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Ablöse Wohnservice Wien

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schneeflocke18, 2 Dezember 2008.

  1. :wave:Hallo!

    Nun ist es wirklich soweit. Ich wäre auf Platz 1 meiner Wunschwohnung. Bis morgen muss ich entscheiden.

    Nun möchte die Dame sehr viel Ablöse für Dinge wie Böden und Fliesen (und ARBEITSZEIT für das Verlegen dieser). Auch die Einbauküche von ihr (das lass ich mir noch am ehesten einreden). So nur: sie kann mich nicht dazu zwingen, das zu zahlen oder? Ablösen sind ja privat zu regeln und grad Böden, Fliesen wird mir kein Mensch mehr ablösen später bzw. bin ich ja machtlos, wenn der, der es übers Wohnservice übernimmt, keine Ablöse zahlen möchte..
    Dann müsste ich (aus Bosheit) Böden, Fliesen rausreißen und den "ur"-Zustand herstellen.. und kann im Endeffekt Böden, Fliesen schmeißen. Genauso wie eig. die Küche, die ja nur in diese Wohnung passt.

    So was würdet ihr tun? Verhandeln? Nix und dann einfach nur aus ihrer Aufstellung, das überweisen, was ihr auch wirklich nachher "mitnehmen" könntet, wenn es nicht abgelöst wird? Ich hab ja keinen Vertag mit ihr, also könnte sie mir nichts antun, wenn ich dann nur den Betrag überweise.

    Schwierig, weil ich die Wohnung so gern hätte, aber die Ablöse ist zuviel, dafür, dass ich sie nachher vielleicht nicht mal mehr ansatzweise zurückkriege.
     
  2. SimoneG

    VIP: :Silber

    was ich weiß darf sie bei einer Wiener Gemeindewohnung nicht mehr als 4000 Euro ablöse verlangen
    steht zumindest immer im Heft und wenn mehr verlangt wird soll man es melden
     
  3. Es geht nicht um Wiener Wohnen, sondern um das Wohnservice Wien (Genossenschaftswohnungen etc.). Ich hab die Info, dass Ablösen privat zu regeln sind und der Nachmieter nicht gezwungen werden kann. Man müsste dann die Wohnung theoretische in ur-zustand bringen und alles rausreißen, was kaum einer tut, da das ja auch Arbeit und Geld bedeutet.

    Meine Sicht ist jetzt einfach, dass ich sie zwar versteh und mir das leid tut, weil sie eine falsche Info hatte und dachte, sie kann Nachmieter aussuchen, aber ich möcht nicht zahlen und nachher darauf sitzen bleiben oder noch schlimmer draufzahlen, wenn ich rausreißen und ur-zustand herstellen muss..

    lg :wave:
     
  4. katanna

    katanna Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kann es nur von uns sagen. Ich habe wirklich viel in der Wohnung machen lassen (Küche, Badezimmer komplett, jetzt kommt das WC und der Vorraum dran) also einige tausend Euro aber es ist ja quasi meine Privatsache bzw. ist mir klar, dass ein etwaiger Nachmieter nicht dafür zahlen muss, nur weil ich renovieren wollte. (Außer es ist im Vertrag expliziet so angegeben - das hatte ich auch mal).

    Allerdings verstehe ich nicht, wie du einen Vertrag haben kannst, ohne die Ablöse geregelt zu haben!? :confused:
     
  5. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    welche genossenschaft?
    Es gibt einige da muss man Ablöse bezahlen, sonst kriegt man die Wohnung nicht. Da gibt es aber auch ein Schätzgutachten, bzw. muss es geben.
    Ist zB bei Gesiba so, und bei unserer neuen Wohnung. Wir müssen die Ablöse bezahlen, weils ein Gutachten gibt. Da kommt jemand und schaut was in der Wohnung bleibt und was man ca. verlangen kann.
    Wir zahlen um die 3000 Euro für Parkettböden (müsste man aber schleifen und lackieren) Einbauküche mit Miele Geräten (sind zwar sicher 10-12 Jahre alt aber super Zustand, ist ja gute Qualität), Badezimmer eingerichtet, Einbaumöbel Vorzimmer etc.. Die Ablöse ist angemessen

    Mir wurde beim Wohnservice Wien gesagt, dass man bei privatem Ablösewunsch nicht bezahlen muss, wenn man nicht will und trotzdem kriegt man die Wohnung! Die Vormieter haben ja kein Auswahlrecht, Wohnservice vergibt die Wohnung.
    Also wenn die Ablöse nicht passt , entweder verhandeln oder gar nicht bezahlen.
    Aber zuerst informieren ob es ein Schätzgutachten gibt so wie bei uns. ruf am besten an, bzw. oft steht es auch in der Wohnungsbeschreibung ganz unten

    lg :wave:
     
