1. Reden wir miteinander ...

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Abbuchung OHNE Einzugsermächtigung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babserl, 10 April 2009.

  1. babserl

    babserl Gast-Teilnehmer/in

    Bitte nach einer Stunde googeln----

    HIER meine Frage:

    Ich habe bei der Wr.ST.... einen Tilgungsträger STILLEGEN lassen .-..
    (Vor drei Moanten!)

    Die haben immer wieder versucht - abzubuchen ... ich habe es IMMER wieder retour gebucht. (Einzugsermächtigung wurde schon Ende JÄN!! entzogen!)

    Jetzt habe ich erneut eine schriftl. Verständigung bekommen .... und zwar am DONNERSTAG!

    UND jetzt kommts: Die haben GESTERN!!!!! Am Konto meines MANNES !!!
    (ANDERES! KOnto & andere Bank!) das Geld abgebucht!!

    ABER! Das ist MEINE Lebens.ver. (IST auch schon ENTwinkuliert, an DEM kanns net liegen)
    MEIN MANN hat da NIE was unterschrieben ....

    DÜRFEN DIE DAS????

    UND heute ist bei der .St. natürlich NIEEEEMAN D erreichbar!!!


    Bitte um INFOS!

    Barbara
     
  2. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Rückbuchen lassen...
     
  3. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    ich würde dies als diebstahl bezeichnen.
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich nicht - das Problem ist, dass deine Hausbank dagegen nichts machen kann. Einfach bei der Bank der Versicherung schriftlich hinterlegen, dass es keine Abbuchungerlaubnis gibt.

    SG
    IE
     
  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    und für was muss man dann einzugsermächtigungen erteilen, wenns eh wurscht ist u. die sich das einziehen.

    der mutter meiner arbeitskollegin ist das auch passiert, da hat eine firma der sie nie die erlaubnis erteilt hat einfach was von ihrem konto abgebucht.

    u. auch einer unserer lieferanten konnte geld vom firmenkonto abbuchen obwohl wir dem (noch) keine schriftliche erlaubnis erteilt haben u. auch bei unserer bank keine einzugsermächtigung hinterlegt ist.

    ich frag mich auch wie das sein kann, da kann ja jeder der deine kontonr. u. blz hat was von deinem konto abbuchen. u. wenn du es nicht rechtzeitig bemerkst kann man es nichtmal stornieren. es gibt da je nachdem was es ist (einzugsermächtigung oder lastschrift, glaub ich heisst da andere) bestimmte fristen.
     
  6. mamax

    mamax Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde eine Rückbuchung veranlassen und dann einen eingeschriebenen Brief an die Direktion schicken. Als Beilage die Kopie der widerrufenen Einzugsermächtigung.
    Weiters würde ich mit rechtlichen Schritten drohen wenn so eine Frechheit nochmal vorkommen sollte.
    Rechtlich gesehen dürfen sie das nämlich nicht, ausser dein Mann hat mal was dahingehend unterschrieben.
    Pass auch gut auf die Abrechnung auf, jede Rückbuchung verursacht Spesen (bei meiner Bank so ca 6,00). Wenn sie schon so frech sind, kann es sein, dass sie dir die Spesen weiter verrechnen.
     
  7. mamax

    mamax Gast-Teilnehmer/in

    ich frag mich auch wie das sein kann, da kann ja jeder der deine kontonr. u. blz hat was von deinem konto abbuchen. u. wenn du es nicht rechtzeitig bemerkst kann man es nichtmal stornieren. es gibt da je nachdem was es ist (einzugsermächtigung oder lastschrift, glaub ich heisst da andere) bestimmte fristen.[/quote]


    Richtig, es gibt Abbucher die kann man nur 2 Tage rückleiten und andere 42 Tage. Sämtliche Behörden arbeiten mit der 2 Tagesfrist, auch Kreditkartenunternehmen zB. Die meissten "Normalos" haben die 42 Tage Frist. Selbst kann man das normalerweise nicht erkennen, die Bank sieht das anhand eines Zahlencodes bei der Buchung
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    welcher Direktion - die der Hausbank oder die, welche den Betrag einhebt?


    generell:

    ihr müsst unterscheiden:
    Abbuchungsauftrag
    Der Abbuchungsauftrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Zahlungspflichtigen, seiner Bank und dem Zahlungsempfänger. Der Einzug von Forderungen im Rahmen des Lastschriftverkehrs ist jedoch nur möglich, wenn der Zahlungspflichtige der Zahlstelle einen schriftlichen, widerruflichen Auftrag erteilt hat. Der Zahlungspflichtige hat dem Zahlungsempfänger eine Kopie dieses Auftrages zu übermitteln.
    hier gibt es die zwei Bankwerktage Frist.

    Einzugsermächtigungsverfahren
    Es besteht eine Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seiner Bank. Der Bank des Zahlungspflichtigen liegt keine Ermächtigung vor. Über den Einzug aufgrund von Einzugsermächtigungen hat die 1. Einzugsstelle mit dem Zahlungsempfänger eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen zu schließen. Ansonsten besteht nur noch eine Vereinbarung zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger.
    hier gibt es die 42 Kalendertagefrist

    SG
    IE
     
  9. babserl

    babserl Gast-Teilnehmer/in

    hallo ...

    DANKE!

    Ich war dann gestern noch bei der Bank, und habe das geklärt!;)

    Die meinten ja zuerst, man kann nicht einfach RÜCKBUCHEN; denn ein MITARBEITER der besagten BANK hatte es ´(auf "Wunsch" der Versicherung) angewiesen ...

    BUHHHH... da bin ich sooo was von ausgezuckt ....

    Der ABBUCH"VERTRAG" lief ja über MEIN Konto (meine Versicherung)

    UND der BANKMANN hat das einfach von einem "fremden" KONTO abgebucht ... mein Mann hatte hierzu NIE einen ABBUCHER ... auch NIE einen bezug zu dieser POLIZZE!!!
    (Ausserdem bin ich bei einer ANDREN BANK!!)

    Nach einem etwas lauterem Gespräch, mit anmerkung, dass das NICHT erlaubt ist ... (Rechtsschutz! angedroht) .. da gings dann plötzlich gaaanz schnell...

    Das Geld kommt am MI retour und den Bereuer haben wir nun gewechselt ... so ein "......." (ohne Worte)


    So, alles aufgeklärt... aber ich bin immer noch sauer.


    Da kann jeder tun und lassen, was er will .... stellt euch mal vor : Da bist 12 Tage im Urlaub und dann schaust erst nach 3 Wochen auf dein Konto .... :eek::eek:



    Egal, jetzt passt es ja eh...


    Ich wünsche euch schöne Ostern!!

    Barbara
     
  10. Terrena30

    Terrena30 Gast-Teilnehmer/in

    Damit bist du aber nicht aus dem Schneider, denn das kann dir nächstes Monat wieder passieren.

    1) Es ist Diebstahl wenn sich die Versicherung einfach am Konto deines Mannes bedient. Das würde auch mit einem entsprechend saftigen Brief der Versicherung mitteilen.

    2) Als du die Versicherung (Fonds) still gelegt, bzw. gekündigt hast, hast du das schriftlich von deiner Versicherung bekommen. Die Versicherungen reagieren prinzipiell auf den Kundenwunsch erstmal gar nicht und erst auf mehrmalige Nachfrage und Urgenz klappt es dann. Ist gängig und wird ständig so praktiziert. Daher wenn du die Stilllegung, bzw. Stornierung nicht schriftlich hast, Pech gehabt.

    3) Du musst den Einziehungsauftrag bzw. Abbucher kündigen, schriftlich damit du etwas in der Hand hast, einfach im Netbanking stornieren damit ist es nicht getan. Die Versicherung wird sich weiter frisch und froh bedienen. Bei einer Freundin von mir lief das ganze 6 Monate lang, bis sie es endlich kapiert haben.

    4) Verlass dich nicht auf mündliche Aussagen, was du nicht schriftlich weder von der Bank noch von der Versicherung ist nichts wert.

    LG Terri30


    PS: Ich würde die Versicherung wegen Diebstahls belangen, das muss aber dein Mann machen, nicht du!!!
     
  11. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde auch Anzeige wegen Diebstahl erstatten. So ein unverschämter Verein. Das muss ich leider immer wieder hören und es ist fast immer bei der W*ener St*dtischen, die müssen wohl die Bilanzen a bissl auffetten.:rolleyes:
     

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