1. Reden wir miteinander ...

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ABFERTIGUNG bei geringfügiger Beschäftigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Allegraplatzer, 4 Mai 2007.

  1. Allegraplatzer

    Allegraplatzer Gast-Teilnehmer/in

    halli hallo,

    ich hätte mal eine frage an euch bekommt man bei einer geringfügigen beschäftigung auch nach 5-6 jahren eine abfertigung?

    danke im voraus
    mit lieben grüßen
     
  2. Anna1973

    Anna1973 Gast-Teilnehmer/in

    Abfertigung neu, ab Eintritt 1.1.2003, glaube ich.
     
  3. Allegraplatzer

    Allegraplatzer Gast-Teilnehmer/in

    nein bin schon vor dem datum dort gewesen.........
     
  4. Anna1973

    Anna1973 Gast-Teilnehmer/in


    Dann glaube ich nicht, am besten AK erkundigen, müsste auch auf deren HP stehen.
     
  5. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, selbstverständlich. Wenn mich nicht alles täuscht mindestens 2 Gehälter bei 3 Jahren durchgehender Beschäftigung, nächster Sprung bei 5 Jahren - da glaube ich sind es 3 Gehälter. (also genaue Berrechnung Lohn + 2/12 Sonderzahlungen) Du bist mit allen anderen Angestellten gleichgestellt (außer Sozialversicherung)

    lg
    Jasmine
     
  6. schutzengel

    schutzengel Gast-Teilnehmer/in

    ich hab ein schreiben bekommen, wo der derzeitige betrag drinnen steht
    bin aber noch unter 3 jahren
     

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