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ACHTUNG: Arbeitslosengeldanspruch nach Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Tara-108, 24 April 2012.

  1. Tara-108

    Tara-108 Gast-Teilnehmer/in

    Mir ist folgendes passiert: Ich war 2 Jahre in Karenz, davon 1 Jahr einkommensabhängiges KBG, das 2. Jahr mitversichert . Leider konnte ich meinen Dienst nicht wiederantreten u. habe mich ein paar Monate später arbeitslos gemeldet. Nun ist es aber so, dass die meisten AMS-Berater (zumindest auch meine), einfach in ihrem PC die gespeicherten Versicherungszeiten der letzten 2 Jahre ab Arbeitslosmeldung abruft, und schwupps, leider habe ich die in diesen 2 Jahren erforderlichen 52 Wochen arbeitslosenvers.pflichtige Zeiten nicht gehabt.

    So, nun kommt es aber: Ein guter Bekannter hat mir geraten, sofort in Berufung zu gehen, da nach arbeitsrechtlicher Karenz die Rahmenerstreckungsfrist auf bis zu 5 Jahre verlängert werden muss. Ich musste eine Bestätigung meiner Ex-Firma bringen, dass ich wirklich in Karenz gem. Elternkarenzurlaubsgesetz war (auch wenn ich nur 1 Jahr KBG hatte, was dann auch beim AMS als arbeitslosenversichert gespeichert ist) und habe das nun auch begründet. Nachzulesen ist das alles im § 15 Arbeitslosenversicherungsgesetz.

    Ich finde es echt schlimm, dass es anscheinend "System" hat, dass die AMS-Berater zuerst nur mal schauen, was ihr Computer auswirft - aber sich mit den Rechtsgrundlagen auseinanderzusetzen ist nicht ihr Ding. Ich möchte echt nicht wissen, wieviele Menschen (vor allem Frauen) aus diesem Grund um ihren Arbeitslosenbezug gekommen sind, weil sie einfach die die Gesetze nicht kennen u. beim AMS auch keiner sich die Mühe macht, die Gesetzesgrundlagen genauer zu recherchieren.

    Das sollte jetzt ein Hinweis/eine Warnung an alle sein, denen es ähnlich geht (betrifft vor allem die jenigen, die Karenz ohne KBG Bezug hatten!).

    LG Tara-108
     
  2. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    hi

    Wie ist die Berufung ausgegangen?
     
  3. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Was ich genauso arg finde ist, dass man das 1 jährige KBG nimmt, und sich danach arbeitslos meldet... Eigentlich sollte das nämlich ein Anreiz sein, schon nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Dieses Modell wird es nicht mehr lange geben, wenn jeder einfach nur ein Rechenbeispiel draus macht à la 1 Jahr hohes KBG und danach stempeln, statt 2,5 Jahre niedriges KBG...
     
  4. Tara-108

    Tara-108 Gast-Teilnehmer/in

    oezi, der Berufung wurde stattgegeben, der Arbeitslosengeldbezug wird ausbezahlt.

    Wg. 1 jährigem KBG: Ich wäre gerne nach 2 Jahren wieder zurück in die Firma gekommen, aber es war firmenseitig nicht möglich.... Ich glaube auch nicht, dass das die Regel sondern die Ausnahme ist. Die meisten kehren dann halt nach 2 Jahren wieder in den alten Job zurück statt schon noch 1 Jahr. Und ehrlich, wenn der Gesetzgeber sich nicht nähere Gedanken macht (es müssste dann ja eigtl. der arbeitsrechtl. Karenzanspruch an die Bezugsdauer des KBGs gekoppelt sein, was ja nicht so ist) u. es Frauen gibt, bei denen es finanziell v. Vorteil ist, die einkommensabhängige Variante + 2 Jahre Karenz zu wählen, dann ist es eben so. Ist ja nichts illegales dabei.
     
  5. nickii79

    VIP: :Silber

    danke für die info, tara!

    @ system des eakbg: genau, wie tara sagt, wenn man die frauen nach 1 jahr wieder arbeiten schicken will, dann müsste das an die karenzzeit gekoppelt sein, also 1 jahr kbg, dann auch nur 1 jahr karenz.

    ABER: dann müssen sich die werten gesetzgeber aber auch was wegen der kinderbetreuung überlegen!
    im moment ist es so, dass ein krippenplatz gesetzlich erst ab 1,5 jahren möglich ist, darunter ist es illegal!!!
    meine schwägerin sucht gerade verzweifelt einen betreuungsplatz für ihre 1-jährige, denn auch tagesmütter sind bei uns mangelware.

    also: nix da, die bösen mütter nutzen das gesetz aus um mehr geld rauszuschinden!!!
     
  6. Zimtschnecke09

    Zimtschnecke09 Gast-Teilnehmer/in

    :confused:
    Das höre ich zum ersten Mal, wo kann man das nachlesen?
     
