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Ablöse - Was sollen wir tun?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von No-useforaName, 9 Oktober 2008.

  1. Was sollen wir tun?

    Wir haben uns eine super-schöne Genossenschaftswohnung angesehen, die wir gerne nehmen würden. Der derzeitige Mieter hat ein Vorschlagsrecht bei der Genossenschaft. D.h. er kann sich den Nachmieter selber aussuchen. Und ich nehme mal an, er nimmt denjenigen, der ihr die meiste Ablöse zahlt.

    Nun ist es so, dass die Ablöse aber dermaßen hoch also wirklich SEHR hoch und ich nehm mal an, der derzeitige Mieter spekuliert darauf, dass jemand die hohe Ablöse zahlt, weil er die Wohung umbedingt haben will.

    Was können wir jetzt machen? Welche Möglichkeiten gibt es da?? Sollen wir die Ablöse zahlen und sie nacher wieder einklagen (das geht bei überhöhter Ablöse).

    Wie viel Ablöse ist eigentlich gerechtfertigt? Wie viel darf man für Küche/Möbel verlagen (nach 3 Jahren).

    Darf der Vormieter auch Montagekosten weiterverrechnen (z.B. für das Aufstellen der Küche vom Fachmann??)

    Wohin kann man sich da wenden?

    Hatte jemand schon mal das selbe Problem? Wie habt ihr das gelöst??

    Danke!
     
  2. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    die AK hat eine hotline, die man anrufen kann, um diese fragen zu stellen.

    verrechnen darf ich den bezahlten preis minus 10% pro jahr. und ich würde schon sagen, dass er die montage mitverrechnen darf. ich hab das einfach zu den kosten der küche dazugerechnet!

    und ja, ich würde die wohnung nehmen und die ablöse dann im nachhinein einklagen! aber vorher würd ich mich genau erkundigen, was genau ich da einklagen kann, nicht das ich im vorfeld brav zahle und das dann unter "pech gehabt" fällt. und ich würd alles schriftlich abwickeln!
     
  3. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Würd mich auch mal erkundigen bei Mieterschutz oder eine ähnlichen Organisation
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Einfach mal nach den Rechnungen fragen! Vielleicht ist die Einrichtung so hochwertig, dass sie so teuer war?

    10%/Jahr ist nur ein Richtwert. Bei Küchen geht man oft von 15 Jahren aus - also nur ~7% im Jahr. Nach drei Jahren wären so 80% des Neuwertes noch angemessen (natürlich auch Montagekosten). Da kommen schnell mal EUR 10.000,- für die Küche zusammen (je nach Ausstattung).

    Jetzt zu zahlen und dann rückfordern kann auch ins Auge gehen. Wenn ein Gutachter die Ablösesumme bestätigt, darf man auch noch die Kosten des Gutachtens (plus ev. Gerichtskosten) bezahlen.
     
  5. maluro

    maluro Gast

    Also einklagen finde ich persönlich für das aller Letzte :eek:

    Entweder ihr verhandelt "gut" ODER die Wohnung ist euch den Preis wert ODER ihr sucht nach einer anderen Wohnung.
     
  6. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in


    Also ich finde, es ist das Allerletzte, wenn jemand versucht durch überhöhte Ablöse sich ein nettes "Körberlgeld" dazu zu verdienen... :rolleyes:
     
  7. Susy-85

    Susy-85 Gast

    das schon aber ihr müsst die wohnung ja nicht nehmen - vielleicht empfindet ein anderer wohnungsinteressent die ablöse für angemessen ;)


    also nachher einklagen würd ich auch für das allerletzte empfinden - aber schlussendlich ist es ja euer kaffe ;)
     
  8. iris1978

    iris1978 Gast

    naja die frage ist was ist eine überhöhte ablöse,

    wir haben damals ca. 30.000, verlangt und auch bekommen die küche alleine hat 15.000,- gekostet, alles neu, samt parkett, einbaumöbel badezimmer, Schlafzimmerkasten, VZ,
    alles in allem war es dem käufer werde denn sie ist mit ihren koffern gekommen und hatte alles samt waschmaschine, WZ, ....

    infestiert hatten wir ca 45.000,- also haben wir eh abstriche gemacht sind ja immerhin nach 4 jahren wieder ausgezogen,

    als wenn es euch zu teuer ist müsst ihr euch eine andere wohnung suchen.

