1. Reden wir miteinander ...

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Abfertigung alt und frühzeitig Karenzende

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tanjae, 23 Februar 2010.

  1. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe eine wichtige Frage: Meine Maus kam Juni 2008 zur Welt. Ich hab karenz genommen (zur Sicherheit) bis Juni 2010. Aber bei meinem letzten Arbeitstag vor Karenz hab ich mit meinem Chef ein ernstes Wörtchen geredet, weil ich die Situation der Kanzlei kannte und ich ja nicht blöd bin, hab ich ihn dann direkt angesprochen, ob ich mich vor Ende der Karenz rechtzeitig um was anderes umschauen soll. Er bejahte das. Also wusste ich, zurückkommen ist nicht. Ich hab nur das kurze Modell des KBG genommen, welches mit September 2009 endete. seit Oktober arbeite ich wieder Vollzeit. Im Mai 2009 hab ich angefragt, ob für Oktober was frei wäre, ob ich nicht frühzeitig retour kommen könnte. Da sagte mir der gleiche Chef, dass das nicht geht, und ich sowieso mit Ende Karenz gekündigt werde. Dann schlug ich ihm vor, dass wir das Prozedere doch im Oktober vorziehen könnten. Da meinte er nur, machen sie nicht, wenn ich unbedingt kündigen will, krieg ich nur die hälfte der Karenz. Arbeiterkammer hat mir das bestätigt, das nennt sich frühezeitige Mutterschaftsauflösung oder so.

    NUR gestern war ich bei meinem zukünftigen neuen Arbeitergeber. Die Dame hat gemeint, sie bilde sich ein, dass es sehr wohl einen Passus gäbe, mit dem ich meine volle Abfertigung kriegen würde, aber frühzeitig kündigen kann.

    ALSO: Weiß jemand etwas, dass mir helfen könnte?

    ich bedank ganz lieb schon im Vorhinein.
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Tja, da hast du einen oberschlauen Chef.
    Diesen Passus kenne ich nicht, ich hätte auch einmal gesagt, dass du nur die Hälfte kriegst. Aber bei deiner Beschreibung gibt´s ohnehin ein paar echte Schmankerl. Du arbeitest Vollzeit während deine Karenz noch läuft? Interessant.
    Aber nun zu Tips, die dir helfen könnten:
    1. Hat dir dein Chef irgendetwas schriftliches zukommen lassen bezüglich der geplanten Kündigung? Oder gibt es Schriftverkehr aus dem klar herausgeht, dass er dich nach der Karenz nicht mehr will? Wenn ja, kannst du versuchen, das gerichtlich als Kündigung hinzustellen.
    2. Eine andere Lösung wäre: Karenz kann man bis zu 2 Jahren verlängern, aber auch verkürzen. Dann muss er dich eben nach einem Monat kündigen (Behaltepflicht) oder weiterbeschäftigen :D
    3. Drohung mit ETZ wenn die Firma 20 Mitarbeiter hat. Dann zahlt er dich noch länger.

    Wenn irgendmöglich würde ich es über Variante 2 spielen.
     
  3. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    variante 2 ist eine sehr gute idee!

    volle abfertigung bekommst bei lösung des dienstverhältnisses zum karenzende nur bei einer einvernehmlichen lösung. ev. steigt er auf die ein. kanns mir aber net vorstellen!
     
  4. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    on verkürzung hab ich nämlich nie was gelesen, darum bin ich ein wenig erstaunt. Die Verkürzung kann man einseitig machen, ohne dass der Chef das will?

    Was muss man dafür tun?
     
  5. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    ach ja und schriftlich hab ich nur die bestätigung der karenzdauer. Aber das Gespräch war damals per Telefon. Im Nachhinein ärgere ich mich eh, dass ich es nicht auch schriftlich gemacht habe.

    ETZ geht insofern nicht, als dass wir eine kleine Kanzlei sind. Die Anwälte sind alle Geizhälse, darum kennen die sicher alle Spitzfindigkeiten, die ihnen Geld sparen würde.
     
  6. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Verkürzung geht, fürchte ich, nicht einseitig. Aber mir ist noch eine Idee gekommen.
    Mach gar nichts, informiere nur deine aktuelle Firma, dass es da noch ein Arbeitsverhältnis gibt mit einigen Problemen (sonst kann das ein Kündigungsgrund in deiner neuen Stelle sein). Dann nimmst dir in deiner Firma Urlaub, wenn die Karenz offiziell endet und erscheinst in der alten Kanzlei nach dem Motto "Da bin ich, so als wenn du deinen Job antreten wolltest" und schau mal wie schnell du eine Kündigung zu Stande bringst. Entscheidend ist, dass die alte Kanzlei nichts von deinem neuen Job weiss und musst halt schauen, dass es keine Entlassung wird (Arbeitsverweigerung oder/und Chef verprügeln sind nicht so gute Ideen ;)).
     
