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Ablöse !!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LittleMuntchkin, 31 August 2009.

  1. LittleMuntchkin

    LittleMuntchkin Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    wir sind mit Ende Juli aus unserer Wiener Wohung ausgezonge, Mieter aus dem Stock darunter wollten in unsere Wohnung wechseln und auch einige Möbelstücke übernehmen. Sie haben die Wohnung mehrmahls besichtigt, wir haben ausgemacht was genau in der Wohnung bleibt und ich hab eine Liste geschrieben mit dem Originalpreisen der Möbelstücke und dem reduzierten Preis für die Ablöse.
    Unser Übereinkommen war dass die Ablöse bis 1. August überwiesen werden sollte und laut Vermieter wurde mit mitgeteilt dass die Familie auch schon in der Wohnung wohnhaft ist, die Ablöse wurde aber nicht bezahlt.
    So, die wohnen jetzt da und verwenden unsere Möbel, zahlen aber nicht! Was kann ich tun?
    Ich hab die Liste mit vereinbartem Preis und Unterschrift der Nachmieterin.
    Habe ich irgendwelche Recht oder gibt es Wege wie ich noch zu meinem Geld kommen kann? Es handelt sich um €680 und wir brauchen dieses Geld dringend? Ich mein ich hab ja keinen Schlüssel und kann auch nicht mehr in die Wohnung um meinen Möbel zu holen?? Was aknn ich tun? Oder ist mein Geld verloren???

    Bitte um viele Tipps!!!
    LG :wave:
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Habt ihr das irgendwie schriftlich vereinbart?
     
  3. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Würde ihm einen eingeschriebenen Brief schicken, dass die Nachfrist für die Begleichung bis zum xx ist, ansonsten wird ein Anwalt eingeschaltet.
    Kopie + Einschreibebeleg aufheben und dann einem Anwalt übergeben.
     
  4. Giorgina

    VIP: :Silber

    Warum habt ihr euch denn die Ablöse nicht bei Übergeben des Schlüssels auszahlen lassen?

    Habt ihr die Nachmieter schon mal angerufen und nachgefragt?

    ansonsten würde ich es so machen, wie Handwerkprofi vorgeschlagen hat! Immerhin hast du ihre Zustimmung ja schriftlich, oder?
     
  5. LittleMuntchkin

    LittleMuntchkin Gast-Teilnehmer/in

    Ja, haben wir schriftlich festgehalten. Eine Liste mit allen Dingen mit Originalpreis, Strich drunter und dann der vereinbarte Ablösepreis mit allen meinen Bankdaten zum Überweisen, mit Firstdatum 1. August und Name, Datum, Unterschrift.

    Jetzt frag ich mich ob das rechtlich als Vertrag gilt ?!

    Ja ich weiß, Ablöse is normal eine Cash in Hand Sache die gleich bezahl wird.
    Aber ich hab mich mit der Nachbain ja gut verstanden und sie hat einen netten Eindruck gemacht. Es handelt sich ja auch um einen größeren Betrag (680€) und da hat sie mich gefragt obs ok mit beginn des Monats zu überweisen weil sie sonst mit dem Geld nicht zurecht kommen.
    Jetzt hat sie halt bis jetzt noch nicht gezahlt, aber die Möbel bereits in verwendung und ich hab grad herausgefunden dass gar nicht sie sondern ihr Bruder der Nachmieter ist...das konnte ich ja auch nicht wissen. Aber abgemacht hat alles sie mit mir :confused: wer dort jetzt wirklich wohnt weiss ich nicht.

    Soll ich das einem Anwalt weitergeben...kanns dann sein dass ich auf horrenden Kosten sitzen bleib??? Wie ist das so mit Anwälten??? Hatte noch nie mit einem zu tun.

    Danke vorerst mal für die tips. Ich schon seit Tagen dabei die zu erreichen....bis jetzt unmöglich :(
     
  6. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich!
    Auch ein müdlicher Vertrag mit Zeugen ist ein rechtsgültiger Vertrag.
    Gut, dass drauf steht, dass es überwiesen werden soll.
     

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