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8 Dezember (heuer ein SA) und geringfügig angestellt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mausi88, 13 November 2012.

  1. Mausi88

    VIP: :Silber

    Hallo.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus hier und zwar geht es um folgendes:

    Ich bin ja am SA geringfügig arbeiten und heuer ist der 8.12 ein SA. Hab jetzt gelesen das man bis 10.11 darüber infomiert werden muss das man arbeiten soll (man kann natürlich absagen laut Gesetz trotzdem). So jetzt ist es so das ich:

    a) nicht infomiert wurde
    b) ich ja keinen Feiertagszuschlag bzw. halt das doppelte kriegen darf
    c) sie es ja nicht als Ausgleich wann anders machen können sondern das sie es doppelt zahlen MÜSSEN

    Jetzt meine Frage:

    Gesetzlich müsste ich ja frei haben dann, oder? Ich mein sie haben keine Handhabe mich einzusetzen nachdem sie nicht mehr zahlen können.

    Danke schonmal. :)
     
  2. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    so... habe gegoogelt und bei der AK nachgelesen...wenn dir dein arbeitgeber bis 10.11. nicht mit dir darüber spricht.... dann ist es sein problem... er kann dich nicht zwingen am 8.12. zu arbeiten .. auch kein kündigungsgrund.... wie aber deine kollegen und dein arbeitgeber darauf reagieren, da dieser tag sicher sehr anstrengend wird, ist ein anderes thema...
     
    #2 KikiundLauftier, 13 November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 13 November 2012
  3. Mausi88

    VIP: :Silber

    ja, wobei nicht dabei steht wie man informniert werden muss.*grummel*

    Und über gerinfügig an den Tag hab ich überhaupt nichts ergoogelt.:confused:
     
  4. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    schau..frag deinen arbeitgeber... die AK wird dir sicher sagen, dass du nicht musst.... deine kollegen werden es dir danken, wenn du doch kommst und mitarbeitest....

    das musst du für dich entscheiden.
     
  5. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Du da keinen Feiertagszuschlag kriegen solltest - Samstags ist zwar für Dich ein Werktag, aber diesmal eben ein Feiertag.
    Ich würd trotzdem nachfragen, erstens ob Du kommen sollst (wennst nicht willst, kannst ja andeuten, du hättest schon was vor, weil Du nicht informiert worden bist, und willst das nur sicherheitshalber sagen, ob es eh Ersatz für dich gibt...), zweitens könntest dann gleich fragen, wie das abgegolten wird.
     
  6. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    Wenn dich dein Dienstgeber nicht informiert hat, dass du an dem Feiertag eingesetzt werden sollst, wird er wahrscheinlich wissen, dass er dir das, als geringfügig beschäftigt, nicht abgelten kann und daher auf deinen Einsatz verzichten.
    Ich würde zur Sicherheit auch nachfragen.
     
  7. Mausi88

    VIP: :Silber

    Wir werden uns eh mal erkundigen bei der AK weil wenns ned geht wegen der Einkommensgrenze dann komm ich sicher nicht, arbeite ja ned "gratis´" an dem Tag. ;)
     
  8. Mausi88

    VIP: :Silber

    Als normaler ja, aber ich kann ja gesetzlich keinen kriegen weil ich sonst über der maontlichen Grenze drüber wär, deswegen wissen wir ned genau.;)
     
  9. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    Den Zuschlag kann der DG schon ausbezahlen, allerdings muss man den Betrag, mit dem man über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, versteuern und kann den dann beim Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) zurück bekommen.
     
  10. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Aber ja, dann verschiebt man halt irgendeinen Gehaltsbestandteil halt in einen anderen Monat (Aufrollung heißt das in der Lohnverrechnung), damit Du nicht über die Geringf.grenze kommst.
     
  11. Mausi88

    VIP: :Silber

    Hmm, aber dann würd ich ihn ja ned gleich bekommen, und dann wegen ein paar € ewig warten und ne ANV machen, auch doof.:confused:
     
  12. Mausi88

    VIP: :Silber

    Hm, aber ich hab keinen, besteht nur aus 1 Bestandteil.^^
     
  13. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    Den Zuschlag, der dir für den Feiertag zusteht, bekommst du, abzüglich der Lohnsteuer, schon sofort ausbezahlt.
    Den Betrag, den der DG ans Finanzamt als Lohnsteuer für den Zuschlag schickt, den bekommst du dann mit der ANV zurück.
     
  14. Mausi88

    VIP: :Silber

    Aber ich zahl ja keine Steuer bzw. der Arbeitgeber?:confused:
    Und selbst wenn er es zahlt sofort bin ich ja damit über der Grenze? :confused:
     
  15. Ailurus.Fulgens

    Ailurus.Fulgens Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht eine blöde Frage, aber bist du dort eh angestellt und nicht als freier Dienstnehmer tätig? Weil sonst schaut wieder alles ganz anders aus.
     
  16. Oh... ein neuer Mausi- Thread. Den muss ich abonnieren :D

    Frag einfach deinen Dienstgeber, wie er das lösen möchte. Und wenn dann frag gleich an, wie er dir gedenkt, das abzugelten.

    Und was ist an der Arbeitnehmerveranlagung so schwer? Ein Zettel zum ausfüllen und fertig. Da kriegst sogar ein Geld zurück. Ich krieg so um die 800€ jährlich wieder retour! Das geht sogar per Internet mittlerweile.
     
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  17. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Warum hast dann noch nicht abonniert? Oder gehört so ein Kommentar einfach zu einem Mausi-Thread?:D
     
  18. Naja, wenn man in etwa weiß, wie ihre Thread ablaufen, kanns nur spannend werden ;)
     
    KikiundLauftier gefällt das.
  19. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Schon klar. Die Meute stürzt sich auf Mausi. Ist eh immer so. Hab mich nur gewundert weil du schreibst du abonnierst und dann tust du es doch nicht. ;)
     
  20. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    welche meute?
    sind indianer anwesend? :LOL:
     
    Chelsea und vonHasenfuss gefällt das.

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