  7. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    Also mein alter Chef hat gesagt, dass ich nicht mal mehr arbeiten kommen brauche. Sie werden mich so kündigen.

    Und meine neue Firma weiß von der alten Arbeit. Die hat sogar gesagt, dass sie glaubt, dass es irgend eine Lösung gibt und ich soll mich nochmal erkundigen.
     
  8. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    ACHTUNG! Unentschuldigtes Nichterscheinen bei der Arbeit kann man als Arbeitsverweigerung werten und das ist ein Entlassungsgrund, dann zahlt er gar keine Abfertigung!
    Dass du nicht mehr kommen brauchst, halte unbedingt schriftlich fest. Z.b. Mail an den alten Chef: Gemäß unserem Telefonat gehe ich davon aus bla, bla bla.... Sollte ich etwas mißverstanden haben, bitte um Info. MfG

    B.t.w. Du hast neben deiner Abfertigung auch noch Anspruch auf Kündigungsfrist plus 1 Monat (=Behaltefrist nach Karenz)
     
  9. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    Hab mich nun nochmals intensiv bei der Arbeiterkammer erkundigt. Da ich schon einige Zeit bei der Kanzlei bin, hab ich sogar 3 Monate Kündigungsfrist, abgesehen von dem Monat Behaltefrist. Wenn ich selbst kündige, hab ich eigentlich ja keinen Abfertigungsanspruch. Selbst kündigen kann ich bis kurz vor Ende der Karenz.
    Wenn ich jedoch bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz kündige, dann ist es der frühzeitige Mutterschafstaustritt und ich bekomm die Hälfte der Abfertigung. Ich werde jedoch schauen, dass ich irgendwie eine einvernehmliche bekomme. Ich würds geld wirklich gut brauchen.

    Ja und mein neuer Arbeitsgeber kann sich nicht quer stellen, weil ich ja, wenn ich kündige, ganz normal dienstbereit wäre.
     
  10. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    Achtung! Aufpassen!

    Da du Vollzeit bereits woanders beschäftigt bist, bist du sozusagen nicht mehr in Karenz!
     
  11. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    na sicher bin ich in karenz. ich bin ja nur in einer firma in karenz. dann würde ja jede, der während der karenz dazuverdient auch die karenz beendigen.

    wo hast du das her???
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    frage: weiß dein alter dienstgeber von deinem neuen job? hat er diesen neuen job genehmigt? was steht dazu in deinem arbeitsvertrag? bist du im neune job bereits länger als 13 wochen beschäftigt?

    lg

    so
     
  13. Schnabilein

    VIP: :Silber

    http://www.igr.at/1039,,,2.html

    schau einmal hier, da ist alles ganz gut erklärt.
    in der karenz "darf" man nämlich nur bis zur geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. darüber hinaus 13 wochen im kalenderjahr mehr als geringfügig.
     
  14. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    Laut Arbeitsrecht:

    Beschäftigung während der Karenz:
    *eine gerinfügige Beschäftigung (bei eigenem oder anderem Dienstgeber)
    *Beschäftigung über Geringfügigkeit bis 13 Wochen (nur zu Dienstgeber zu dem karenzierte Dienstverhältnis besteht)
    .... karenziertes Beschäftigungsverbbot bleibt weiterhin arbeitsrechltich aufrecht und unterliegt vollen Kündigungs-Entlassungsschutz

    .. in beiden Fällen kein Rechtsanspruch sonder es bedarf einer eigenen Vereinbarung!

    sobald dein Karenzierter Arbeitgeber davon erfährt könnte er einen sofortigen Arbeitsantritt bei ihm verlangen!

    Das ich zum Kinderbetreungsgeld dazu verdienen kann hat damit nichts zu tun!
     
