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"Ablöse" bei einer Genossenschaftswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Polznina, 14 Mai 2009.

  1. Polznina

    Polznina Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    darf man eine "Ablöse" für z.B. Küche und Böden verlangen?
    Wie habt ihr das gemacht und wie habt ihr den Preis angesetzt?
    Danke für die Tipps!
     
  2. Hallo *winke*

    ob man darf weiß ich nicht, aber wir machen das mit der Küche so. Bei uns wird ein guter Freund die jetztige Wohnung übernehmen, wir lassen die Küche drinn. Wir rechnen 10% pro Jahr vom Kaufpreis der Küche ab.
    Der Boden bleibt auch drin, aber der ist so ein Billigsdorfer, den muss er wahrscheinlich raus reissen....oder er lässt ihn drin, bleibt ihm überlassen.

    Lg, sabsi
     
  3. Sunflowervienna

    Sunflowervienna Gast-Teilnehmer/in

    Wir sprechen nicht von "Ablöse", sondern haben einige der Möbel einfach an den Nachmieter verkauft. Wir haben eine Art Kaufvertrag gemacht für Küche, Badezimmermöbel, Wohnwand. Wir haben auch rund minus 10% pro Jahr gerechnet.

    Böden und Fliesen sind allerdings nicht dabei; dafür verlangen wir nichts. Auf dem Infoblatt der Genossenschaft stand auch, dass das zu den verbotenen Ablösen zählen würde, selbst wenn man damals Sonderfertigungen beauftragt hat. Deshalb haben wir es gelassen - wir wollen nicht, dass dann nachher irgendwelche Beschwerden oder noch schlimmer Rückforderungen kommen.

    lg
     
  4. Wuschel86

    Wuschel86 Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    ja is richtig, für böden und so, auch wenn sie damals drauf bezahlt haben für einen "besseren" boden darf nix verlangt werden, da dies nun als standart bei der genossenschaft steht.
    Für küche usw jedoch schon...
     
  5. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Wenn der Nachmieter deine Küche nicht will...mußt du sie mitnehmen...
    Jedenfalls bei uns in Kärnten ist das so!
     
  6. caramella

    VIP: :Silber

    ist aber schon der hammer, wenn man € 5.000,00 für den boden zahlt und nach zwei jahren dann auszieht...
     
  7. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Verbesserungen am Mietobjekt sind nicht vom Nachmieter abzulösen sondern vom Vermieter. Wenn der zwar einen Parkettboden genehmigt aber eine Ablöse bei Auszug ausschließt, dann muss man damit leben oder mit dem Standardbelag vorlieb nehmen. Und ob ein Parkettboden statt Fliesen, Melan oder Teppich eine wesentliche Verbessrung ist? Diese müsste vom Vermieter abgelöst werden.
     
  8. Tina1908

    Tina1908 Gast

    Wir haben sogar die Klimaanlage ablösen lassen.
    Gott Lob kann ich mir meinen Nachmieter aussuchen da ja einige den Wert nicht schätzen.
    Küche von Ewe/Simensgeräte+grossen Doppeltürigen Kühl/Gefrierschrank Badezimmermöbel von Tenne'
    WOhnwand von Hülsta,
    Schlafzimmer-Verbau vom Tischler Massgefertigt.
    Wenn da jemand gekommen wär um mit mir wie am Flohmarkt zuhandeln
    hätt ich ihm hochkant vor dir Tür gesetzt.
     
  9. ASMC

    ASMC Gast

    das hättest du ruhig machen können, aber geld hättest dann erst recht nicht bekommen.;)

    niemand MUSS ablöse bezahlen. du kannst danke sagen, wenn du jemanden findest, der dir deine sachen (die für dich vielleicht das tollste und beste sind, für jemand anderen vielleicht aber geschmacklos) ablöst. aber wenn du niemanden findest, kann die genossenschaft verlangen, dass du alles mitnimmst. und dann kannst deine sachen wirklich am flohmarkt verkaufen.

    tut mir leid, aber dein satz klingt ziemlich arrogant.

    lg
     
  10. ASMC

    ASMC Gast

    natürlich ist das der hammer und war somit eine "schlechte" investition, aber doch auch irgendwie verständlich. jeder hat seinen eigenen geschmack. nur weil man selbst etwas für besonders toll hält, muss es der nächste ja nicht.

    wenn man in einer wohnung wohnt, in der man nicht länger bleiben möchte, sollte man so hohe investition bleiben lassen.

    lg
     
  11. Polznina

    Polznina Gast-Teilnehmer/in

    danke für die vielen postings.
    scheint ja so als ob es dazu keine wirkliche regelung gibt. wir werden versuchen jemanden zu finden dem das unsrige gefällt und einen fairen preis machen- wird schon schief gehen. lg
     
  12. ASMC

    ASMC Gast

    ich würde mich mal bei "deiner" genossenschaft erkundigen, die können dir sicher weiterhelfen.

    lg
     
  13. Magnasaphena

    Magnasaphena Gast-Teilnehmer/in

    Kommt drauf an bei welcher Genossenschaft Du bist. Manche sind da sehr streng, andere wiederum mischen sich gar nicht ein.

    Wir haben Wohnungen gesehen wo die Mieter 10.000`€ Ablöse verlangt haben, man aber alles wegschmeissen konnte. Und die Wohnungen gingen weg wie nix, weil die Mieten jeweils so niedrig waren.
     
  14. ASMC

    ASMC Gast

    da hast du vollkommen recht, die genossenschaften handeln das wirklich ziemlich unterschiedlich.

    wir hatten mal eine wohnung von der "heimbau" und da kam damals ein gutachter zu uns nach hause, hat sich wirklich alles genau angeschaut (ob es zb überall auch sesselleisten gibt etc) und der hat uns gesagt, was wir verlangen DÜRFEN.

    wir haben uns einmal ein älteres gen.-reihenhaus angesehen. war ca. 25 jahre alt. die einrichtung war mindestens genauso alt, teilweise selbst zusammentischlert. das ehepaar wollte eine ablöse von €100.000,-- (nein, ich habe mich NICHT verschrieben). mein mann hat geglaubt, die meinen schilling.:D aber nicht einmal das wäre die einrichtung wert gewesen.
    wenn uns dieses reihenhaus damals überzeugt hätte, hätte ich das mit sicherheit mal mit der genossenschaft besprochen, aber das war nicht der fall. man kann ja wegen zu hoher ablösen auch gerichtlich vorgehen. aber so ganz genau kenn ich mich da leider nicht aus.

    sie wohnen übrigens noch immer dort.;)

    lg
     

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