1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Abfertigung nach Karenz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 20 April 2011.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Ich müßte im November nach der Karenz meiner beiden Kinder nach ca. 4 1/2 Jahren wieder zurück in meine Firma (Verkauf), in der ich vor der Karenz 5 Jahre lang gearbeitet habe.
    Nun will ich schauen, daß ich eine einvernehmliche Kündigung bekomme, weil ich nicht mehr zurück will (persönliche und finanzielle Gründe).
    Bekomme ich die Abfertigung nur, wenn ich nach der Karenz wieder gearbeitet habe und dann erst die einvernehmliche Kündigung stattfindet, oder habe ich auch schon Anspruch auf meine Abfertigung, wenn ich VOR Arbeitsbeginn eine einvernehmliche Kündigung bekomme???
    Muß eh noch auf die AK, aber vielleicht weiß hier schon mal wer bescheid:wave:
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    bist Du in Abfertigung alt oder neu?
    AF alt:
    es gibt auch den Mutterschaftsaustritt, den man während der Karenz der Firma mitteilt (mind. 3 Monate vorher)
    und Du bekommst dann auf jeden Fall die 1/2 Abfertigung, bei einer einvernehmlichen Auflösung die ganze plus Resturlaub

    bei Abfertigung neu kenne ich mich leider nicht aus...

    LG Astrid :wave:
     
  3. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    bei abfertigung neu bekommst in jedem fall abfertigung. bei mutterschaftsaustritt, kündigen durch den dienstgeber oder einvernehmlicher lösung bekommst die abfertigung ausbezahlt.
    wenn du selber kündigst, bleibt das geld am abfertigungskonto liegen.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich würde einfach unter Einhaltung der Frist den Mutterschaftsaustritt erklären womit du jedenfalls Anspruch auf die Abfertigung hast, sei 1/2 bei Abfertigung alt oder in voller Höhe bei Abfertigung neu.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. nemo

    nemo Gast-Teilnehmer/in

    und dann ?-schon was neues in sicht?

    zu deiner frage sorry hab ich keine ahnung

    alles gute
    nemo
     
  6. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    warscheinlich selbstständig machen...
     
  7. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    wisst ihr, wie das mit der abfertigung (neu) bei arbeutslosigkeit ist?
    arbeite seit fast 20 jahren inder wissenschaft, immer befristete dienstvertraege (somit nie abfertigung alt erhalten). seit einigen jahren nun abfertigung neu...
    bin von dez 10- aug 11 in mutterschutzkarenz, danach noch 2 monate vollzeit angestellt, danach arbeitslis (vertrag wird wegen kettenvertragsregelung nicht verlaengert).

    bekomm ich abfertigung automatisch ausbezahlt? muss ich es beantragen (wo)? kann mandas geld auch "liegen" lassen
    bis zur naechsten
    anstellung oderist das ohnedies nicht sinnvoll?

    danke u lg
    sonne
     
  8. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    ach ja, arbeite waehrend der karenz geringfuegig, ev auch novh danach (nach ablauf der befristeten vollzeitstelle). hat das einfluss auf die auszahlung der abfertigung?
     
  9. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    wen man anspruch auf auszahlung der abfertigung hat, bekommt man ein paar wochen nach der kündigung ein schreiben wo sie nachfragen ob mans ausbezahlt haben möchte oder nicht.
    zumindest wars bei meiner so.
     
  10. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    danke!

    und wenn man es nicht auszahlen laesst, ist die naechste auszahlungsmoeglichkeit erst wieder nach dem naechsten arbeitsstellenende, nehm ich an?!
     
  11. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ja genau - so müsst es sein.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden