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Ab welchem Jahreseinkommen darf man eine Steuererklärung machen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Arie, 8 November 2008.

  1. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Sorry für die blöde Frage, aber ich finde einfach keine Antwort. Nämlich nicht, wann man muß, sondern wann man darf. Vermutlich nicht ab dem ersten Euro?
     
  2. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    ab dem 1. Euro.
     
  3. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Wo steht denn das? Kann man eine Einkommensteuererklärung machen, wenn man was um 1 Euro verkauft? Das klingt ja absurd?
    Und bei einer Arbeitnehmerveranlagung muß einen der Arbeitnehmer wo noch schnell anmelden?
     
  4. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    also deinen 2. Satz versteh ich auch nach mehrmaligem Lesen nicht:eek:
     
  5. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Ich versteh den Satz auch nicht, :)


    empfehle aber folgende Lektüre:

    http://www.arbeiterkammer.at/online/einkommensteuer-1198.html
    http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html

    http://www.arbeiterkammer.at/online/geld-zurueck-vom-finanzamt-7592.html
    https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt...36/DasVerfahrenbeimFinanzamt/dasVerfahren.htm


    bzw auf help.gv.at findet man sicher auch Basisinfos.
    Lies dich ein bisschen ein, .. vielleicht werden dann deine Fragen auch verständlicher und konkreter.


    Grundsätzlich:
    Einkommenssteuer-Erklärung / Arbeitnehmerveranlagung: Dürfen tut man immer, die Frage ist ab wanns Sinn macht. Wenn man unter der Einkommensteuergrenze ist oder bei der Arbeitnehmer-Veranlagung nichts zurückbekommen würde , oder nachzahlen müsste, ists eher sinnlos eine Erklärung abzugeben.

    Steuergrenzen für die Einkommensteuererklärung:

    Ab dieser Grenze muss man eine EK-Steuererklärung machen, .. drunter kann man, ist aber total sinnlos, weil man nicht einkommensteuerpflichtig ist. Die Einkommensgrenze ist aber immer das Gesamteinkommen, nicht nur das aus selbständiger Arbeit.

    Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitgeber meldet ohnehin alle Einkünfte ihrer Arbeitnehmer an die zuständigen Stellen, weil gesetzlich dazu verpflichtet. Du brauchst dich da um nichts kümmern.
     
  6. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    grundsätzlich ab dem moment, wo man steuern bezahlt.
     
  7. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    da MUSS man. Sie fragte danach, ab wann sie DARF - wobei ich den Sinn dahinter immer noch nicht verstehe;)
     
  8. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Ähm, gerade wenn man nur wenig verdient hat, macht eine Steuerklärung Sinn - weil man so viel steuerlich abschreiben kann und da kann man schon mal ein ganzes Monatsgehalt vom Finanzamt zurückbekommen, obwohl man nur ein paar Wochen gearbeitet und Steuern gezahlt hat. Stichwort Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, etc!
    Aber Danke für die links und fürs mitsenfen ;).
     
  9. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    das ist falsch, müssen tut man nur unter bestimmten bedingungen.
     
  10. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    ich hab es nur vereinfacht geschrieben, meinte damit, dass ihre Frage anders lautete :rolleyes:
     
  11. Nein, schon drunter.
    weil mit der Steuererklärung muß man ja erklären, was man verdient und dass es eben in diesem Fall zuwenig ist, um Steuer zahlen zu müssen.
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Diese Behauptung gilt jedoch nur dann als richtig, wenn du nur einen Teil des Jahres beschäftigt warst und dort auch Lohnsteuer bezahlt hast - bei einem niedrigen Gehalt wo du möglicherweise keine Lohnsteuer bezahlt hast, bringen dir die saftigen Abschreibposten genau NICHTS, da du in diesem Fall lediglich Negativsteuer erstattet bekommst (10% der SV-Beiträge, max. 110 Euro)

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    genau genommen ist es so:

    die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht
    - ab einem Einkommen von € 10000, wenn keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte darin enthalten sind
    - ab einem Einkommen von € 10900 wenn lohnsteuerpflichtige und andere Einkünfte bezogen wurden und wenn die anderen € 730 übersteigen
    Außerdem muß eine Steuererklärung dann abgegeben werden, wenn man vom FA aufgefordert wird oder wenn man Bilanzierer ist.
     
  14. Q

    Q Gast

    Hmm, ich versteh dich auch nicht ganz.

    Es gibt zwei Möglichkeiten

    a) du warst / bist wo angestellt und nicht das ganze Jahr beschäftigt. Dann führt die Firma für dich Lohnsteuer so ab, wie wenn du dieses Einkommen das ganze Jahr hättest. Dann kannst du immer eine Arbeitnehmerveranlagung machen und wirst die gesamte Steuer zurückbekommen, die einbehalten wurde, weil du wahrscheinlich unter der Steuerpflichtgrenze bist.

    Absetzposten sind da irrelevant, da du ja dann sowieso keine Steuer zahlst

    b) du bist freier Dienstnehmer, Werkvertragler, was auch immer sonst: dann musst du immer eine ESt-Erklärung machen, auch wenn keine Steuerpflicht besteht. Deine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten kannst du da dann geltend machen. Zurückkriegen kannst du aber nie mehr, als vorher einbehalten oder vorausgezahlt wurde
     
  15. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Ah Danke, Q!

    Das löst mein Problem. Ich habe nämlich in der Karenz berufliche Weiterbildung gemacht, die ich normalerweise steuerlich absetzen könnte, kann ich aber heuer nicht, weil ich vermutlich keinen Job im Dezember haben werde.

    Noch was: Alleinerzieher können Negativsteuer geltend machen, auch wenn sie gar nichts verdient haben, mit dem E5 Formular! Sind ein paar hundert Euro, die man bekommt.
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Selbst wenn du einen Job hättest, würden dir die Absetzung der Weiterbildungskosten nichts bringen, da du bei lediglich einem Monatsgehalt ohnehin die bezahlte Lohnsteuer rückerstattet bekommst.
    Das bringt dir erst bei einem lohnsteuerpflichtigem Jahreseinkommen (ab EUR 10.000,--) etwas.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  17. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Danke MatsB - jetzt wird mir auch so einiges klar aus den letzten Steuererklärungen.
    So geht das also!
    Liebe Grüße :D
     

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