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Ab wann Kindergeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von shoef, 24 Februar 2010.

  1. shoef

    shoef Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich hätte eine Frage: errechneter Geburtstermin ist der 23. September. Angenommen das Kind hält sich an den Termin: Ich bekomme dann 2 Monate Mutterschutzgeld (oder wie das heisst), und mit 23.11. (oder 24.11?) startet dann das Kinderbetreuungsgeld. Oder beginnt das mit dem nächsten Ersten, also 01.12.?
    bei der 80% des Nettoeinkommens läuft das 12 Monate, also bis 23.11.2011. Ich möchte mit 01.12.2011 wieder für 20 Stunden arbeiten. Was ist in der Zeit zwischen 23.11. und 01.12. (Krankenversicherung, etc.)? Muss ich mich da beim AMS melden für die paar Tage?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank.
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    vorsicht, das kinderbetreuungsgeld läuft nur bis zum 12 lebensmonat des kindes und nicht 12 monate nach wochengeldbezug!
    sprich in den ersten 8 wochen des wochengeldbezuges gibt es kein KBG. wird also nur 10x ausbezahlt.
    zum rest kann ich dir leider auch nichts sagen.
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    du kannst dich auch beim vater des kindes (wenn gemeinsamer haushalt) mitversichern lassen!
     
  4. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Also angenommen, das Kind hält sich an den Termin und kommt am 23. 9. 2010 oder ein paar Tage früher spontan auf die Welt, dann bist du auf alle Fälle bis zum bis 17. 11. in Mutterschutz und bekommst Wochengeld. Ab einen Tag später, also ab 18.11. kannst du dann das KBG beantragen, das du bei der einkommensbezogenen Variante bis einschließlich 22.9.2011 bekommst.

    Du bekommst nach der Geburt nicht 2 Monate Wochengeld, sondern 8 Wochen (was etwas weniger als 2 Monate ist)! Wenn dein Kind vor dem Termin geboren wird (aber kein Frühchen ist), dann verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die paar Tage, die es früher gekommen ist.

    Wenn du erst mit 1.12.2011 wieder arbeiten gehen möchtest, dann würde ich mich beim Kindsvater gratis mitversichern (wg. Krankenversicherung). Das AMS wird dir da wohl nicht viel helfen, da du ja eh einen Job hast und "nur" in Karenz bist, oder? Aber mit Arbeitslosigkeit und AMS kenne ich mich nicht aus, da ich dieses "Vergnügen" GsD noch nicht hatte.
     

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