1. Reden wir miteinander ...

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Abzug von Fiananzierungsbeitrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brownie1977, 14 November 2008.

  1. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Was kann mir vom Finanzierungsbeitrag bei einer Genossenschaft abgezogen werden?

    Habe einige Mängel von der Genossenschaft zu einer 10 Jahre alten Wohnung erhalten:
    • weiß ausmalen, da Farbe an den Wänden,
    • Fließen im WC erneuern, da Bohrlöcher wegen Klopapierhalter und kleinem Regal
    • die Fugen in den Fenstern erneuern, da schimmlig aber es wurde von mir immer geheizt und gelüftet und es gab meines Wissens auch bei anderen Mietern dieses Problem - nur keine Ahnung was bei denen rauskam
    • neue Armaturen bei Waschmuschel und Badewanne, da die alten mittlerweile nicht mehr dicht sind
    • Jalousien sind bei zwei Fenstern verbogen (sind sehr filigran und verbiegen daher auch sehr leicht)
    Muss dies wirklich ersetzt werden und wenn ja muss ich den gesamten Preis zahlen oder den aliquoten für einen 10 jährigen Gegenstand?
     

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