  15. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Beschäftigung während der Karenz​
    Geringfügige Beschäftigung​
    Es besteht die Möglichkeit, während einer Karenz eine geringfügige Beschäftigung
    (Geringfügigkeitsgrenze 2008 ​
    E 349,01 monatlich) bei demselben/
    derselben ArbeitgeberIn oder bei einem/einer anderen ArbeitgeberIn
    aufzunehmen.
    Die geringfügige Beschäftigung bei demselben/derselben ArbeitgeberIn
    hat keinen Einfluss auf den karenzierten Hauptarbeitsvertrag. Bei Aufnahme
    einer geringfügigen Beschäftigung bei einem/einer anderen ArbeitgeberIn
    ist eine entsprechende Meldung an den/die karenzierenden ArbeitgeberIn
    vorzunehmen, wenn ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht (z.
    B. wegen Konkurrenzverbots oder Konkurrenzklausel, vertraglicher Vereinbarung
    u. Ä.).
    Das geringfügige Arbeitsverhältnis ist mit dem Ende der Karenz befristet
    und endet automatisch mit dem Ende der Karenz oder auch schon früher,
    wenn eine neuerliche Schwangerschaft während der Karenz eintritt.
    In diesem Fall endet die geringfügige Beschäftigung mit dem Beginn des
    neuerlichen Beschäftigungsverbotes.

    Beschäftigung für 13 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze​
    Außerdem können ArbeitnehmerInnen neben dem karenzierten Arbeitsverhältnis
    mit dem/der ArbeitgeberIn für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr
    eine Beschäftigung auch über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus
    vereinbaren.
    Dauert die Karenz allerdings kein volles Kalenderjahr, dann kann eine
    solche Beschäftigung nur im aliquoten Ausmaß vereinbart werden. Eine
    Überschreitung dieser zeitlichen Grenzen kann zu einem Verlust des Kündigungs-
    und Entlassungsschutzes führen.
    Eine vorübergehende Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
    während der Karenz bei einem/einer anderen ArbeitgeberIn ist nur zulässig,
    wenn der/die ArbeitgeberIn des karenzierten Arbeitsverhältnisses zustimmt.
    Die Höhe des Einkommens während dieser Beschäftigung ist für die Frage​
    der Karenz nicht relevant (vgl. Kapitel Kinderbetreuungsgeld, Zuverdienstgrenze).

    Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d68/Mutterschutz.pdf

    :wave:
     
  16. no-mercy

    no-mercy Fulgurator



    Eine Kündigung ist ja im Sinne der TE! Genau das will sie ja erreichen!

     
  17. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hier würd ich aber aufpassen, weil der nur der Kündigungs und Entlassungs!!! Schutz wegfällt.

    lt. Auskunft AK ist eine Arbeitsaufnahme bei einem anderen DG ein Entlassungsgrund und da würde sie wieder um die Abfertigung umfallen.

    PS ich weiß das so genau, weil ich selber während der Karenz über der Geringfügigkeitsgrenze wieder angefangen habe zu arbeiten allerdings beim selben DG UND ich hab mir in diesen "Zwischenvertrag" schriftlich festhalten lassen, daß seitens des DG mein Schutz auf Kündigungs- und Entlassungschutz weiterhin besteht. Sprich der DG hat schriftlich auf Kündigung und Entlassung während meiner offiziellen Karenz verzichtet. (ist bei mir wegen einem ewaiigen Elternteilantritt notwendig).
     
  18. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich kenn diese Seiten alle. Und die Regelung mit 13 Wochen stimmt so nicht mehr lt. Arbeiterkammer-Beratung. Alles was über 6 Wochen über die geringfügigkeitsgrenze geht verursacht, dass ich meinen Kündigungsschutz verliere. Aber genau das ist mir ja wurst. Ich leg es ja drauf an, dass sie mich vorher kündigen, aber das wollen die ja nicht.

    Ich hab mir keine Erlaubnis von meinem DG geholt, weil ich ihm letztes Jahr im Mai vorgeschlagen habe, im Oktober wieder kommen zu können. UND vor Karenzantritt hatte er mir gesagt, ich soll mich rechtzeitig um was anderes umschauen.
     
  19. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    Richtig du verlierst deinen Kündigungs- aber auch Entlassungsschutz. Und den Unterschied kennst du ja (Kündigung - Abfertigung, Entlassung - keine Abfertigung)

    Wenn du keine Erlaubnis hast und das mit dem andern Umschauen auch nicht schriftlich, kann dich dein alter DG mit sofortiger Wirkung ENTLASSEN. Und das würde ich ehrlich gesagt nicht riskieren, lieber die halbe Abfertigung ;)
     
  20. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ja, aber was machst, wenn die dich entlassen?

    und was machst, wenn er dich zu sofortigem dienstantritt auffordert?

    lg
     

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