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50%-Job und nebenbei freiberuflich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 11 Oktober 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    angenommen, jemand hat Halbtagsjob (50:wacky:, wieviel darf er dann nebenberuflich dazuverdienen ohne vom Finanzamt geschröpft zu werden?

    Oder andere Frage: Wenn jemand einen 50%-Job hat und er nimmt noch einen zweiten 50%-Job an, dann müsste er normal Steuern abführen wie wenn er 100 % arbeitet, oder?

    LG
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Steuerberechnung erfolgt immer von der Summe beider Einkommen.

    Relevant dafür ob du "geschröpft" wirst ist nicht die Tatsache ob du 30, 50 oder 70% machst sondern wie hoch das jährliche Einkommen (Lohnsteuerbemessungsgrundlage) ist - davon erfolgt die Steuerberechnung.
    Bei einer jährlichen LStBMG von z.B. 20.000 Euro zahlst du als Arbeitnehmer für den 11.945 Euro übersteigenden Teil 36,5% Steuer egal ob du nun 2x10.000 oder 15.000+5.000 hast.

    LG Mats
     
  3. suelkei

    suelkei Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt - wenn ich z.B. 2.300,00 € verdiene und einen geringfügigen Job habe, werden die 2.300,- und die Dreihundert und Irgendwas Euro zusammengezählt, die Abgaben errechnet und die Differenz muss ich dann nachzahlen? da rentiert sich ja ein geringfügiger Job nicht mehr - oder habe ich da einen Denkfehler??
     
  4. Hasenohr

    Hasenohr Gast-Teilnehmer/in

    Abgabenfrage

    Bitte darf ich mich diesem Thema anschließen??
    Wie ist die Situation bei einem Angestelltenverhältnis und einem freiberuflichen Einkommen mit der Sozialversicherung?? Ich wäre ja dann bei beiden versichert (SVA und GKK) - wonach richtet sich dabei die Höhe der Abgaben?? Wer kennt sich dabei aus?
    Vielen Dank
    Hasenohr
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Höhe der SV-Beiträge richtet sich nach der Höhe der beiden Einzeleinkommen!
    Die SV-Beiträge werden beim Angestelltenverhältnis im Zuge der Lohnverrechnung an die GKK überwiesen.
    Beim freiberuflichen Einkommen musst du die SV-Beiträge an die SVA übermitteln wobei du bis zur Geringfügigkeitsgrenze nicht der vollen Pflichtversicherung unterliegst und lediglich den UV-Beitrag bezahlen musst.

    Steuerlich gesehen werden beide Einkommen (die LStBMG davon) addiert und davon ist die Lohn/Einkommensteuer zu entrichten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Hasenohr

    Hasenohr Gast-Teilnehmer/in

    SV

    Vielen Dank für die Info. Das mit der Steuer war mir schon klar, nur die Abwicklung der SV ist mir noch ein Rätsel gewesen. Wenn ich deine Info aber richtig verstehen, kann es auch bei 2 Einkommen (selbst. und unselbstst.) nicht passieren, dass ich "doppelt" bezahle (bzw. wie hoch der Grundbeitrag bei der SVA den ich auf jeden Fall bezahlen muss - unabhängig vom Einkommen??)
    Herzlichen Dank nochmal und lg
    Hasenohr
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern beide Einkommen im Angestelltenverhältnis sind stimmt diese Rechnung.

    Wobei du aber auch bedenken solltest, dass die Abgaben hier in deiner angeführten Konstellation genauso hoch sind als wenn du die Höhe des geringfügigen Einkommens ( z.B in Form einer Lohnerhöhung oder Stundenerhöhung) zu den 2300 Euro dazu bekommst.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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