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Ablöse - wofür? wieviel?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mo, 7 Juli 2011.

  1. Mo

    Mo Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich interessiere mich für eine Genossenschaftswohnung in NÖ - für die allerdings eine irre Ablöse verlangt wird.

    EUR 14.000,- für eine 7 Jahre alte Küche (keine Markenküche!) und Laminatboden (ca. 80m2). Mir kommt das echt irre hoch vor.

    Wofür darf überhaupt Ablöse verlangt werden?
    Müssen Rechnungen vorgelegt werden?
    Wie hoch ist die jährliche Abwertung bei z.B. einer Küche?

    Gibt es dazu auch eine gesetzliche Vorschrift?

    Danke vorab!

    M. :confused:
     
  2. Raphael10

    Raphael10 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist schon sehr viel!
    Ich hab für meine Wohnung 4000€ bekommen, da war aber sogut wie alles drin, Küche, Wohnzimmer, essbereich, großer Schrank, überall echtholzboden ..
    Ich würd mit denen nochmal reden. Und wenn sie nicht runtergehen, drauf bestehen dass die Küche rausgenommen wird (rechtlich geht das glaub ich-nur ein Herd muss vorhanden sein). Aber da kenn ich mich nicht aus und würd mich mit der Genossenschaft in Verbindung setzen , ob du das ablösen musst.
     
  3. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    würde auch mit der genossenschaft reden und sagen das du interesse an der wohnung hast der vormieter aber eine unerklärlich hohe ablöse verlangt!

    vielleicht können die das regeln oder den mieter zur vernunft bringen!

    14000 euro für eine küche und laminatboden ist schon sehr viel! wobei ich denk ein bosenbelag muss ja drin sein, egal wie hochwertig das ist, hab noch nie gehört das man für einen boden ablöse verlangen darf!
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Für eine Ablöse müssen Rechnungen vorgelegt werden, die Abschreibung für Küchen lag einmal bei 10 Jahren.
    Ob das jetzt auch noch so ist, würde ich mich erkundigen.
     
  5. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    das finde ich wirklich extrem viel
    würde auch mit der Genossenschaft reden und sagen, das Du die Wohnung gerne hättest, aber nicht bereit bist eine so hohe Ablöse zu zahlen

    eine Ablöse für die Küche ist ok, aber für den Parkettboden darf sicher keine verlangt werden

    wir ziehen auch nächstes Jahr aus unserer Genossenschaftswohnung aus und werden sehr viel drinnen lassen bzw. übernimmt es uns der Nachmieter zum Glück
    die Küche ist eine Markenküche und hat uns bei Einzug (5 Jahren) € 15000,-- gekostet, genauso auch das Bad hatte einen NP von € 1800,--
    es wurden auch einige Änderungen gemacht wie zb. Aufwertung Boden, Türen, usw., aber ich hätte niemals so eine hohe Ablöse verlangt.
    Man muss schliesslich froh sein, wenn der Nachmieter einen die Einrichtung übernimmt...

    LG Astrid
     
  6. felin

    felin Gast-Teilnehmer/in

    bei einer Genossenschaftswohnung darf eigentlich gar keine Ablöse verlangt werden.(Zumindest bei meiner). Wenn die Gen. dir einen Mieter "vorschlägt" und der sagt ich will die Wohnung aber ich zahl nix dafür, dann müsstest ihm die eigentlich ohen was zu geben. Weil eigentlich hat derjenige der sie hergibt ein "Glück" das er sie nicht wieder in den "Originalzustand" bringen muss, um sie der Gen. zurück zugeben. In den meisten Fällen (wie uch bei mir) sucht man sich aber selber einen Nachmieter und verhandelt mit ihm die Ablöse. Ich bekomm auch 10000€ und ich bin sicher ich hätt noch mehr bekommen können, obwohl ich auch eine alte Küche hab(für die verlang ich aber eh nix mehr), aber wir haben auch überall schöne Fliesen verlegt, Badezimmer und Klo sind auch nicht Standard, und wir haben die Terrasse vergrößert usw.
     
  7. Meine Information ist, dass man Ablöse verlangen KANN, aber wenn der Nachmieter die nicht zahlen möchte, müsste man die Einrichtung mitnehmen bzw die Wohnung in Originalzustand bringen. (also z.B. Küche ausbauen und mitnehmen)

    Ansonsten gibts eine Abwohnung für die Einrichtung, pro Jahr werden 10% vom Neupreis der Einrichtung abgezogen, dann weiß man, was realistisch ist bei der Ablöse. Und Rechnungen würde ICH als nachmieter auf jeden Fall haben wollen.
     
  8. Guantanamera

    Guantanamera Gast-Teilnehmer/in

    Das Problem dabei ist, dass die Wohnung dann einfach an jemand anderen vergeben wird, der halt so "dumm" ist und das bezahlt.

    Was du machen könntest wäre, es einfach mal bezahlen, es danach von einem Sachverständiger schätzen lassen und das zuviel bezahlte (lt. Schätzung) zurück verlangen. Ungerechtfertigte hohe Ablösen kann man innerhalb von 3 Jahren rückwirkend einklagen. Da würd ich halt nur aufpassen was du unterschreibst. Bzw einfach mal gar nichts unterschreiben sondern das ganze mündlich vereinbaren und dann mal weiterschauen.
     
  9. Mo

    Mo Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Übrigens: Ich habe die Wohnung nicht genommen.

    lg, Mo
     
  10. Petra80

    Petra80 Gast-Teilnehmer/in

    Also 14000 EURO kommt mir auch viel vor die hälfte hätt ich gesagt ok. Dagegen tun kannst eigentlich nix da dir der Vermieter die Wohnung ja nicht geben MUSS. Er wird solange nach einem Nachmieter suchen bis er jemanden hat der ihm das zahlt was er haben will.
     
  11. pancake

    pancake Gast-Teilnehmer/in

    es gibt auch die andere Seite:
    wenn man eine Genossenschaftswohnung hat ohne Weitergaberecht muss der Nachmieter nix übernehmen
    dann hab ich (als vormieter) den schlauch...so gehts mir grad
    und ich wollte nicht viel ablöse (1000€ für Küche, Lampen, Gardinenstangen, Boden etc.)
    tja aber ich geh leer aus und wenn ich ganz viel Pech hab darf ich die Küche abbauen :mad:
     
  12. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Die Wahrheit ist, je nach Lage und Nachfrage bezahlt man ja nicht wirklich die Einrichtung sondern dafür die Wohnung zu bekommen. Wir haben eine Genossenschaftswohnung in Wien 22 vergeben und durften den Nachmieter vorschlagen. Wäre jemand gekommen der über die Ablöse diskutiert hätte, hätte ich einfach den nächsten genommen.

    Wie gesagt, es kommt sehr auf die Lage an. Ich hatte 15 Minuten nach Einstellen des Inserates bereits 5 Mails und 7 Anrufe (habs dann wieder rausgenommen). :eek: Der erste der angerufen hat kam schon 2 Stunden später mit der vollen Summe vorbei und hat gleich unterschrieben. Wollte die Wohnung unbedingt und zu jedem Preis haben.

    Im Nachhinein betrachtet hätte ich wohl locker das 4-5 fache verlangen können und hätte die Wohnung trotzdem weg bekommen. (Wir haben damals 1800,- für eine ältere Küche mit neueren Geräten sowie vollständig möbliertes Schlafzimmer, Vorzimmer und Bad verlangt, außerdem überall hochwertigen Laminat verlegt).

    LG
    Leon
     

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