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Ablöse???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BaRo, 29 Mai 2008.

  1. BaRo

    BaRo Gast-Teilnehmer/in

    Haben voriges Jahr im Oktober unsere Mietwohnung mit Kaufoption weitergegeben und uns ein Haus gekauft! Das mit dem Nachmieter suchen und der Ablöse bestimmen haben wir gleich dem Immobilienmakler überlassen, da er es uns angeboten hat und ich mich mit sowas nicht wirklich auskenne!
    Jetzt hat sich unsere Nachmieterin 8 Monate nach Übernahme gemeldet und gemeint, die Ablöse ist zu hoch uns sie will einen Teil(der sehr beachtlich ist) zurückhaben,sie war auch schon bei einem Anwalt!
    Wie kann so etwas passieren? 8 Monate später???? Kommt die damit durch???
     
  2. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    ob sie damit durchkommt, wird dir nur ein anwalt sagen können, weil hier aufgrund deiner informationen keine sagen kann, ob zuviel bezahlt wurde.

    vom zeitlichen ablauf her, ist es durchaus möglich, dass sie im nachhinein eine rückzahlung fordert und diese, falls tatsächlich zuviel ablöse gezahlt wurde, zugesprochen bekommt.

    prinzipiell können möbel abgelöst werden, wobei für jedes jahr ab kaufdatum 10% an wertverlust vom kaufpreis abgezogen werden muss. es können sonst auch noch andere sachen abgelöst werden, als möbel, aber da erkundigst dich am besten beim anwalt.
     
  3. BaRo

    BaRo Gast-Teilnehmer/in

    Hab heute noch einen Termin bei einem Anwalt, hoffe der kann mir weiterhelfen!
     
  4. athome

    athome Gast

    Habe gerade einen ziemlich identen Fall der jedoch 8 Jahre ! zurückliegt. Konkret hat mein Nachbar vor ~ 8 Jahren die Gemeindewohnung seines verstorbenen Vaters gegen eine Ablöse an den Nachmieter weitergegeben. Damals ATS 150.000.- für eine komplett Einrichtung inkl. Therme, Heizkörper, Böden etc. alles 6 Monate alt.

    Jetzt klagt der Nachmieter auf eine Rückzahlung von € 8.000.-..... leider ist nurmehr der Kaufbeleg der Therme vorhanden. Warum sollte man sich auch alle Rechnungen aufheben.

    Rechtlich hat er schlechte Karten. Zitat meines Anwaltes:

    "
    Vereinbarungen, wonach der neue Mieter dafür, dass der frühere Mieter den Mietgegenstand aufgibt oder sonst ohne gleichwertige Gegenleistung dem früheren Mieter etwas zu leisten hat, sind im MRG-Bereich ungültig und verboten (§ 27 MRG). Sofern bezahlte Beträge den Gegenwert der übergebenen Fahrnisse bzw. der Investitionen übersteigen, können sie binnen 10 Jahren gemäß § 27 Abs. 3 MRG mit gesetzlichen Zinsen zurückgefordert werden.

    Abschließend halte ich fest, dass die Empfänger der Ablöse dafür beweispflichtig sind, eine dem erhaltenen Betrag gleichwertige Gegenleistung erbracht zu haben.
    "

    Hilfe durch einen Anwalt solltest du in jedem Fall in Anspruch nehmen. Halt uns auf dem laufenden was bei dir rauskommt.
     

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