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2 Jobs - beide geringfügig!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zuckerschnecke2, 11 März 2011.

  1. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ein paar Fragen, hab ich an Euch :wave:

    Ich hätte die Möglichkeit 2 Jobs anzustreben, den einen übe ich schon länger aus, den anderen hätte ich gestern angeboten bekommen.
    Wenn ich beim ersten Job 160 Euro/Monat und beim zweiten Job 374 Euro ( Entgeltgrenze 2011 ) verdiene:
    - muss ICH od. der 2.DG das der GKK melden?
    - wieviel muss ich da jährlich abgeben?
    - kann ich das bei der GKK gleich melden sobald ich den 2.Job beginne und die ziehen mir dann die SV-Beiträge jedes Monat ab?
    - oder muss ich das monatlich selber einzahlen?
    - wenn ich das jährlich bezahle, wieviel würde da an Rückzahlung zusammen kommen?
    - und wieviel wäre monatlich zu entrichten? (ca.)

    Danke euch für eure Hilfe!
    :wave:
     
  2. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    (Hoffentlich bekomme ich es noch zusammen!)

    Sobald Du mehrfach geringfügig beschäftigt bist, bist Du pflichtversichert.
    Und zwar kranken/-pensions/-unfallversichert. Arbeitslosenversicherung ist meines Wissens nicht dabei, Beitragsatz wäre bei ca. 15%. Grundlage ist die Summe der Einkommen.

    Normalerweise wird jährlich abgerechnet, und zwar im Folgejahr. Du kannst Dir aber auch auf Antrag Zahlscheine zuschicken lassen und monatlich zahlen.

    Der Dienstgeber müsste die Anmeldung machen.
    Ich würde mich aber auf jeden Fall vorher auf der Gebietskrankenkasse erkundigen, die haben eine ganz gute Auskunft.
    LG
     
  3. Ludvigh

    Ludvigh Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst auch 10 geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, wenn du willst.

    Gemeldet wird jedes Dienstverhältnis bei der GKK.

    Beim 1. DG kannst du dich freiwillig versichern lassen (das würde ich auch tun -> Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Spitalsaufenthalt etc.)

    Wenn du ein 2. Arbeitsverhältnis eingehst, und demnach den Verdienst der Geringfügigkeitsgrenze überschreitest, dann musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
    Völlig zu Recht! Sonst könnte ja jeder 3 oder 4 Dienstverhältnisse haben und keine Abgaben zahlen.

    Die GKK weiß, wenn du bei einer 2. Firma gemeldet bist, und die machen erstmal gar nichts.
    Nach einem Jahr kommt dann aber die große Abrechnung (Beitragsvorschreibung).
    Wenn du jetzt ohnehin nur 530 Euro im Monat verdienst, macht das dann einen ziemlichen Brenner, weil sie dann 600 Euro auf einmal von dir wollen.

    Also besser zur GKK gehen (noch bevor du dein 2. Dienstverhältnis anfängst), und einen monatlichen Abbucher beauftragen.
    Das wären dann ca. 50 Euro pro Monat an Abgaben.

    Wenn du das nicht tust, bekommst du wie gesagt ein Jahr später die Abrechnung. Und das ziehen sie dir dann recht schnell vom Konto ab, wenn sie die Bankverbindung kennen.
     

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