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Abweichung von Ausstattungsbeschreibung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pulli70, 9 Oktober 2011.

  1. pulli70

    pulli70 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, zusammen,

    für eine Neubauwohnung habe ich bereits im Mai dieses Jahres mit dem Bauträger einen Vorvertrag und eine Ausstattungsbeschreibung dieser Wohnung unterzeichnet (Kaufvertragsunterzeichnung wird dann im November sein und gleich danach der Baubeginn).
    Mehr oder weniger durch Nachfragen habe ich nun vom Bauträger erfahren, dass sich in einem Punkt die Ausstattungsbeschreibung geändert hat: statt einer Wohnungseingangstür mit Verglasung ist nun eine Tür ohne Verglasung vorgesehen (für mich eigentlich eine Qualitätsminderung).
    Nun bin ich ein wenig irritiert, inwieweit der Bauträger eigentlich ohne weiteres von der Ausstattungsbeschreibung, die ja ein integraler Bestandteil des Vorvertrags ist, abweichen darf, ohne dass der Vertrag schriftlich entsprechend geändert werden muss.
    Vielleicht hat jemand schon mal so etwas ähnliches erlebt und kann mich aufklären.

    Danke im voraus, uli
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    geht eh hier um die Tür beim Haupteingang oder direkt um die Tür von Deiner Wohnung?

    wir haben die Haupteingangstür aus Glas und die Wohnungstür ist eine normale mit Guckloch

    LG Astrid :wave:
     
  3. pulli70

    pulli70 Gast-Teilnehmer/in

    Es geht um die Wohnungstür (Haupteingangstür gibt es nicht, da das Treppenhaus ein offenes ist).

    uli
     
  4. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mir beide Preise geben lassen.
    Haben wir bei allen Dingen so gemacht (Innenausstattung der ETW) und gegebenenfalls haben wir uns auszahlen lassen und selber die Sachen besorgt (Türen, Fliesen, Bäder..)
     

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