1. Reden wir miteinander ...

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Ab wann jetzt Karenzgeld?????

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 28 März 2007.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    So, da ich jetzt bald das Kinderbetreuungsgeld anforden will, und auf dem Formular ja auszufüllen ist, von wann bis wann, AB WANN schreib ich denn da?
    Ich weiß, daß ich´s bis zum 30. Lebensmonat meines Kindes beziehen kann, aber AB WANN? Ab Geburtstag des Kindes oder ab Ende des Mutterschutzes, oder nach Urlaubskonsumierung (weil ich noch 58 Tage nach dem Mutterschutz Urlaub konsumiere-geht sich eh aus mit der Zuverdienstgrenze)?
    Weil wenn´s ab Geburtstag ist (12. Februar), grieg ich das dann jetzt rückwirkend nachgezahlt (trotz Wochengeld???)?
     
  2. -Andrea1982-

    -Andrea1982- Gast-Teilnehmer/in

    also wir haben das kindergeld nach dem wochengeld bekommen soweit ich weis oder doch nicht keine ahnung schaue nie auf unser konto macht alles mein mann
     
  3. Nadz

    Nadz Gast-Teilnehmer/in

    8 Wochen nach der Geburt,bei KS nach 12 Wochen! Also anfolgend ans Wochengeld:wave:
    lg
     
  4. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ahja, so hab ich mir das eh gedacht, weil das wär mir dann ein bissl zuviel Geld aufeinmal im Mutterschutz:rolleyes: :D

    Okay, und die KARENZZEIT beginnt aber schon ab GEBURT (egal, ob Mutterschutz und Urlaubskonsumierung danach kommen, oder), stimmts????

    dann haben ja KARENZZEIT und KARENZGELD im Grunde ja net wirklich was miteinander zu tun.....?!
     
  5. Yolanda

    Yolanda Gast-Teilnehmer/in

    karenzgeld gibt's eh nicht mehr. das heißt jetzt kinderbetreuungsgeld.

    karenz beginnt ab geburt deines kindes. und ja: karenz hat nix mit dem kbg zu tun. :wave:
     
  6. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Naja, bei mir heißt das noch immer Karenzgeld*ggg* Mit diesen ganzen verschiedenen Begriffen andauernd kennt man sich ja bald nimma aus, was das früher war und heute ist:rolleyes: ;)
     
  7. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    ich beantrage auch jetzt erst das KBG!

    meine kleine wurde am 29.12.geboren... bis 23.2. war der mutterschutz und das wochengeld.... bis 23.4. bin ich noch von der firma aus im urlaub!

    heißt dass, ich kann jetzt das KBH eh rückwirkend ab 23.2. (nach ende des wochengeldes) beantragen??? trotz meines noch bestehenden urlaubes, wo ich von meiner firma gehalt kriege??

    ich hoffe auf antworten!!!!!:) :) :) :)

    vielen daaaank!!!!!!
     
  8. BadMouse

    BadMouse Gast-Teilnehmer/in

    JA kannst du, sofern du die jährliche zuverdienstgrenze nicht überschreitest!!!

    zB ich war noch 3 monate auf urlaub - jänner, februar, märz ...
    da ich mit diesen 3 gehältern die jährliche zuverdienstgrenze nicht überschreite hab ich ab 1.1.2007 Kinderbetreuungsgeld beantragt. (und auch bekommen *g*)
     
  9. BadMouse

    BadMouse Gast-Teilnehmer/in

    ob sich das ausgeht bei dir mit der zuverdienstgrenze kann man nicht allgemein sagen ... kommt drauf an was du verdienst ...

    die grenze von 14.600 € darfst du jährlich nicht überschreiten.

    mußt also selbst rechnen. aber im normalfall sollte es sich ausgehen ... (bitte trotzdem grob rechnen) und dann kannst du quasi ab Ende des Mutterschutzes das Kindergeld beantragen!
     
  10. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    danke schöööön!!!!!!!! jetzt bin ich wieder um einiges schlauer!!! das heißt, ich kann ab 23.2. das KBG beantragen, weildie zuverdienstgrenze überschreite ich sicher nicht! :D
    gut, dass alles zu wissen, da wär ich doch sonst glatt um eine schöne summe (rückwirkend betrachtet) umgefallen.....