    LG
    Iris
     
  9. Konkret geht es um fast 20.000 Euro Ablöse für eine 0815 Küche (Buche furniert), 2 Bücherregale, 1 Spiegel, einen Luster und Innenjalousien. Alles ca. 4 Jahre alt.

    Ich bin mir sicher, dass der jetztige Mieter alles 1:1 weiterverrechnet - ohne Abzüge!
    D.h. er will sich die gesamten Investitionen vom Nachmieter ablösen lassen. Und das geht meiner Meinung nach einfach nicht...:boes:
     
  10. xmisiu

    VIP: :Silber

    also wenn sie die Wohnung an der Genossenschaft zurück geben müssen sie die Wohnung so verlassen wie von der Genossenschaft bekommen......

    also uns hat die Genossenschaft damals gesagt das wir drauf bestehen können das sie alles mitnehmen und die Wohnung so verlassen wie sie sie erhalten haben, es gab auch sowas wie ein Vorschlagsrecht von den Vormieter (so weit sie behaupten haben) aber da wir die Wohnung über der Homepage der Genossenschaft gefunden haben und die Vormieter niemanden bis dahin vorgeschlagen haben, waren wie die ersten die Interesse gezeigt haben und auch sofort zugesagt haben, wir haben die Ablöse bezahlt weil uns die sachen gut gefallen haben und der Preis schin uns sehr angemessen.

    Ablösse für Möbel sind Rechtlich so weit ich weis he nicht zugelassen(also es darf kein zwang dazu geben) und diesen Vorschlagsrecht würde ich auch in frage setzen, vor allem wenn die Wohnung schon frei verfügbar ist, ich denke das ist mehr so gedacht das wenn ich weis ich werde die Wohnung kündigen und ein bekannter will sie, dann kann ich das der Genossenschaft gleich mitteilen und wenn er sie nimmt dann wird sie nicht ein mal inseriert....

    vielleicht hilft der wohnservice weiter!
     
  11. Sunflowervienna

    Sunflowervienna Gast-Teilnehmer/in

    Das finde ich auch... :rolleyes:

    Wenn es so ist, dann ist es eben so. Aber damit zu spekulieren, jemand hinterher zu verklagen - das würde mir im Traum nicht einfallen! :confused:

    lg
     
  12. brioche

    brioche Gast-Teilnehmer/in


    also eines mal vorweg für alle die einklagen als das letzte empfinden: es gibt eine DEFINITION für überhöhte ablöse. dies liegt NICHT IM AUGE DES BETRACHTERS!!!
    es ist wohl auch nicht fair ein vorschlagsrecht als erpressung für illegale ablöse zu benutzen. :mad:

    wenn du dir sicher bist, dass diese ablöse absolut unangemessen ist und du die wohnung unbedingt willst wird dir nix anderes übrigbleiben als zahlen und dann über schlichtungsstelle den ÜBERHÖHTEN betrag zurückfordern. dies kostet nichts - ist eine kostenlose dienstleistung der stadt wien. trotzdem kann es sehr zeitaufwendig und mühsam sein, bis es zu einem ende kommt.
    wünsche euch alles gute!
     
  13. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Zuerst gehen beide Parteien zu einer Schlichtungsstelle (die gibt´s in jeder größeren Stadt), so wie "brioche" schon geschrieben hat. Erst wenn man sich dort nicht einigen kann wegen Ablöse, dann kommt es vor Gericht...
     

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