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Abfertigung bewahren beim selbst kündigen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von soifen, 27 Oktober 2008.

  1. soifen

    soifen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich bin seit 10 Jahren beim gleichen Arbeitgeber, hätte somit, nach dem alten Abfertigungsmodell Anspruch auf 4 Monatsgehälter Abfertigung.

    Ich habe zwar nicht vor, unmittelbar zu kündigen, es würde mich jedoch interessierten, ob ich, wenn ich selbst kündige und die GF sich nicht auf eine einvernehmliche Kündigung einlassen, gut beraten bin, frühzeitig ins neue Abfertigungsmodell zu wechseln.

    Danke!

    PS: Abfertigung BEWAHREN natürlich
     
  2. plor

    plor Gast-Teilnehmer/in

    kann man überhaupt in einem aufrechten dienstverhältnis in das neue abfertigungsmodell wechseln?
     
  3. Puenktchen83

    Puenktchen83 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub schon dass man wechseln kann zum abfertigung neu modell, jedoch nur wenn der dg zustimmt

    müsst ich jetzt genauer in meinem schlauen büchlein nachlesen, nur lässt sich das zeitlich mit meinem kindal nicht vereinbaren

    deswegen rat ich dir, ruf die ak an
    und verlang jemanden der spezialisiert ist auf abfertigung neu....

    lg
     
  4. Stonifreedom

    Stonifreedom Gast-Teilnehmer/in

    Ein Wechsel ins neue Abfertigungssystem ist bis 31.12.2012 möglich. Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer erfolgen.

    Fragen kannst du, aber erfahrungsgemäß lassen sich nur die wenigsten DG darauf ein. Wenn der DG einem Wechsel zustimmt, wird selten mehr als 60% der bisher zustehenden Abfertigung ins neue System übertragen.
     
  5. Sonara

    Sonara Gast-Teilnehmer/in

    Ja, bei uns hiess es: Wer umsteigen will - bitte gerne. Aber nur wenn auf ALLE bisherigen Ansprüche verzichtet wird.
    Bin logischerweise nicht umgestiegen und habe nun in der Karenzzeit selbst gekündigt - da steht einem die halbe Abfertigung zu, die ich dann auch bekommen habe.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, sollte es von der Firma mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung geben welche Möglichkeiten es für Mitarbeiter im alten Abfertigungsmodell besteht eventuell in das neue Modell zu wechseln.

    Meines Wissens ist es so, dass für den Arbeitgeber keine Verpflichtung besteht dich unter Wahrung der alten Ansprüche ins neue Abfertigungsmodell zu übernehmen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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