1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Ablöse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ASMC, 20 November 2009.

  1. ASMC

    ASMC Gast

    hallo!

    kann mir jemand mit sicherheit sagen, was als ablöse von jetzigem mieter zum nachmieter bei einer genossenschaftswohnung erlaubt ist und was nicht?

    ich meine damit möbel, bodenbeläge, wandbeläge etc.

    falls es dieses thema schon gibt, bitte verlinkt mich. ich hab versucht heute darüber zu googlen, aber nirgends genaue angaben dazu gefunden.:(

    danke und lg
     
  2. SarahKay

    VIP: :Silber

    Hängt von der Genossenschaft ab, ob überhaupt Ablöse verlagnt werden darf und falls ja, was genau...
     
  3. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    Also wir haben keine "Ablöse" in dem Sinn verlangt sonder haben fpür unsere Möbel einen Kaufvertrag gemacht. Sie haben uns die Möbel also abgekauft und nicht abgelöst (weil es da ja irgendwelche Richtlinien glaub ich gibt)

    Wie das allerdings mit Boden und Wand ausschaut weiß ich nicht.

    Lg Niki
     
  4. evanescene

    evanescene Gast

    ich habe für parkett in allen wohnräumen und neuverfliesung des badezimmers und der toilette ablöse gezahlt und mir wurde damals von einer sachbearbeiterin der genossenschaft gesagt, dass die ablösesumme gerechtfertigt ist, weil zur grundausstattung nur teppich und minderwertige fliesen gehört haben, die der vermieter auf eigene kosten durch hochwertigere bodenbeläge ausgetauscht hat und diese auch nicht in die neue wohnung "mitnehmen" kann.
    ich muß aber vielleicht noch erwähnen: ich habe mich nie erkundigt, ob das nun gesetzlich so stimmt, weil der frühere vermieter nun mal eben vorschlagsrecht hatte, ich die wohnung unbedingt wollte und die miete dermaßen günstig war, dass ich die 2.000 euro ablöse absolut verschmerzbar fand, innerhalb von wenigen monaten wieder gespart hatte und zudem ohnehin sehr froh war, bei den böden nix mehr machen zu müssen. :)
     
  5. schtinchen

    schtinchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Es gibt ein neues Gesetz, das Ablösen einer Genossenschaftswohnung verbietet, d.h. du darfst für die Wohnung nichts verlangen, aber für die Dinge die in der Wohnung sind!

    Hab damals dazu einen Wisch von der Genossenschaft bekommen. Aber ich hab dennoch eine "Art Ablöse" an die Vormierterin gezahlt, da ich sonst die Wohnung nicht bekommen hätte?! Von ihr aus! :confused:
    D.h. die Dinge, die in der Wohnung waren, habe ich von der Vormieterin gekauft. Inkludiert war der Holzboden (Ikea), Küche, Jallousine, ein Sicherheitsschloss und mehr war eig. nicht in der Wohnung. Ich bin unheimlich froh, dass ich die Wohnung habe und fühle mich sehr sehr wohl hier, aber wenn ich darüber nachdenke, was ich für NICHTS gezahlt habe, dann greif ich mir echt auf den Kopf! :(
     
  6. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,


    da bei uns das Thema sehr aktuell ist, kann ich dir sagen, was mir der Sachverständige bei der AK Klagenfurt gesagt hat.

    Ablöse gibt es nicht mehr, sondern man kann für die beweglichen Dinge ,die man verkaufen will einen Kaufvertrag machen. Haben wir mit unsere Küche auch gemacht. Natürlich muss man 10%/Jahr als Abnützung abziehen und es wäre sehr von Vorteil, wenn man noch eine Rechnung hat.

    Böden und Wand sind als Ablöse "Verboten". D.h man darf dafür keinerlei Geld verlangen. Laut AK, darf der Vormieter für diese Dinge keine Ablöse verlangen - will man die Wohnung trotzdem haben, kann man zur Genossenschaft gehen, anführen, dass man die Wohnung haben möchte, aber der Vormieter für diese Dinge Ablöse verlangt - dann kann er brausen gehen. Anders sieht es bei Heizunge, Öfen, usw... aus, da kann man der Genossenschaft gegenüber eine Investitionsablöse verlangen. Auflagen: die Heizung darf nicht älter als 10 Jahre sein und man muss eine Rechnung dafür haben.


    Lg Verena
     
  7. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Grundsätzlich kann ABLÖSE nur für Dinge, die UNTRENNBAR mit der Wohnung verbunden sind, verlangt werden.

