1. Reden wir miteinander ...

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Ablöse bei Genossenschaftswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von RiBra, 12 Oktober 2007.

  1. RiBra

    RiBra Gast-Teilnehmer/in

    Wünsche einen schönen guten Abend!
    Habe folgendes Problem: Wir bekommen eine Genossenschaftswohnung mit Garten der W.Süd. Der Vormieter verlangt allerdings 16.000 Euro Ablöse für eine Einbauküche, Laminatböden und Kinderzimmer von Peter Max. Als wir ihnen heute mitteilten, das wäre uns zu viel und wir hätten nur an der Küche Interesse, meinten sie 10.000 Euro für Küche und Garten. Wieso denn Garten? Kann man da wirklich Ablöse verlangen? Ich denke mir, wenn ich dort wohne muß ich mich doch auch um den Garten kümmern?! Muß ich jetzt für jedes Blümchen und Grashalmchen bezahlen?:confused:

    Wie denkt Ihr darüber?
     
  2. susanne.f

    susanne.f Gast

    wir hatten auch eine wiensüd wohnung und bei uns war es so, dass man nicht verpflichtet ist, ablöse zu zahlen.

    entweder ihr kommts irgendwie zam, oder die nehmen alles mit oder sie schenken euch die sachen. steht aber sicher alles im mietvertrag, erkundig dich mal bei der wiensüd ;)
     
  3. Fuchslein

    Fuchslein Gast-Teilnehmer/in

    Wie Susi schon geschrieben hat - ihr seit nicht verpflichtet die Einrichtung abzulösen. Wenn ihr das nicht wollt, dann muss der Vormieter die Möbel mitnehmen.
    Wenn ihr an der Küche interessiert seid, dann würde ich mal nach der Rechnung fragen, was die wirklich gekostet hat und wie alt sie ist. Normalerweise ist es so, dass man pro jahr ca. 10% vom Wert abrechnet um auf den akutellen WErt zu kommen!
    Und wegen dem Garten?? Ist dort irgendwas besonderes?? Terasse mit besonderen Pfalstersteinen??? Ansonsten würde ich es nicht für angebracht halten, dass man für die Pflanzen zahlt!
     
  4. Schnuppchen

    Schnuppchen Gast-Teilnehmer/in

    also: Die spinnen ja völlig!!!:confused: 16.000 is a bissl gar überteuert würd ich mal sagen....
    Gar nix musst zaheln, wennst die Sachen nicht willst, dann müssens alles anders verscherbeln oder weghauen.
    Und für Garten schon mal überhaupt nix!! I kann ja für meinen Balkon auch nix verlangen; gehört ja zur Wohnung dazu.

    Frage: Wie alt ist die Wohnung bzw. v.a. die Küche?? Bei 10.000 € darf die nicht älter als 1 Jahr sein und muss alle Stückerl spielen
     
  5. Hasi-mama

    Hasi-mama Gast

    Aber jetzt was anderes ich geb grade eine wohnung her und habe auch ablöse verlangt würde der neue mieter nicht die möbel wollen bekommt er halt nicht meine wohnung;)
     
  6. susanne.f

    susanne.f Gast

    dann hast du direktvergabe
     
  7. Hasi-mama

    Hasi-mama Gast

    genau,ist das leicht was anderes??
     
  8. Nicole30

    Nicole30 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Für den Garten kann er nichts verlangen.
    Ich würd mal bei der Genossenschaft anfragen wie es ist. Sag ihr wollt gerne die Wohnung aber die Ablöse ist zuviel.
    Ich wollte mal eine Wohnung auch hergeben und dann hat mir die Nachmieterin gnädiger Weise 300 Euro für die Küche gegeben. Oder ich hätt sie rausreissen müssen 8wär wieder mit Geld verbunden gewesen für Verputz, Farbe,..)
     
