1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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3. Baby

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ADO30, 10 August 2008.

  1. ADO30

    ADO30 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben!:wave:

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

    Unser 1. Kind ist 2005 auf die Welt gekommen, 2. Kind im März 2007 - und wir hätten nun auch gern ein 3. Kind. Nun sind wir am Überlegen, wie es dann finanziell aber weitergeht.

    Bei meinem vormaligen Dienstgeber habe ich bereits beim ersten Kind einen Mutterschaftsaustritt gemacht.
    KBG bekomme ich ja noch bis September 2009. Wenn ich nun ein Kind bis Sept. 2009 bekomme, berechnet sich das Wochenschutzgeld ja nach dem KBG.

    Was aber, wenn ich erst später ein Kind bekommen würde - was passiert den nach dem KBG? Arbeitslosen bzw. Notstandshilfe bekommt man ja nur, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt (Notstandshilfe werde ich wohl nicht bekommen, da mein Partner ja verdient). Bekomme ich gar kein Geld und somit keinen Wochenschutz?

    Mein Partner hätte gern im Herbst eher ein Baby, weil er dann beruflich nicht so eingespannt ist, und auch mehr vom Baby hätte bzw. mir helfen könnte, falls es nachts nicht schlafen will (schließlich gibts ja noch 2 andere Kinderleins, die was von der Mama wollen :love:). Aber wenn ich dann ohne einen Cent dastünde?


    Hoffe, ihr habt mich verstanden und mir kann jemand Auskunft geben.;)
     
  2. corona03

    VIP: :Silber

    hi,

    da ich mich grad mit dem thema beschäftige,.... also wenn du jetzt noch kbg bekommst und es sich zeitlich ausgeht dass du 8 wochen vor der geburt des nächstens kindes auch noch das kbg des 2. bekommst, erhälst du wochengeld (wird aufgrund des kbg berechnet).

    solltest du aber z.b. länger warten und 8 wochen vor der geburt, kein kbg des 2. erhalten, bekommst du kein geld, bekommst aber ab den tag der geburt kbg (hast eine gewisse frist zum einreichen und bekommst es nachträglich ab dem geburtstag rückvergütet und ausbezahlt).

    also auf deutsch: solltest du erst später ein kind wollen, musst du damit rechnen dass dir volle 8 wochen vor der geburt geld "fehlt".

    ich hoffe du kennst dich jetzt aus (bin nicht gut im erklären :eek:).

    zum besseren verständnis hier eine hilfreiche homepage: www.help.gv.at
     
  3. ADO30

    ADO30 Gast-Teilnehmer/in

    @ corona

    Danke für die Antwort.
    Noch aber eine blöde Frage: "später ein Kind wollen, musst du damit rechnen das dir volle 8 Wochen vor der Geburt geld "fehlt".
    Also wenn ich mein Kind erst z.B. 5 Monate nach Auslaufen des KBG des 2. Kindes bekomme, stehe ich ja dann 5 Monate ohne Geld da. Ich habe ja nach Auslaufen des KBG keinen Anspruch auf irgendwas - kann mich ja schlecht arbeitslos melden, wenn ich keine Kinderbetreuung vorweisen kann - oder was könnte ich sonst nachher machen?
     
  4. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    :D schnell zum Basteln anfangen, oder neben der Karenz teilzeit arbeiten, dann steht Dir vom Gehalt Mutterschutzgeld zu.:wave:
     

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