1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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2 Fragen zur ANVL

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von roniregen, 27 Mai 2011.

  1. roniregen

    roniregen Gast-Teilnehmer/in

    Ich steh momentan etwas an und kenn mich nicht aus.

    Es geht um die ANVL für 2009, wollt ich jetzt mal nachholen um die zum einreichen.

    2009 war ich bis zum Mutterschutz arbeitslos. Ich hab aber bis mitte Februar das Geld von der GKK bezogen, da ich seit November 08 im Krankenstand war. Aus dem Krankenstand kam ich dann Mitte Februar und bezog dann wieder normal Arbeitslosengeld bis zum MuSchu.

    Jetzt meine Fragen: Kann mein LG für das Jahr 2009 den Alleinverdiener beantragen, da ich in diesem Jahr nie Berufstätig war?

    und: Kann ich für dieses Jahr einen Steuerausgleich machen, oder wäre das unnötig?!

    LG Roni
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein LG kann den AVAB beantragen wenn ihr für mind. 7 Monate in LG gelebt und für mind. 7 Monate FBH für 1 Kind bezogen habt und dein steuerpflichtiges Einkommen max. 6000 Euro betragen hat.
    ALG zählt nicht zum Zuverdienst für den AVAB, das Wochengeld hingegen sehrwohl nur beim Krankengeld während des Krankenstandes bin ich mir nicht sicher.

    ANV machen kannst du sehrwohl, höchstwahrscheinlich wird aber kein Guthaben zustande kommen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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