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Ablöse - Wohnservice Wien

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von livingetc, 5 Dezember 2009.

  1. livingetc

    VIP: :Silber

    hallo,

    kann mir jemand erklären, was "ablösewunsch vorhanden - privat zu regeln" heißt?
    am freien markt ist mir klar, wie das gehandhabt wird, aber wie funktionierts beim wsw?

    angenommen ich rücke auf platz 1 vor, ich besichtige die whg und sie gefällt mir - und ich möchte keine ablöse zahlen bzw. weniger, weil ich abzulösendes hässlich, unbrauchbar, etc. oder schlicht zu teuer finde....
    bestimmt dann der mieter ob ich die whg bekomme? was ist da eigentlich die rolle des wsw??

    lg
     
  2. evanescene

    evanescene Gast

    nun es ist einfach so, dass du es dir mit dem vormieter ausmachen kannst, also entweder du entscheidest dich dafür küche/sonstwas abzulösen, oder du läßt es bleiben und übernimmst ablösefrei die leere wohnung. das heißt: du kannst es dir aussuchen, ob du es möchtest, wenn nicht, dann bekommst du trotzdem die wohnung. :)
     
  3. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    es gibt aber auch genossenschaften (zB Gesiba) wo man die festgelegte (durch einen Beauftragten) Ablösesumme bezahlen MUSS..war bei uns so! Musst nachfragen wie das bei euch genau ausschaut..ansonten kann man die ablöse ablehnen und vormieter muss sachen mitnehmen..
     
  4. livingetc

    VIP: :Silber

  5. Sandymaus24

    Sandymaus24 Gast-Teilnehmer/in

    ja ich hab mir auch mal eine wohnung angeschaut vom wohnservice.

    das war echt super... im internet stand nix von ablöse. und als ich vor ort war, zeigte mir der vormieter die wohnung und sagte das und das bleibt alles drin.

    irgendwann kam mir das spanisch vor, und fragte ihn wie er das alles umsonst drin lassen kann.
    er ist gleich ur grantig worden und hat gsagt gratis gar nicht, entweder ich zahl 15.000 eur oder ich lass bleiben.
    (Küche, Fliesen, Vorzimmer und THUJEN!)
    dachte ich spinne.
    hab dann beim wohnservice angerufen, und die haben gesagt ich muss nix zahlen.
    ausser ich möchte.

    und bei meiner wohnung, die ich der gesiba zurückgegeben habe, die kam auch ins wohnservice rein.
    ich durfte für einbaumöbel (küche) eine ablöse verlangen, jedoch wurde ein sachverständiger bestellt , der das geschätzt hat.
    im wohnservice stand dann drin:
    "Ablösewunsch von EUR .... vorhanden. Ein Schätzgutachten liegt beim Bauträger auf!"

    lg
    Sandra
     

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