    :wave: :wave: :wave:
     
  11. BadMouse

    BadMouse Gast-Teilnehmer/in

    ja kannst du ... (ich glaub aber rechnerisch ab 24.2 *g*) am 23.2. hört der mutterschutz auf und ab nächsten Tag halt dann!

    ich wär auch fast "drübergefallen" über die sache. hab auch immer geglaubt "nach dem urlaub dann kinderbetreuungsgeld" ... dabei ist das ja blödsinn. überhaupt wenn man weiß dass man dieses jahr nix mehr verdient *g*

    ich hab dann alles mit der auf der krankenkassa nochmal telefonisch durchgerechnet *g* und die hat mir das auch so bestätigt.
     
  12. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    ich wollt eh grad fragen, ob dass dann nicht eh der 24.2. wäre, weil ja der 23.2 der letzte tag des mutterschutzes ist! *ggg*

    eigentlich arg, dass man da nicht besser informiert wird... ich will gar nicht wissen um wieviel geld ich in meinem leben schon umgefallen bin, weil ich es nicht besser wusste!!;)

    wie lange hats eigentlich bei dir gedauert, bis der antrag durch ist?? soll ich den antrag jetzt schon stellen, oder erst wenn mein urlaub fast zu ende ist?? wann hast du ihn denn gestellt? auch noch in deinem urlaub??

    ich hab heut wiedermal viele fragen! :D
     
  13. BadMouse

    BadMouse Gast-Teilnehmer/in

    ich hab den antrag gleich gestellt.
    warum warten?
    außerdem gehts - soweit ich weiß - a halbes jahr nur rückwirkend.

    also gleich machen, anspruch hast ja eben schon seit 24.2.

    gegangen is eigentlich schnell, nach 2 wochen war der brief da und dann war eben das geld auch gleich am konto.
     
  14. petsy77

    petsy77 Gast

    du musst das datum der geburt angeben.

    du bekommst zwar wochengeld bis 8 oder 12 wochen nach der geburt. sollte aber das wochengeld weniger sein, als das zukünftige kinderbetreuungsgeld, bekommst du immer das was mehr ist. also die differenz würdest du auch noch bezahlt bekommen
    ist nur eben nicht sehr oft der fall, da was wochengeld eh fast immer höher ist als das kinderbetreuungsgeld.
     
  15. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    dann reicht es bei mir eh, wenn ich das datum des ende des mutterschutzes angebe.. oder? weil ja mein wochengeld um viiiieles höher war als das KBG sein wird! :)
     
  16. petsy77

    petsy77 Gast

    ich glaub nicht, dass du die von der kk verwirrst, wenn du den tag nach dem mutterschutz angibst!
    die können auch bissl denken!
    wichtig ist nur das datum bis wann du in karenz bleiben willst.
     
  17. BadMouse

    BadMouse Gast-Teilnehmer/in

    man muß ja eh eine kopie der geburtsurkunde mitschicken.

    und aufs formular bei von .... bis ...
    hab ich eben das datum ab dem zeitpunkt wo ich das kindergeld bekommen will draufgeschrieben.

    so hab ichs telefonisch erfragt.
     
  18. petsy77

    petsy77 Gast

    ich glaub nicht, dass du die von der kk verwirrst, wenn du den tag nach dem mutterschutz angibst!
    wichtig ist denen nur das datum bis wann du in karenz bleiben willst.
    die wissen doch, ab wann sie dir wochengeld bezahlt haben, die wissen, wann du dein kind geboren hast, die können doch eh alles nachschaun!!!!
    die können auch mal bissl nachdenken!
     
  19. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    nur eines noch:

    die karenz beginnt in diesem sinne aber trotzdem schon ab 29.12.06(geburtstag meiner maus), stimmts?? ich möchte zweieinhalb jahre gehen also bekomme ich das geld bis.... *rechne*........ 29.6.2009, stimmts??

    also von 24.2.2007 - 29.6.2009

    wenn ich jetzt keinen blödsinn daherschreib! :D
     
  20. petsy77

    petsy77 Gast

    deine karenz geht vom 29.12.06 bis 28.06.09, wenn du 2 1/2 jahre gehst! du müsstest am 29.06.09 wieder arbeiten gehn.

    dachte auch am anfang, die karenz fängt nach dem mutterschutz an! nööö, die beginnt am tag der der geburt.
     

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