  6. honig

    honig Gast

    ich habe dzt. eine genossenschaftswohnung die dann über wohnservice wien weitervergeben wird, nachmieter darf ich keinen bestimmen - ich gebe also quasi meine wohnung an die genossenschaft zurück. ablöse KANN ich verlangen, es wurde aber dezitiert darauf hingewiesen,dass der nachmieter nicht zahlen muss ...

    lg, honig
     
  7. Violettangel

    Violettangel Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du die Wohnung möchtest, kann die Vormieterin sowieso nichts dagegen machen. Du bist auf Platz 1 und kannst die Wohnung haben. Du kannst ihr jetzt nur vermitteln, dass du ihr ein bisschen was gibst, was du oder ein Schätzgutachten für angemessen findest, sie muss drauf einsteigen oder sie kriegt eben gar nix und kann alles mitnehmen. Das ist zwar hart, aber es ist leider so. Vielleicht kann man sich ja wirklich einigen oder ein schätzgutachten einholen. Was sagt denn das Wohnservice dazu?

    Verbotene Ablösen darf man auch im Nachhinein wieder einfordern, wenn zu viel verlangt wurde, das muss der Vormieterin klar sein.

    lg monika
     
  8. Gut, dann bin ich eh richtig informiert.
    Möchte halt nichts ablösen, was mir nachher auch nicht abgelöst wird.
    Möbel etc. die dableiben und die ich mitnehmen könnte, werden natürlich abgelöst, sofern ich sie möchte, aber Böden etc. löse ich nicht ab. Rausreißen wird sie die Böden nicht, weil Arbeit, Zeit und Geld und den Boden kann sie dann schmeißen.

    Ich versteh natürlich, dass sie sich ärgert, weil sie eine falsche Info hatte und geglaubt hat, dass sie Nachmieter vorschlagen kann.

    Ich werd mir in der Wohnung auch Außenrollos machen lassen, die kann ich dann nachher auch nur runterreißen und schmeißen oder herschenken, wenn der Nachmieter nicht zahlen möchte.

    Küche ist halt problematisch, ich denk zwar nicht, dass sie die rausreißt und mitnimmt, weil sie keine Verwendung hat, wenn sies aber tut, steh ich ohne Küche da oder muss "Küche" in irgendeiner Form da sein. Sie müsste ja den "Ur-Zustand" herstellen, heißt das es muss eine Kochmöglichkeit geben?

    Liebe Grüße

    Aber es ist definitiv so, dass ich nicht zahlen MUSS und die Wohnung trotzdem kriege. Sie muss dann halt entscheiden, ob sie rausreißt und "Ur-Zustand" herstellt, wäre beim Boden Teppich verlegen etc oder einsieht, dass sie sich hätte besser informieren müssen.
     
  9. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    ich war genau in der selben situation wie du!

    also ich hab mich für die wohung entschieden und hätte gar nichts zahlen müssen!
    aber ich hab mich dann schon mit dem vormieter geeinigt.ich hab ihm das bezahlt für das ich auch verwendung hatte und das es mir wert war.

    wenn du zb so und so eine küche brauchst, dann würd ich die sozusagen abkaufen.
    (bei mir wäre sonst zb gar nichts in der küche gewesen)
     
  10. Ja, Möbel die ich brauche werde ich ablösen. Boden und Fliesen, die sie verlegt hat, nicht. Dafür kann ich ja nichts, dass sie das getan hat.
    Nur sie möchte fast 5000 Eur für die Küche. Ist zwar Markenküche, aber ich konnte sie erstens nicht aussuchen und zweitens würde ich bei Ikea zB eine billigere kriegen. So viel koch ich nicht, dass ich so eine Küche bräuchte. Abgesehen davon ist es nicht die Wohnung, in der ich für immer bleiben möchte. Und die Küche kann ich auch nie mitnehmen, weil ich möcht zukünftige Wohnungen nicht unbedingt nach der Küche aussuchen müssen..
     
  11. Arielle

    Arielle Gast-Teilnehmer/in

    ich meine mal gelesen zu haben dass für Böden und sowas gar keine Ablöse verlangt werden darf! Und erst recht nicht für das Verlegen!
     
  12. Nanshe

    Nanshe Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mit ihr verhandeln. sag ihr einen betrag den du ihr zahlen möchtest und der es dir wert ist. wenn sie nicht drauf einsteigt ist es ihr problem und nicht deines. die whg wird dir jedenfalls in schönem zustand übermittelt werden - ob sies selbst herrichtet oder sie dafür zahlen muß kann dir egal sein. fakt ist, daß die whg vor übergabe inspiziert wird u alles hergerichtet wird. ich hatte das pech, daß ich vor jahren eine whg übernommen habe mit allen möbeln u es damals das wohnservice noch nicht gab - also der meinung war es wäre kein problem einen nachmieter zu finden der mir ablöse zahlt. tja, dann fiel meine whg ans wohnservice u ich durfte alles mitnehmen u herrichten lassen. kostete mich einige 1000 euro u hat mich sehr geärgert.
     

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