    Das sind z.B. Bodenbeläge, Karniesen, Rollos, Fliesen....

    Diese Dinge werten die Wohnung üblicherweise auf, und der ausziehende Mieter kann sich den Parkett auch schlecht mitnehmen.

    NICHT abgelöst werden dürfen Küchen, Einbauschränke usw.

    Wer das gerne vom Vormieter übernehmen möchte, sollte einen KAufvertrag (Anschaffungspreis - 10 % Wertminderung pro Jahr) machen
     
  8. CorinnaundClara

    CorinnaundClara Gast-Teilnehmer/in

    Unsere Nachmieterin hat die 5 Jahre alte Küche und einiges rund um für 1500 euro abgekauft, wir haben eigentlich nicht einmal einen Vertrag gemacht da ich ihr sowieso keine Gewährleistung geben kann und durch die Zahlung per Überweisung wars eh offensichtlich das sie gezahlt hat, die Küche selber hat zwar nur 1600 euro gekostet aber wir haben 300 euro durch selbstaufbau gesparrt, rückwand wurde von uns gefließt, eine Bar mit Bank und ein Rolloschrank wurden dazugekauft, die Speis eingerichtet, das Vorzimmer und das Bad auch inkl Möbel (wenn auch billig) und fast alle Lampen haben wir drin gelassen (Ausser eine Kinderzimmer und eine WZ Lampe) für sie hat es gepasst und für uns auch :wave:
     
  9. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

  10. ASMC

    ASMC Gast

    danke euch sehr für eure antworten!

    bei uns ist es so, dass der vormieter eine ziemlich hohe ablösesumme verlangt (unter anderem für parkett und bad-verfliesung). ich habe kein problem einen betrag zu bezahlen, der dem wert entspricht - keine frage! aber ich möchte natürlich auch nichts bezahlen, das nicht rechtmäßig ist.

    das problem dabei ist, dass der jetzige mieter ein weitergaberecht besitzt - sprich, er schlägt den nachmieter vor. jetzt wird uns natürlich nichts anderes übrig bleiben, als ihm seine geforderte summe zu bezahlen, wenn wir die wohnung unbedingt möchten. es gibt ja die möglichkeit, eine verbotene ablöse im nachhinein einzuklagen. hat da jemand schon erfahrungen damit gemacht? wie müsste man da vorgehen?

    lg
     
  11. fabiansmama1

    fabiansmama1 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde es gemein finden wenn du jetzt alles brav zahlen würdest und du danach klagen würdest.wenn dir die wohnung gefällt dann zahle einfach die ablöse und dann passts.der vormieter ist ja auch arm wenn er dir jetzt vertraut usw, und du "hintergehst" ihm. finde ich.
    ich will nicht streiten oder so. ist nur meine meinung:wave:
     
  12. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Wie man vorgehen kann, wenn man zu viel Ablöse bezahlt hat, das steht hier (ich hab mich in meinem gestrigen Posting vertan und den einen link aus Versehen zweimal reingestellt und den dafür ausgelassen):

    http://www.wien.gv.at/amtshelfer/ba...sstelle/mietrechtsverfahren/rueckzahlung.html

    Gemein finde ich so eine Vorgehensweise absolut nicht. Der Vormieter ist sicher über den Sachverhalt der "verbotenen Ablösen" informiert und will sich ganz bewusst einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen. Also, den "arm" zu finden, wenn er damit nicht durchkommt, obwohl er damit gerechnet hat und sich schon ins Fäustchen gelacht hat - ist meiner Meinung nach unangebracht.

    Und sollte die Höhe der Zahlung gerechtfertigt gewesen sein, dann passiert ja ohnehin nichts.
     
  13. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in


    Und genauso ist es nicht, die Dinge die mit der Wohnung verbunden sind. Kann bzw. soll man dem Vermieter, also Genossenschaft als Investitionsablöse abieten, es ist NICHT ERLAUBT, dem Nachmieter solche Dinge aufs Auge zu drücken.

    Für bewegliche Sachen wird auch keine Ablöse mehr verlangt, sondern ein Kaufvertrag vereinbart.

    Ist ein kleiner, aber doch sehr erheblicher Unterschied.

    Ein Vormieter, dem die Wohnung nicht gehört bzw. nicht als Vermieter fungiert, darf unbewegliche Dinge wie Boden, Rollläden usw... nicht ablösen lassen, dass darf dann in diesem Fall nur die Genossenschaft, sofern der alter Mieter es als Investitionsablöse der Genossenschaft zugetragen hat.

    Hier ein Link http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d61/BroGenossenschaft.pdf
     
  14. ASMC

    ASMC Gast

    naja, das sehe ich etwas anders.;) wenn dir zb jemand einen tisch weiterverkaufen möchte, der in wahrheit ca. 100 euro wert ist und er verlangt dafür aber 500 euro, was würdest du dann tun? vor allem wenn derjenige darüber entscheiden kann, ob du die wohnung bekommst oder nicht? das ist übrigens nur ein beispiel, hier geht es nicht um einen tisch.

    ich zahle gerne für dinge, die ihren WERT haben. aber ich möchte nicht über den tisch gezogen werden!! es liegt uns sehr viel an dieser wohnung, weil ansonsten alles passt (lage, grundriss, kosten etc.). leider hat uns der jetzige mieter mit seiner ablösesumme in der hand, da er ein weitergaberecht hat. sprich: wenn wir ihm seine vorstellungen nicht bezahlen, schlägt er jemand anders als nachmieter vor.

    lg
     
  15. ASMC

    ASMC Gast

    @weigelie und familiebize:

    vielen dank für die infos!!!! sind super.

    lg
     
  16. mama-maus

    mama-maus Gast-Teilnehmer/in

    ich kann nur sagen, dass meine schwägerin den weg zur schlichtungsstelle gemacht hat (was ich total ok finde) und dort hat sich über einen sachverständigen herausgestellt, dass sie froh sein kann so wenig gezahlt zu haben (ca. 4000,-), da er die sachen fast aufs doppelte geschätzt hatte. allerdings auch eine billige ikea-spüle nach 10 jahren auf 300,- :eek::confused:!

    ich bin vom fach und hätte den "wert" auf max. 3000,- geschätzt ... somit bitte nicht davon ausgehen, dass man nach dem "klagen" auch weniger zu zahlen hat ...
     
  17. fabiansmama1

    fabiansmama1 Gast-Teilnehmer/in

    viele vormieter wissen aber nicht für welche sachen man ablöse verlangen kann. man darf nicht davon ausgehen dass die vormieter immer davon bescheid wissen.man zieht ja nicht so oft um.wir möchten auch unsere wohnung (mit garten) loswerden und fürchte mich jetzt schon davor dass uns wer klagen möchte weil wir 6000 euro "ablöse "haben möchten.
    also: wenn wir einen kaufvertrag schreiben dann zählen auch solche sachen ? wie : teich, gartenzaun(hat der vormieter von uns zb. auch mitgenommen) böden fliesen und küche?
    weil die genonossenschaft hat uns nicht gesagt wie sie da waren dass wir (weil damals war die rede von ablöse)keine ablöse für böden verlangen können und fliesen usw. ich finds komisch dass sie uns dass gar nicht gesagt haben.
    ich möchte noch dazu sagen alle böden und alles ist erst 2 jahre alt, und in top zustand.
    die küche ist eine U küche also sehr groß
     
  18. ASMC

    ASMC Gast

    wenn ihr euch ordentlich informiert und die 6000 euro berechtigt sind, kann euch ja niemand verklagen!! es geht ja einfach nur darum, dass man nicht für etwas bezahlen möchte, was nicht rechtens ist!!

    dass euch die genossenschaft nichts gesagt hat, ist halt leider typisch österreichisch - oder vielleicht ist es eh überall auf der welt so.:( man muss sich heutzutage über ALLES selbst informieren. man trifft leider nur mehr ganz wenige menschen, die einen über möglichkeiten informieren können oder wollen.

    lg
     
  19. fabiansmama1

    fabiansmama1 Gast-Teilnehmer/in

    ja das stimmt. das mussten wir dieses jahr schon oft erfahren leider. (wir sind häuslbauer) :)
     
  20. mama-maus

    mama-maus Gast-Teilnehmer/in

    soviel ich weiß kann bei einem kaufvertrag nur "wucher" sozusagen zivilrechtlich eingeklagt werden, alles andere ist vereinbarungssache.

    für die ablöse gibt es eben speziellere regelungen, die tlw. leider undurchschaubar sind...

    aber wenn sich 2 menschen über z.b. zaun oder kasten einigen werden und das schriftlich unterschreiben und übergeben sollt das meiner meinung nach passen - ist ja dann wie bei einem kauf bei kleinanzeigen oder ebay.
     

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