  7. nickii79

    VIP: :Silber


    ok, quelle ist nur meine schwägerin.

    sie hat in 2 gemeinden angefragt um einen krippenplatz für die kleine und es hat geheissen, dass sie die kleine selbst, wenn sie wollten, nicht nehmen können, weil sie kinder erst ab dem vollendetem 18. lebensmonat nehmen DÜRFEN. jüngere kinder zu nehmen wäre illegal.

    also, wenn das gar nicht stimmt, werd ich das meiner schwägerin mal sagen. wär ja eine frechheit, wenns das dann behaupten!
     
  8. Zimtschnecke09

    Zimtschnecke09 Gast-Teilnehmer/in

    Ok, sehe grade, dass Du aus der Steiermark bist - das kann natürliche schon sein, in NÖ geht's überhaupt erst ab 2 1/2 Jahren.
    Dafür gibts in Wien keine Beschränkung.
    Traurig, dass es so unterschiedlich geregelt ist!
     
  9. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    das wird dann aber keine Krippe sondern Kiga mit altererweiterten Gruppe oder Kinderhaus sein

    aber ich kenne das Problem nur zu gut, wohne ja auch am Land und habe mit Müh und Not einen Platz für meinen Sohn damals bekommen, da war er aber schon über 2 Jahre alt
    TM ist auch nicht so leicht einen Platz zu bekommen bzw. müssen die Betreuungszeiten ja auch passen, woran es dann meistens scheitert
    wir hatten zwar eine TM Platz wie L. 18 Monate alt war, jedoch waren die erforderlichen Tage und Stunden nicht möglich, die wir benötigt hätten

    LG Astrid :wave:
     
  10. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    da bin ich ganz Deiner Meihnung
    genauso auch was die Höhe der Kosten bzgl. Kinderbetreuung betrifft

    mMn sollte das Österreichweit gleich sein
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Wobei der Arbeitsmarkt und die Einkommensverteilung u. in weiterer Folge dann Preisgestaltung bzw. Kaufkraft österreichweit ja auch nicht vollkommen gleich sind:

    http://www.webheimat.at/magazin/Finanzen/Archiv-Finanzen/Bundeslaender-Vergleich-Kaufkraft.html

    [​IMG]

    http://www.ots.at/presseaussendung/...ehere-einkommen-als-in-anderen-bundeslaendern


    http://www.wirtschaftsblatt.at/home...ilung-bundeslaender-holen-auf-405786/index.do

    und dazu eine Kindergarten-Kostenerhebung:
    http://derstandard.at/2957892

     
  12. Cloe

    Cloe Gast-Teilnehmer/in

    ...danke für den Beitrag!!
    Habe vor weniger als 2 Wochen ebenfalls einen negativen Bescheid erhalten...war 2 Jahre in Karenz (Firma danach nicht mehr existent) und habe 20 Monate KBG bezogen...und laut Bescheid wurden einfach nur die 52 Wochen in 2 Jahren zurück nach Arbeitslosmeldung gesucht - auf die ich klarerweise nicht komme...
    ...na, sehen wir mal...
     
  13. Tara-108

    Tara-108 Gast-Teilnehmer/in

    cloe, dann bitte ganz ganz schnell dagegen berufen! alles gute!
     
  14. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    ganz schnell dagegen eine Berufung machen

    Du hast auf jeden Fall Anspruch auf ALG
     
  15. kiwu2012

    kiwu2012 Gast-Teilnehmer/in

    Blödsinn - das Kind kann, wenns die Krippe nimmt jederzeit in diese einsteigen.
     
  16. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    wie bereits weiter oben geschrieben, wird das vermutlich keine Krippe sein (gibt es leider im ländlichen Gebiet nur wenige)
     
  17. nickii79

    VIP: :Silber


    ja genau, blödsinn :rolleyes: - deswegen hat meine schwägerin ja solche probleme einen platz zu finden.

    in beiden gemeinden handelt es sich um krippen. die eine im rahmen eines kinderhauses, die andere ist beim kiga dabei.
    allerdings, wie jemand gemeint hat, ist das anscheinend bei kinderhäusern und an den kiga gebundene krippen anders geregelt bzw. ist es von bundesland zu bundesland verschieden - find ich auch furchtbar!
     
  18. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns (wohne in HB) gibt es auch 2 Krippen, 1 davon nimmt auch nur 1,5- 3 Jährige (ist der Übungskiga von der BAKIP), bei der anderen hat man so gut wie keine Chance einen Platz zu bekommen, weil das der Betriebskiga vom LKH ist (ab 1 Jahr)

    es gibt ansonsten alterserweiterte Gruppe, das heißt, das eine gewisse Anzahl (meistens 2- 3 Kinder) an Kindern unter 3 Jahren (meistens ab 2 Jahre) genommen werden
    im Kinderhaus wo mein Sohn geht werden Kinder von 1,5-14 Jahren betreut (ist bei den meisten Kinderhäuser in der Stmk. so)
    1 Gruppe für unter 3 Jährige mit max. 6 Kinder, 1 Gruppe für 3-6 Jährige und dann gibt es noch die Hortgruppe (ist aber ein offenes Haus)

    magst ma vielleicht verraten, um welche Gemeinde es sich handelt? (gerne auch per PN)

    LG Astrid :wave:
     

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