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2 Arbeitgeber - Nachzahlung Lohnsteuer!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KiDa, 14 November 2010.

  1. KiDa

    KiDa Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich arbeite 20h als Köchin - eigentlich 27,5h aber da ich die ganzen Ferien frei hab (bin auf der Uni), bau ich so ZA auf um dann wirklich alles daheim bleiben zu können.
    weiters bin ich noch mit 10,5h bei meinem Dad im Büro angemeldet.

    Dh ich bin sowohl Arbeiter, als auch Angestellte ;)

    die 20h sind meine "vollversicherte" Arbeit, dh da zahl ich auch SozVers... bei dem von meinem Dad nicht... hab schon bei der GKK gefragt, die meinten, dass ich das von heuer erst NÄCHSTES JAHR im Herbst zahlen muss (da kommt dann ein Zahlschein fürs ganze Jahr 2010:rolleyes:)

    wie ist das jetzt mit der Lohnsteuer? kommt das beim Steuerausgleich dann raus??
    soviel ich weiß, komm ich beim 13ten und 14 gehalt über die Grenze, dass ich schon zahlen muss (lt. AK Brutto netto rechner).

    hab bis jetzt ja immer die negativsteuer bekommen... krieg ich die jetzt gar nicht mehr??? waren an die 670 Euro...

    vielleicht hat da jemand Ahnung und kann mir auf die Sprünge helfen!?
    bitte!!!

    die auf der GKK war sehr nett, doch die am FA reden so wirr dass ich ned ganz check was sie meint bzw. hat sie glaub ich auch nicht alles verstanden was ich ihr erzählt hab...

    vielen Dank!
    glg KiDa
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wieviel verdienst denn netto (also der betrag, der dir überwiesen wird) als köchin? bei deinem papa bist ja offensichtlich geringfügig (hast da die vollen 366,-?
    lohnsteuer musst erst ab einem netto von € 11.000,- pro jahr, kommst du da drüber mit beiden jobs?
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    So wie es mir aussieht hast du einerseits eine geringfügige Beschäftigung (Dad) und andererseits die Teilzeitbeschäftigung als Köchin.

    Nun sind ja 2 Dinge zu berücksichtigen:

    1) SV-Beiträge:

    Für die Teilzeitbeschäftigung werden diese bereits bei deinem Lohn abgeführt, für die geringfügige Beschäftigung hingegen nicht.
    Die SV-Beiträge für die geringfügige Beschäftigung musst du dann nächstes Jahr selbst an die Krankenkasse zahlen wobei das ca. 17% deines Verdienstes sind.

    2) Lohnsteuer:

    Hier ist mal die Höhe des gesamten Jahreseinkommens ausschlaggebend und zwar die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, das ist Brutto-SV Beiträge.
    Bis zu einer jährlichen LStBMG von 11.945,-- musst du keine LSt zahlen, für den darüber hinausgehenden Betrag fallen 36,5% an LSt an.
    Etwaige Werbungskosten(Pendlerpasuchale), Sonderausgaben, etc. sind natürlich auch zu berücksichtigen wobei es dann durchaus wieder zu einer Gutschrift in Form von Negativsteuer kommen kann.
    Allerdings verwundert mich die Höhe der Negativsteuer von 670 Euro. ISt in diesem Betrag womöglich ein Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag enthalten?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Josephin

    Josephin Gast-Teilnehmer/in

    sehr schöne antwort mats... respekt :)

    Pass auf jeden Fall aus bzgl. Lohnsteuer, wenn Du ein Pech hast und in die nächsthöhere Lohnstufe fällst, zahlst Du mehr zurück als Du mit dem Zweitjob dazu verdient hast!

    Wenn Du zwei Jobs hast (egal ob der eine geringfügig ist oder nicht) bist Du meines Wissens verpflichtet die Arbeitnehmerveranlagung (sprich das was man halt so als Steuerausgleich bezeichnet) zu machen.
     
  5. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    das ist blödsinn.... die nächsthöhere lohnstufe (wenn du es so nennen willst), dort zahlst du auch nur den diese stufe übersteigenden betrag den höheren steuersatz und nicht für das gesamte einkommen... somit verdient man immer mehr als man abgaben zahlen muss.
     
  6. Josephin

    Josephin Gast-Teilnehmer/in

    ok, war ungenau geschrieben - hätte heißen sollen: fast soviel wie du beim zweitjob dazuverdient hast.
    Asche auf mein Haupt.

    bin keine lohnbuchhalterin, aber ich habe es bisher so verstanden, dass der Prozentsatz sehr wohl für die gesamte Bemessungsgrundlage gilt und nicht stufenweise
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Unser Steuersystem ist so aufgebaut, dass für bestimmte Gehaltsteile ein Steuersatz gilt und zwar folgendermaßen:
    bis 11.000 Euro 0%
    11.001-25.000 Euro 36,5%
    25.001-60.000 Euro 43,214%
    über 60.000 Euro 50%

    Die ersten 11.000 Euro sind steuerfrei, alles was darüber hinaus bis 25.000 Euro verdient wird fällt unter den Steuersatz 36,5%, dann kommt die nächste Steuerklasse.


    Nehmen wir für die TE an, dass sie mit dem 2. Einkommen über die 11.000 Euro (bzw. als unselbstständig Erwerbstätige 11.945 aufgrund der Absetzbeträge) kommt, dann sind an Abgaben zu zahlen:
    ca. 17% SV, da bleiben dann noch 83% vom Brutto
    davon 36,5% Lohnsteuer, das ergibt dann 52,7% vom Brutto was defintiv noch übrig bleibt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. KiDa

    KiDa Gast-Teilnehmer/in

    ja genau, das bei meinem Dad ist geringfügig.

    redets ihr hier von 11000 BRUTTO???
    machts mi ned schwach...

    wenn ich meine gehälter mal 14 rechne (weihnachts und urlaubsgeld) komm ich brutto auf 15000 (circa!)
    ich hab jetzt 1075 brutto (beide gehälter) im Monat.

    das mit der GKK sind 50 Euro (in etwa) was ich mir jetzt schon beiseite lege... für die geringf. Arbeit.

    dh. vom finanzamt krieg ich dann was abgezogen weil i zu viel verdiene :rolleyes:

    ja die 670 (ca) sind mit dem alleinerzieher... ist das leicht relevat? bin AE:wave:

    glg KiDa
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für die Krankenkasse für die Entrichtung der SV-Beiträge ist das Bruttogehalt von Relevanz, allerdings nur jenes deiner Geringfügigen Beschäftigung da du beim anderen ohnehin bereits die SV-Beiträge über die Lohnverrechnung abgezogen bekommst.

    Das Finanzamt wiederum interessiert nicht dein Bruttogehalt, sondern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Brutto - SV-Beiträge).
    Die LStBMG verringert sich allerdings noch durch bestimmte Absetzposten wie z.B. Pendlerpauschale, Sonderausgaben, etc.

    Vom Finanzamt kriegst du nicht was abgezogen, sondern du bist bei 2 überschneidenden Dienstverhältnissen verpflichtet nächstes Jahr die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
    Bei dieser wird dann aufgrund der gemeldeten Lohndaten die zu bezahlende Lohnsteuer berechnet und du bekommst dann mit dem Einkommensteuerbescheid die Höhe des zahlenden Betrags vorgeschrieben.

    Allerdings bei gesamt 15.000 Brutto und zudem AE dürfte es sich ausgehen, dass du keine Steuer nachzahlen musst dafür aber die Gutschrift für den AEAB und Negativsteuer geringer ausfällt als bisher.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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