder ein Kind fällt vom Ringelspiel und verletzt sich: wer haftet?
     
  17. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    wenn ich vom arbeiten komme, dann ist der garten oft schon voll von kindern. ich hab sie nicht eingeladen. mich freut es aber, das ist leben pur.
     
  18. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    die eltern natürlich, oder glaubst du die gehen dann zur stadtgemeinde und verklagen diese (oder den sonstigen ringelspielbesitzer):confused:

    es war ja eine (wenn auch nicht ernsthaft abschreckende) abzäunung rundum, und das weiß ja auch jeder elternteil, der sein kind da drüber hebt.

    haftbar wäre der ringelspielbesitzer doch nur, wenn er das teil ohne abzäunung aufstellen würde.
     
  19. Das mag auf dich zutreffen, aber andere sehen das nicht so und das sollte man auch akzeptieren.

    Nicht zu vergessen: was wäre wenn das Ringelspiel noch nicht ganz fertig ist und noch ein paar Teile befestigt werden müßten und dein Kind setzt sich drauf, auf Grund der noch nicht fertiggestellten Befesitgung gibt ein Teil nach und dein Kind fällt runter und erleidet eine shwere Verletzung? Schon mal daran gedacht?
     
  20. dani30

    VIP: :Silber

    Ja und nur weil du das duldest haben das andere auch gefälligst zu dulden. Nein ich möchte ohne meine Erlaubnis kein fremdes Kind auf meinen Grund, wir haben eine Pool, und wenn eins darin ertrinkt bin ich verantwortlich, genauso wer zahlt mir wenn ein Kind etwas beschädigt in meinen Garten, niemand.

    Kommen kann gerne jemand wenn ich vorher gefragt werde und Zeit habe die Kinder zu beaufsichtigen, sonst nicht.
     

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