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2 Fragen zu FBH und "Dazuverdienen"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von perle1985, 21 November 2009.

  1. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    hello,

    also ich hätte zwei Fragen, da ich mich gar nicht mehr auskenne!

    1. Bin in Karenz 2 1/2 Jahre und bekomme einmal 450 und jedes zweite Monat (doppelt) "nur" 350 (*2) ?

    2. Ich fange (ole) am 1.12 beim ikea an, dazu brauche ich aber eine Einschulung, und diese dauert 5-6 wochen, je nachdem wie ich mir tue (haha)
    Jedenfalls werde ich von mo bis fr 8-14 uhr dortsitzen und dann nach der Schulung eben 10 Stunden Samstags dort anfangen. Hab auch schon nachgefragt obs sie mich bitte nur diese 10 stunden anmelden können usw denn ich weiss das ich dann kräftig nachzahlen darf (oder wird mir dann die FBH gekürzt) - (katastrophe) ! Kann mir jemand helfen? Ist euch das schon mal passiert das ihr dehalb zurückgezahlt hab und wieviel!

    ich freu mich ja das ich dazuverdienen kann, usw aber bauchschmerzen hab ich schon deswegen! :(

    lg und danke euch:wave:
     
  2. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Familienbeihilfe hat ja keine Zuverdiensgrenze, oder? Meinst du das Kinderbetreuungsgeld?

    Ich versteh nichts.:D Du bekommst einen Monat 450 Euro und den nächsten dann 450 ( KBG) + 350 ( FBH) - oder? Ich versteh nämlich das da : Bin in Karenz 2 1/2 Jahre und bekomme einmal 450 und jedes zweite Monat (doppelt) "nur" 350 (*2) ? überhaupt nicht. :eek:
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    *hüstel*, ist nicht unfreundlich gemeint, aber du kennst dich echt gar nicht aus ;)

    die 450 (oder 435 in monaten mit nur 30 tagen) werden das kinderbetreuungsgeld (kbg) sein. das bekommst du 2 1/2 jahre lang, und du musst dabei die zuverdienstgrenzen beachten. grober richtwert: du darfst bis zu ca 1000 euro brutto im monat verdienen, aber ACHTUNG die berechnung ist etwas komplex, VORHER durchrechnen.

    alle zwei monate bekommst du die familienbehilfe. die kriegst du solange bis das kind seine ausbildung beendet hat (zb mit 18). und die hat GAR NIX mit deinem verdienst zu tun!

    ich weiß jeder tuts, aber dir ist im zweifel eh klar, dass das nicht legal ist?

    die FBH wird dir sowieso nicht gekürzt (s.o.). beim kinderbetreuungsgeld könnte es schwierigkeiten geben - aber ganz ehrlich: ich glaub kaum, dass der ikea in diesen paar wochen soviel zahlen wird, dass du da auch nur in die nähe der grenze (übers jahr gerechnet) kommen wirst.

    was meinst du mit nachzahlen?

    alles gute für den job!:wave:

    lg

    so
     
  4. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in


    entschuldigung hab gerade durchgerechnet ! was ich meinte ist ich bin in der längsten Karenzzeit 30 Monate, und bekomme Kindergeld zwischen 430 und 450 und jedes zweite Monat eben die Familienbeihilfe von 320-350€! "hab nicht logisch gedacht" :doof:
     
  5. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    danke dir!!!!glg :wave::wave:
     
  6. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Ist die Zuverdienstgrenze nicht ca. 1000 Euro netto?
     
  7. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    zum Zuverdienen zum Kbg.

    Also du darfst pro Jahr 16200,-- (Lohnsteuerbemessungsgrundlage dazuverdienen) Im Monat sind das ungefähr 1200,-- brutto.

    Aufpassen muß man nur mit der KARENZ!
    Wenn du gringfügig angemeldet bist kein Problem
    Wenn du jedoch ein mehr als geringfügiges Einkommen hast:



    Gute Infos gibt es auf: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d68/Mutterschutz.pdf


     
  8. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in



    lg und danke euch!!!:wave:
     
  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    lg

    so
     

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