1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

2 Geringfügige Jobs - Steuer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lunastella, 7 September 2010.

  1. lunastella

    lunastella Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hab schon versucht einen passenden Teilzeit-Job (neben Sudium + Kind) zu finden, aber leider nur mit mäßigem Erfolg.

    Jetzt hab ich mir überlegt, dass ich ja einen geringfügigen Job (z.B. nur Samstags) annehmen könnte + dann noch einen unter der Woche bzw. zusätzlich noch ein bisschen Promotion machen.

    Wie schaut dass dan mit der Steuer aus? Bei dem Promotion-Job bin ich freie Mitarbeiterin, d.h. ich müßte mich da ja selber drum kümmern, oder?
    Und wenn ich 2 GF-Jobs hab + dann über die Grenze komme, muss ich dann selber die Abgaben zahlen oder geht das automatisch?

    Sorry, ich hab von solchen Dingen überhaupt gar keine Ahnung; wär super, wenn mir jemand helfen könnte. :D

    lG :wave:
     
  2. plusminus

    plusminus Gast

    da gabs schon mal nen thread dazu, weiß aber leider nicht wie er heißt, vll findest ihn über die suchfunktion!

    soll nicht zum empfehlen sein, weil dann irgendwas mit der steuer ist und du mit viel zu wenig geld aussteigst!

    wenn ich mich richtig erinner, ich geh mal suchen!
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    steuer zahlst auch mit 2 geringfügigen noch keine, lonsteuerbemessungsgrundlage beginnt erst bei ca. 1000 €.
    was du aber sehr wohl zahlen musst ist sozialversicherung, da du mit 2 gerinfügigen über die freigrenze kommst. aber da kann dir die gkk genau auskunft geben wieviel und wann. (ich hab das vor 10 jahren ca. gemacht, da kam die vorschreibung immer erst sehr viel später).
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Lohnsteuerpflicht tritt bei 2 geringfügigen DV mit Sicherheit mal keine ein, da diese erst ab einer jährlichen Lohnsteuerbemessungsgrundlage von 11.000,-- zu greifen beginnt.

    Sehrwohl aber tritt bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die SV-Pflicht ein. Wieviel du an SV-Beiträgen entrichten musst errechnest dir am Besten selbst mit nachfolgenden Brutto-Netto-Rechner.
    Die beiden Einkommen aus den gf. DV addieren und als Brutto lfd. Bezug mtl. eingeben, gleich darunter erscheint die Höhe der SV-Beiträge.

    https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.swf

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats,

    das stimmt nicht ganz, denn auch bei Übersteigen der Geringfügigkeitsgrenze
    von 366,.. Euro ist man bei 2 parallelen geringfügigen Beschäftigungen nicht
    arbeitslosenversichert. Man zahlt bei einem Angestelltenverhältnis pro Monat
    14,15 % Krankenkassenbeitrag von den beiden Bruttogehältern.

    LG Lisa
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Danke für die Korrektur, so hab ich wieder was dazugelernt. ;)

    Liebe Grüße
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden