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ab April in Elternteilzeit - wr kennt sich aus??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sylvie26, 20 Februar 2007.

  1. sylvie26

    sylvie26 Gast

    Hallo.
    Also nachdem mein Zwerg (was er ja eigentlich nimmer ist) ja im April 2 wird, habe ich im Jänner meinen Antrag auf Elternteilzeit (für 18 Wochenstunden) bei der Firma eingereicht. Heute hab ich die Bestätigung gekriegt, dass es ok geht.

    Meine Frage: kann mich mein Arbeitgeber eigentlich zwingen, dass ich zB über Nacht verreise bzw. am Abend mit Kunden essen geht etc...???

    In der Vereinbarung wurde folgende Arbeitszeit festgehalten:

    Mo und MI, jeweils vormittag
    DI von 7.30-16.30

    und dann noch folgender Satz:

    Eine Abänderung der zeitlichen Lage Ihrer Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen behalten wir uns in Absprache mit Ihnen vor.

    Kennt sich jemand aus???
     
  2. Julia-L

    Julia-L Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube, dass Überstunden nicht erzwungen werden können. Frag aber mal bei der AK nach.

    Zum Thema zeitliche Lage kenne ich mich aber gut aus ;) :

    Die Lage und das Ausmaß der Arbeitszeit kann während der Elternteilzeit einmal von Dir und einmal von Deiner Firma verändert werden.
    Das muss aber mit drei Monaten Vorlauf sein.
    Konkretes Beispiel: Deine Firma will, dass Du ab Anfang August einen Tag pro Woche mehr arbeitest. Sie muss Dir diesen "Wunsch" spätestens Anfang Mai mitteilen. Dann gehts ans Verhandeln und im Extremfall auch vors Gericht, falls Du absolut nicht mehr arbeiten willst/kannst.

    Wenn Du eine andere Arbeitszeit willst, gelten auch für Dich die drei Monate.

    Hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt
    viel Erfolg im Job
    Julia
     
  3. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Also zwingen würde ich mal sagen kann es dich nicht, aber es ist halt wie immer ein nehmen und geben.

    Weiß ja nicht welche Tätigkeiten du da machst bzw ob es oft vorkommen würde, dass du am Abend zu einem Essen gehen musst.

    Ich bin auch in Elternteilzeit und habe Freitags normalerweise frei. Naja innerhalb 1 Jahres ist es jetzt auch 2 mal vorgekommen, dass ich gearbeitet habe. Dafür hab ich mir dann eben einen anderen Tag frei genommen.
     
  4. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub dieser satz oder so ähnlich steht bei mir auch drin.

    also zwingen kann man dich mal zu gar nichts! egal ob elternteilzeit oder normal angestellt!

    ansonsten mit deinem arbeitgeber absprechen, was für dich zumutbar ist!
     
  5. sylvie26

    sylvie26 Gast

    danke euch;

    wegen wechsel von arbeitstagen wäer eh nicht so a großes problem, ist jetzt auch schon öfter vorgekommen - allerdings weiß ich, dass mein chef darauf pocht dass ich zB zu Meetings innerhalb von europa fliege (als vertretung für ihn, weil ers nicht gerne tut) bzw. eben kunden zum essen ausführt etc.
     

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