  9. noraa

    noraa Gast-Teilnehmer/in

    hatten gerade erst das gleiche problem.
    vormieterin wollte 5000 für laminat, badezimmer und markise.
    hatte aber nichtmal eine einzige rechnung.

    haben bei der genossenschaft nachgefragt, die meinten, boden muss sowieso nicht abgelöst werden.

    das badezimmer und die markise wollten wir eh (sonst hätte sies vermutlich wegnehmen müssen) und haben ungefähr neupreis minus 10%/Jahr gezahlt.

    also ich würde mich mal bei der genossenschaft schlau machen und vorallem die rechnungen verlangen und den preis mit den -10% pro jahr ausrechnen.

    10.000 für küche und garten(??!!!) ist auf jedenfall ein schlechter scherz
     
  10. Unbekannt1981

    Unbekannt1981 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du die Wohnung dem Vermieter zurückgibt oder der Vermieter einen neuen Mieter sucht, bekommst du keinen Euro ablöse, außer es steht im Mietvertag was anderes drinnen. Wennst keinen findest der das zahlt musst ja weiter du die Miete zahlen.
     
  11. Vanilla

    Vanilla Gast

    Das kommt wirklich sehr auf die Genossenschaft an. Wir durfen den Mieter selbst suchen. Somit habe ich denjenigen genommen, der mir noch was für die Möbel gegeben hat.
    Die erste Interessentin kam auch mit "Rechnung....blabla.....Alleinerzieher....wenig Geld". Ja tut mir leid, aber sooo dick habe ich es auch nicht, dass ich alles herschenke. Sogar meinen Rasenmäher hätte ich dalassen sollen, damit sie sich nicht extra einen kaufen muss. Ja wo samma?
    Die zweiten Interessenten haben ohne Meckern akzeptiert (wobei wir wirklich nicht viel verlangt haben und die Nachmieter sogar 4 Wochen früher in die Wohnung gelassen haben während wir noch Miete, Strom, etc. bezahlt haben - macht auch nicht jeder).
     
  12. Vanilla27

    Vanilla27 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte meine damalige Whg auch nicht hergegeben, wenn ich von meinem Nachfolger keine Ablöse erhalten hätte.

    :wave:Vanilla
     
  13. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    nein, du bist nicht dazu verpflichtet die möbel die drin sind zu übernehmen und dafür ablöse zu zahlen. wenn du die küche und was auch sonst noch immer, nicht haben willst, dann übernimmst du die wohnung leer und der vormieter muss alles auf seine kosten rausreissen und mitnehmen, wegschmeissen oder selbst woanders verkaufen.

    ich habe vor einem dreiviertel jahr meine genwhg zurückgegeben und hatte das glück dass mein nachmieter die küche mitübernommen hat und einige möbel. dafür haben wir einen "kaufvertrag" über die einrichtung gemacht, denn "ablöse" ist normalerweise ja gar nicht erlaubt... die restlichen sachen hab ich halt dann woanders weiterverkauft.

    also dein vormieter muss selbst schauen wie er seine sachen loswird.

    eine bekannte von mir wollte auch ablöse für ihre genwhg und den garten haben, der nachmieter hat sich aber geweigert zu zahlen, sie haben dann alles rausgerissen, auch im garten die ganzen thujen usw.

    also ich würd mir überlegen, ob du was von den sachen haben willst die vorhanden sind und wenn ja, sich dann halt irgendwie einigen mit dem vormieter, andernfalls musst du damit rechnen, dass er alles "rausreisst". verschenken will er es anscheinend nicht.
     
  14. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Wenn der Vormieter ein Weitergaberecht hat, kann er im Prinzip verlangen, was er will. Steigt ihr nicht darauf ein, bekommt die Wohnung wer anderer.

    Ohne Weitergaberecht muss die Wohnung bei der Übergabe leer und Besenrein übergeben werden. Könnt Ihr was brauchen, muss er froh sein dass zu bekommen, was ihr ihm dafür geben möchtet. Eine Ablöse darf nur dann verlangt werden, wenn dadurch der Wert der Wohnung gesteigert wurde (z.B. ein Holzboden). Aber auch hier könnt ihr ein Schätzungsgutachten (z.B. vom Dorotheum) verlangen.
     
  15. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Achja, betreffend des Gartens. Bei Gartenwohnungen verhält es sich so, dass alle Pflanzungen in den Besitz des Vermieters übergehen. Sowas steht auch im Mietvertrag und kann nicht abgelöst werden.
     

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